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Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Tuberkulose
Die Tuberkulose ist eine Infektionskrankheit, die durch Bakterien hervorgerufen wird. Die Ansteckung erfolgt fast ausschließlich über die Atemwege von Mensch zu Mensch. Der Erkrankte gibt beim Sprechen, Husten oder Niesen feinste Tröpfchen in die Luft ab, die Tuberkulosebakterien enthalten können. Diese können dann von einem anderen Menschen eingeatmet werden.
Erste Symptome einer Erkrankung sind Husten, Nachtschweiß, Gewichtsverlust, Müdigkeit und leichtes Fieber.
Die Tuberkulose ist eine meldepflichtige Erkrankung nach dem Infektionsschutzgesetz. Das Gesundheitsamt trifft Maßnahmen, um die Gefahr einer Weiterverbreitung zu verringern.
Der Erkrankte muss einer Therapie zugeführt werde, damit er keine Infektionsgefahr für sein Umfeld mehr darstellt. Bei den Personen, die Kontakt zu dem Erkrankten hatten, werden Kontrolluntersuchungen durchgeführt. Es soll festgestellt werden, ob eine Person bereits infiziert wurde oder ob es eine noch unbekannte Infektionsquelle gibt. Der Erkrankte wird auch nach Abschluss seiner Behandlung noch über einen längeren Zeitraum zu Kontrolluntersuchungen aufgefordert, da es bei einer Tuberkulose zu Reaktivierungen kommen kann.
Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Tuberkulose
Die Tuberkulose ist eine Infektionskrankheit, die durch Bakterien hervorgerufen wird. Die Ansteckung erfolgt fast ausschließlich über die Atemwege von Mensch zu Mensch. Der Erkrankte gibt beim Sprechen, Husten oder Niesen feinste Tröpfchen in die Luft ab, die Tuberkulosebakterien enthalten können. Diese können dann von einem anderen Menschen eingeatmet werden.
Erste Symptome einer Erkrankung sind Husten, Nachtschweiß, Gewichtsverlust, Müdigkeit und leichtes Fieber.
Die Tuberkulose ist eine meldepflichtige Erkrankung nach dem Infektionsschutzgesetz. Das Gesundheitsamt trifft Maßnahmen, um die Gefahr einer Weiterverbreitung zu verringern.
Der Erkrankte muss einer Therapie zugeführt werde, damit er keine Infektionsgefahr für sein Umfeld mehr darstellt. Bei den Personen, die Kontakt zu dem Erkrankten hatten, werden Kontrolluntersuchungen durchgeführt. Es soll festgestellt werden, ob eine Person bereits infiziert wurde oder ob es eine noch unbekannte Infektionsquelle gibt. Der Erkrankte wird auch nach Abschluss seiner Behandlung noch über einen längeren Zeitraum zu Kontrolluntersuchungen aufgefordert, da es bei einer Tuberkulose zu Reaktivierungen kommen kann.
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
Rita
Kölker
- Telefon
- 02352 966-7143
- Fax
- 02352 966887143
- R.Koelker@maerkischer-kreis.de
Gesundheit - Tuberkulose - Verhütung und Bekämpfung
Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Tuberkulose
Die Tuberkulose ist eine Infektionskrankheit, die durch Bakterien hervorgerufen wird. Die Ansteckung erfolgt fast ausschließlich über die Atemwege von Mensch zu Mensch. Der Erkrankte gibt beim Sprechen, Husten oder Niesen feinste Tröpfchen in die Luft ab, die Tuberkulosebakterien enthalten können. Diese können dann von einem anderen Menschen eingeatmet werden.
Erste Symptome einer Erkrankung sind Husten, Nachtschweiß, Gewichtsverlust, Müdigkeit und leichtes Fieber.
Die Tuberkulose ist eine meldepflichtige Erkrankung nach dem Infektionsschutzgesetz. Das Gesundheitsamt trifft Maßnahmen, um die Gefahr einer Weiterverbreitung zu verringern.
Der Erkrankte muss einer Therapie zugeführt werde, damit er keine Infektionsgefahr für sein Umfeld mehr darstellt. Bei den Personen, die Kontakt zu dem Erkrankten hatten, werden Kontrolluntersuchungen durchgeführt. Es soll festgestellt werden, ob eine Person bereits infiziert wurde oder ob es eine noch unbekannte Infektionsquelle gibt. Der Erkrankte wird auch nach Abschluss seiner Behandlung noch über einen längeren Zeitraum zu Kontrolluntersuchungen aufgefordert, da es bei einer Tuberkulose zu Reaktivierungen kommen kann.
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Hier können sich Personen registrieren, die gemäß § 20 IfSG verpflichtet sind einen Immunitätsnachweises gegen Masern nachzuweisen.
Kontakt
Frau Kölker
Bismarckstraße 15
58762 Altena