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Das Gesundheitsamt nimmt die Meldung des Krankheitsverdachtes, der Erkrankung oder des Todes durch Neisseria meninigitidis entgegen und verhindert eine Ausbreitung der Krankheit.
Die Ärzte sind verpflichtet, dem Märkischen Kreis die Infektionskrankheit unverzüglich zu melden. Das Gesundheitsamt kontaktiert die Erkrankten und die behandelnden Ärzte; es stellt die Umstände der Erkrankung fest. Die Betroffenen werden über die Erkrankung und die Übertragungswege aufgeklärt. Besonderer Wert wird auf die Eindämmung der Weiterverbreitung gelegt. Enge Kontaktpersonen, wie Familienmitglieder, Intimpartner, Freunde, Banknachbarn in der Schule, medizinisches Personal, im Kindergarten usw, sollten auf jeden Fall eine rechtzeitige Antibiotikumprophylax(sinnvoll bis zum 10.Tag nach letztem Kontakt) bekommen.
Das Gesundheitsamt nimmt die Meldung des Krankheitsverdachtes, der Erkrankung oder des Todes durch Neisseria meninigitidis entgegen und verhindert eine Ausbreitung der Krankheit.
Die Ärzte sind verpflichtet, dem Märkischen Kreis die Infektionskrankheit unverzüglich zu melden. Das Gesundheitsamt kontaktiert die Erkrankten und die behandelnden Ärzte; es stellt die Umstände der Erkrankung fest. Die Betroffenen werden über die Erkrankung und die Übertragungswege aufgeklärt. Besonderer Wert wird auf die Eindämmung der Weiterverbreitung gelegt. Enge Kontaktpersonen, wie Familienmitglieder, Intimpartner, Freunde, Banknachbarn in der Schule, medizinisches Personal, im Kindergarten usw, sollten auf jeden Fall eine rechtzeitige Antibiotikumprophylax(sinnvoll bis zum 10.Tag nach letztem Kontakt) bekommen.
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
Ruben
Dickhoff
- Telefon
- 02352 966-7147
- Fax
- 02352 966887147
- R.Dickhoff@maerkischer-kreis.de
Andrea
Rogl
- Telefon
- 02352 966-7157
- Fax
- 02351 966887157
- A.Rogl@maerkischer-kreis.de
Gesundheit - Verhütung und Bekämpfung von Meningokokken - Meningitis
Das Gesundheitsamt nimmt die Meldung des Krankheitsverdachtes, der Erkrankung oder des Todes durch Neisseria meninigitidis entgegen und verhindert eine Ausbreitung der Krankheit.
Die Ärzte sind verpflichtet, dem Märkischen Kreis die Infektionskrankheit unverzüglich zu melden. Das Gesundheitsamt kontaktiert die Erkrankten und die behandelnden Ärzte; es stellt die Umstände der Erkrankung fest. Die Betroffenen werden über die Erkrankung und die Übertragungswege aufgeklärt. Besonderer Wert wird auf die Eindämmung der Weiterverbreitung gelegt. Enge Kontaktpersonen, wie Familienmitglieder, Intimpartner, Freunde, Banknachbarn in der Schule, medizinisches Personal, im Kindergarten usw, sollten auf jeden Fall eine rechtzeitige Antibiotikumprophylax(sinnvoll bis zum 10.Tag nach letztem Kontakt) bekommen.
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Hier können sich Personen registrieren, die gemäß § 20 IfSG verpflichtet sind einen Immunitätsnachweises gegen Masern nachzuweisen.
Kontakt
Raum: 007
Bismarckstraße 15
58762 Altena
Frau Rogl
Bismarckstraße 15
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