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- Grundstücksteilung - Bescheinigung nach § 1025 und §…
Liegt auf einem Grundstück ein örtlich begrenztes Recht (z.B. Wegerecht) und wird dieses Grundstück geteilt, so kann bescheinigt werden, dass dieses Recht nur noch auf bestimmten Teilflächen liegt, während andere Grundstücksflächen nicht belastet sind. (§1026 BGB)
Während bei §1026 BGB das belastete Grundstück geteilt wird, behandelt §1025 BGB die Teilung des herrschenden Grundstücks. In diesem Falle verbleibt das Recht der Nutzung eines Rechtes nur auf dem Teil des Grundstücks, dem es zum Vorteil gereicht.
Formloser schriftlicher Antrag mit Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) bzw. mit Lagebezeichnung (Straße, Hausnummer)
Zeitgebühr 1/2 Stundensätze à 28,00 Euro zzgl. Auslagen
je nach Umfang
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Heike
Harnischmacher
- Telefon
- 02351 966-6718
- Fax
- 02351 966886718
- H.Harnischmacher@maerkischer-kreis.de
Grundstücksteilung - Bescheinigung nach § 1025 und § 1026 BGB
Liegt auf einem Grundstück ein örtlich begrenztes Recht (z.B. Wegerecht) und wird dieses Grundstück geteilt, so kann bescheinigt werden, dass dieses Recht nur noch auf bestimmten Teilflächen liegt, während andere Grundstücksflächen nicht belastet sind. (§1026 BGB)
Während bei §1026 BGB das belastete Grundstück geteilt wird, behandelt §1025 BGB die Teilung des herrschenden Grundstücks. In diesem Falle verbleibt das Recht der Nutzung eines Rechtes nur auf dem Teil des Grundstücks, dem es zum Vorteil gereicht.
Zeitgebühr 1/2 Stundensätze à 28,00 Euro zzgl. Auslagen
Formloser schriftlicher Antrag mit Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) bzw. mit Lagebezeichnung (Straße, Hausnummer)
je nach Umfang
Kontakt
Frau Harnischmacher
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid