Gesundheit - Verhütung und Bekämpfung von Masern

Das Gesundheitsamt nimmt die Meldung des Krankheitsverdachtes, der Erkrankung oder des Todes durch Masern entgegen und verhindert eine Ausbreitung der Krankheit.

Die Ärzte sind verpflichtet, dem Märkischen Kreis eine Infektion mit Masern unverzüglich zu melden. Das Gesundheitsamt kontaktiert die Erkrankten bzw. die Erziehungsberechtigten und die behandelnden Ärzte; es stellt die Umstände der Erkrankung fest.  
Die Betroffenen werden über die Erkrankung und die Übertragungswege aufgeklärt. Besonderer Wert wird auf die Eindämmung der Weiterverbreitung gelegt.

Das Vorliegen einer Masernerkrankung ist unverzüglich von Leitern der Gemeinschaftseinrichtungen dem Gesundheitsamt zu melden.

Der Fachdienst Gesundheitsschutz und Umweltmedizin des Kreisgesundheitsamtes steht für weitere Beratungen zur Verfügung. Anfragen von Bürgern, Gemeinschaftseinrichtungen und Ärzten können über Gesundheitstelefon@maerkischer-kreis.de (möglichst auch unter Angabe einer Telefonnummer für den Rückruf) schriftlich gestellt werden.

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Infektionskrankheit

Kontakt

Kreishaus I Altena
Raum: 007
Bismarckstraße 15
58762 Altena

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