Gesundheit - Freiverkäufliche Arzneimittel

Wer freiverkäufliche Arzneimittel anbietet, muss über einen entsprechenden Sachkundenachweis verfügen. Der Märkische Kreis überprüft den Nachweis und überwacht die Lagerung und den Verkauf der Arzneimittel im Einzelhandel.

Einzelhandelsgeschäfte, in denen freiverkäufliche Arzneimittel angeboten werden, werden regelmäßig kontrolliert. Hierbei werden die angeboten Waren auf Ihre Zusammensetzung und auf ihre Mindeshaltbarkeit hin überprüft. Außerdem werden die Sachkundenachweise kontrolliert, die für den Verkauf erforderlich sind. 
Eine Sachkundeprüfung für Arzneimittel muss vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt werden. Vorbereitungslehrgänge werden von der IHK und anderen angeboten. 
Die Personen, die über den Sachkundenachweis verfügen, müssen während der  Öffnungszeiten für die Kunden zur Verfügung stehen.
Die Überprüfung des Sortiments durch das Gesundheitsamt erfolgt in der Regel alle zwei Jahre.

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