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- Dienstleistungen A-Z
- Gesundheit - Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit
Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit eines nichtakademischen Heilberufes ist dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Der Märkische Kreis bescheinigt die ordnungsgemäße Aufnahme der Tätigkeit.
Die Anzeigepflicht besteht für folgende Berufe:
Ergotherapeuten, Hebammen, Entbindungspfleger, Heilpraktiker, Logopäden, Physiotherapeuten, Podologen, Gesundheits- und Krankenpfleger.
- formlose Anzeige des Beginns der Tätigkeit mit
- Datum der Aufnahme der Tätigkeit
- Anschrift der Praxis
- Kopie Personalausweis
- beglaubigte Kopie der Berufsurkunde
25,00€
ca. 2 Wochen
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
Ulrike
Britscho
- Telefon
- 02352 966-7158
- Fax
- 02352 966887158
- U.Britscho@maerkischer-kreis.de
Gesundheit - Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit
Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit eines nichtakademischen Heilberufes ist dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Der Märkische Kreis bescheinigt die ordnungsgemäße Aufnahme der Tätigkeit.
Die Anzeigepflicht besteht für folgende Berufe:
Ergotherapeuten, Hebammen, Entbindungspfleger, Heilpraktiker, Logopäden, Physiotherapeuten, Podologen, Gesundheits- und Krankenpfleger.
25,00€
- formlose Anzeige des Beginns der Tätigkeit mit
- Datum der Aufnahme der Tätigkeit
- Anschrift der Praxis
- Kopie Personalausweis
- beglaubigte Kopie der Berufsurkunde
ca. 2 Wochen
Kontakt
Raum: 003
Bismarckstraße 17
58762 Altena