Copyright/Bildquelle
©
- Service
- Dienstleistungen A-Z
- Grenzvermessung
Durchführung von Grenzvermessungen
Durch Grenzvermessungen werden Grundstücksgrenzen festgestellt und / oder örtlich durch Grenzmarkierungen, z.B. Grenzsteine, gekennzeichnet.
Grenzvermessungen werden durchgeführt, wenn Eigentümer den genauen Verlauf einer Grundstücksgrenze in der Örtlichkeit benötigen, z.B. bei
- geplanten Bauvorhaben (Wohngebäude, Garagen, ...)
- geplanten Einfriedungen (Zäune, Hecken, ...)
- Grenzstreitigkeiten
Grenzvermessungen werden von Öffentlich bestellten VermessungsingenieurInnen oder der Katasterbehörde durchgeführt.
Schriftlicher Antrag mit Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück oder Gemeinde, Straße und Hausnummer) und Angabe der zu vermessenen Grenzen (Plan / Zeichnung mit Kenntlichmachung der Grenzen bzw. Grenzzeichen).
Zur genauen Klärung des Umfangs der Vermessung und der zu erwartenden Vermessungskosten wird eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Vermessungsstelle empfohlen (persönliche Beratung oder telefonische Rücksprache).
Die Kosten für Liegenschaftsvermessungen setzten sich in der Regel aus verschiedenen Komponenten zusammen und werden entsprechend der tatsächlichen Gegebenheiten berechnet. Für konkrete Vorhaben kann vorab eine Kostenschätzung durchgeführt werden.
Die Höhe der Kosten wird durch eine Kostenordnung festgelegt, die für die Öffentlich bestellten VermessungsingenieurInnen und die Katasterbehörden gleichermaßen verbindlich ist.
Außer den Kosten für Vermessungen sind auch alle anderen Kosten in Bereich des amtlichen Vermessungswesens in dieser Kostenordnung geregelt.
Ab Auftragserteilung bis zur Übernahme in das Liegenschaftskataster: ca. 3 Monate
Durchführung von Grenzvermessungen
Durch Grenzvermessungen werden Grundstücksgrenzen festgestellt und / oder örtlich durch Grenzmarkierungen, z.B. Grenzsteine, gekennzeichnet.
Grenzvermessungen werden durchgeführt, wenn Eigentümer den genauen Verlauf einer Grundstücksgrenze in der Örtlichkeit benötigen, z.B. bei
- geplanten Bauvorhaben (Wohngebäude, Garagen, ...)
- geplanten Einfriedungen (Zäune, Hecken, ...)
- Grenzstreitigkeiten
Grenzvermessungen werden von Öffentlich bestellten VermessungsingenieurInnen oder der Katasterbehörde durchgeführt.
Schriftlicher Antrag mit Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück oder Gemeinde, Straße und Hausnummer) und Angabe der zu vermessenen Grenzen (Plan / Zeichnung mit Kenntlichmachung der Grenzen bzw. Grenzzeichen).
Zur genauen Klärung des Umfangs der Vermessung und der zu erwartenden Vermessungskosten wird eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Vermessungsstelle empfohlen (persönliche Beratung oder telefonische Rücksprache).
Die Kosten für Liegenschaftsvermessungen setzten sich in der Regel aus verschiedenen Komponenten zusammen und werden entsprechend der tatsächlichen Gegebenheiten berechnet. Für konkrete Vorhaben kann vorab eine Kostenschätzung durchgeführt werden.
Die Höhe der Kosten wird durch eine Kostenordnung festgelegt, die für die Öffentlich bestellten VermessungsingenieurInnen und die Katasterbehörden gleichermaßen verbindlich ist.
Außer den Kosten für Vermessungen sind auch alle anderen Kosten in Bereich des amtlichen Vermessungswesens in dieser Kostenordnung geregelt.
Ab Auftragserteilung bis zur Übernahme in das Liegenschaftskataster: ca. 3 Monate
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Martin
Frevel
- Telefon
- 02351 966-6760
- Fax
- 02351 966886760
- Martin.Frevel@maerkischer-kreis.de
Markus
Welz
- Telefon
- 02351 966-6733
- Fax
- 02351 966886733
- M.Welz@maerkischer-kreis.de
Grenzvermessung
Durchführung von Grenzvermessungen
Durch Grenzvermessungen werden Grundstücksgrenzen festgestellt und / oder örtlich durch Grenzmarkierungen, z.B. Grenzsteine, gekennzeichnet.
Grenzvermessungen werden durchgeführt, wenn Eigentümer den genauen Verlauf einer Grundstücksgrenze in der Örtlichkeit benötigen, z.B. bei
- geplanten Bauvorhaben (Wohngebäude, Garagen, ...)
- geplanten Einfriedungen (Zäune, Hecken, ...)
- Grenzstreitigkeiten
Grenzvermessungen werden von Öffentlich bestellten VermessungsingenieurInnen oder der Katasterbehörde durchgeführt.
Die Kosten für Liegenschaftsvermessungen setzten sich in der Regel aus verschiedenen Komponenten zusammen und werden entsprechend der tatsächlichen Gegebenheiten berechnet. Für konkrete Vorhaben kann vorab eine Kostenschätzung durchgeführt werden.
Die Höhe der Kosten wird durch eine Kostenordnung festgelegt, die für die Öffentlich bestellten VermessungsingenieurInnen und die Katasterbehörden gleichermaßen verbindlich ist.
Außer den Kosten für Vermessungen sind auch alle anderen Kosten in Bereich des amtlichen Vermessungswesens in dieser Kostenordnung geregelt.
Schriftlicher Antrag mit Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück oder Gemeinde, Straße und Hausnummer) und Angabe der zu vermessenen Grenzen (Plan / Zeichnung mit Kenntlichmachung der Grenzen bzw. Grenzzeichen).
Zur genauen Klärung des Umfangs der Vermessung und der zu erwartenden Vermessungskosten wird eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Vermessungsstelle empfohlen (persönliche Beratung oder telefonische Rücksprache).
Ab Auftragserteilung bis zur Übernahme in das Liegenschaftskataster: ca. 3 Monate
Kontakt
Raum: 377
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Herr Welz
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid