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- Grenzbescheinigung
Bescheinigung, dass ein Gebäude innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet wurde oder dass ein Überbau vorliegt.
Die Grenzbescheinigung wird in der Regel zur Vorlage bei Banken, Bausparkassen und sonstigen Kreditgebern zur Auszahlung von Baukrediten benötigt.
Hierfür ist gegebenenfalls eine Ortsbesichtigung oder eine Gebäudeeinmessung erforderlich. Gebäudeeinmessungen werden von Öffentlich bestellten VermessungsingenieurInnen oder der Katasterbehörde durchgeführt.
Schriftlicher Antrag mit Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück oder Gemeinde, Straße und Hausnummer).
Die Kosten für Bescheinigungen richten sich in der Regel nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Für konkrete Vorhaben kann vorab eine Kostenschätzung durchgeführt werden.
Die Höhe der Kosten wird durch eine Kostenordnung festgelegt, die für die Öffentlich bestellten VermessungsingenieurInnen und die Katasterbehörden gleichermaßen verbindlich ist.
Abhängig vom Umfang der Arbeiten.
Bescheinigung, dass ein Gebäude innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet wurde oder dass ein Überbau vorliegt.
Die Grenzbescheinigung wird in der Regel zur Vorlage bei Banken, Bausparkassen und sonstigen Kreditgebern zur Auszahlung von Baukrediten benötigt.
Hierfür ist gegebenenfalls eine Ortsbesichtigung oder eine Gebäudeeinmessung erforderlich. Gebäudeeinmessungen werden von Öffentlich bestellten VermessungsingenieurInnen oder der Katasterbehörde durchgeführt.
Schriftlicher Antrag mit Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück oder Gemeinde, Straße und Hausnummer).
Die Kosten für Bescheinigungen richten sich in der Regel nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Für konkrete Vorhaben kann vorab eine Kostenschätzung durchgeführt werden.
Die Höhe der Kosten wird durch eine Kostenordnung festgelegt, die für die Öffentlich bestellten VermessungsingenieurInnen und die Katasterbehörden gleichermaßen verbindlich ist.
Abhängig vom Umfang der Arbeiten.
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Klaudius
Krusche
- Telefon
- 02351 966-6804
- Fax
- 02351 966886804
- K.Krusche@maerkischer-kreis.de
Grenzbescheinigung
Bescheinigung, dass ein Gebäude innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet wurde oder dass ein Überbau vorliegt.
Die Grenzbescheinigung wird in der Regel zur Vorlage bei Banken, Bausparkassen und sonstigen Kreditgebern zur Auszahlung von Baukrediten benötigt.
Hierfür ist gegebenenfalls eine Ortsbesichtigung oder eine Gebäudeeinmessung erforderlich. Gebäudeeinmessungen werden von Öffentlich bestellten VermessungsingenieurInnen oder der Katasterbehörde durchgeführt.
Die Kosten für Bescheinigungen richten sich in der Regel nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Für konkrete Vorhaben kann vorab eine Kostenschätzung durchgeführt werden.
Die Höhe der Kosten wird durch eine Kostenordnung festgelegt, die für die Öffentlich bestellten VermessungsingenieurInnen und die Katasterbehörden gleichermaßen verbindlich ist.
Schriftlicher Antrag mit Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück oder Gemeinde, Straße und Hausnummer).
Abhängig vom Umfang der Arbeiten.
Kontakt
Raum: 454
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid