Gesundheit - Berufsanerkennung nichtakademischer Heilberufe

Ausstellen von Berufsurkunden für Personen, deren Auslandsausbildung in einem nichtakademischen Heilberuf von der Bezirksregierung Münster als gleichwertig anerkannt wurde.

Zur Ausstellung der Berufsurkunde muss durch den Märkischen Kreis unter anderem geprüft werden, ob ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind. Unter Umständen muss eine ausführliche Sprachprüfung durchgeführt werden, weshalb ein persönliches Erscheinen vor Ort nötig ist.

Die Prüfung der subjektiven Voraussetzungen (gesundheitlich, charakterlich und sprachlich) durch den Märkischen Kreis ist Voraussetzung für die Aushändigung der Berufsurkunde.

Diese Bedingungen gelten für folgende Berufsgruppen: Diätassistenz, Ergotherapie, Geburtshilfe, Logopädie, Physiotherapie, Podologie, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, medizinisch-technische Laboratoriums-Assistenz, pharmazeutische-technische Assistenz, Rettungsassistenz

85,00 € - max. 142,15 €

Bitte buchen Sie erst einen Termin, wenn Sie alle Unterlagen vollständig haben. Andernfalls kann Ihnen keine Berufsurkunde ausgehändigt werden. Bei Fragen suchen Sie bitte den telefonischen Kontakt.

  • § 2 Abs. 1 S. 2 GBerNachwVO ein Führungszeugnis gem. § 30a Abs. 1 Nr. BZRG (erweitertes Führungszeugnis; Anforderungsschreiben auf Anfrage) (nicht älter als drei Monate)

UND/ODER

Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 ein Führungszeugnis aus allen Ländern, in denen Sie in den letzten fünf Jahren mindestens sechs Monate gelebt haben (amtlich übersetzt und beglaubigt; nicht älter als drei Monate)

  • Ärztliches Attest über die Fähigkeit zur Berufsausübung
  • Gültiges Ausweisdokument (z. B.: Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis über die Kenntnisse der deutschen Sprache (B2)

Abhängig von den vorzulegenden Unterlagen

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Berufsurkunde

Kontakt

Kreishaus II Altena
Raum: 003
Bismarckstraße 17
58762 Altena

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