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Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis, z.B. Bundeswehr, Bundespolizei, Polizei, in eine zivile Fahrerlaubnis
Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Polizei oder des Bundesgrenzschutzes dürfen grundsätzlich nur Dienstfahrzeuge gefahren werden, keine privaten Fahrzeuge. Eine Dienstfahrerlaubnis kann aber während des bestehenden Dienstverhältnisses und nach dem Ausscheiden aus dem Dienst ohne erneute Fahrerlaubnisausbildung und -prüfung in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
- Dienstführerschein und Dienstausweis (Kopie zur Antragstellung ausreichend),
- falls das Dienstverhältnis nicht mehr besteht: Bescheinigung des früheren Dienstherrn über die bestehenden Fahrerlaubnisklassen,
- gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis (Kopie zur Antragstellung ausreichend),
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung,
- ziviler Führerschein (Kopie zur Antragstellung ausreichend).
In manchen Fällen ist zusätzlich eine ärztliche, eine augenärztliche oder eine Leistungsuntersuchung notwendig.
ca. 50 €
ca. 6 Wochen
Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl von Anträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen.
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Sabine
Polatzek
- Telefon
- 02351 966-6464
- Fax
- 02351 966886464
- S.Polatzek@maerkischer-kreis.de
Sabrina
Schwickardt
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- S.Schwickardt@maerkischer-kreis.de
Harkirat Kaur
Shokar de Matos
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- 02351 966-6433
- Fax
- 02351 966886433
- H.ShokardeMatos@maerkischer-kreis.de
Führerschein - Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis in eine zivile Fahrerlaubnis
Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis, z.B. Bundeswehr, Bundespolizei, Polizei, in eine zivile Fahrerlaubnis
Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Polizei oder des Bundesgrenzschutzes dürfen grundsätzlich nur Dienstfahrzeuge gefahren werden, keine privaten Fahrzeuge. Eine Dienstfahrerlaubnis kann aber während des bestehenden Dienstverhältnisses und nach dem Ausscheiden aus dem Dienst ohne erneute Fahrerlaubnisausbildung und -prüfung in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
ca. 50 €
- Dienstführerschein und Dienstausweis (Kopie zur Antragstellung ausreichend),
- falls das Dienstverhältnis nicht mehr besteht: Bescheinigung des früheren Dienstherrn über die bestehenden Fahrerlaubnisklassen,
- gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis (Kopie zur Antragstellung ausreichend),
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung,
- ziviler Führerschein (Kopie zur Antragstellung ausreichend).
In manchen Fällen ist zusätzlich eine ärztliche, eine augenärztliche oder eine Leistungsuntersuchung notwendig.
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Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl von Anträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen.
Kontakt
Frau Polatzek
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Frau Schwickardt
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58509 Lüdenscheid
Frau Shokar de Matos
Heedfelder Str. 45
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