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- Güterkraftverkehr - gewerblich
Ausstellen einer Lizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr
Wer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Beförderungseinheiten mit mehr als 3,5 t zGG ausüben möchte, benötigt eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (§ 3 Absatz 1 GüKG).
Wer grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr mit Beförderungseinheiten mit mehr als 2,5 t zGG ausüben möchte, benötigt eine Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 VO (EG) Nr. 1072/2009).
Güterkraftverkehrsunternehmen in Deutschland können ihre Marktzugangsberechtigung auch über eine Gemeinschaftslizenz nachweisen. Mit der Gemeinschaftslizenz können also auch innerdeutsche Transporte durchgeführt werden.
- Hinweise zum Datenschutz (Güterkraftverkehr)
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Genehmigung)
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
Ausstellen einer Lizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr
Wer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Beförderungseinheiten mit mehr als 3,5 t zGG ausüben möchte, benötigt eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (§ 3 Absatz 1 GüKG).
Wer grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr mit Beförderungseinheiten mit mehr als 2,5 t zGG ausüben möchte, benötigt eine Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 VO (EG) Nr. 1072/2009).
Güterkraftverkehrsunternehmen in Deutschland können ihre Marktzugangsberechtigung auch über eine Gemeinschaftslizenz nachweisen. Mit der Gemeinschaftslizenz können also auch innerdeutsche Transporte durchgeführt werden.
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- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Hüseyin
Zorlu
- Telefon
- 02351 966-6474
- Fax
- 02351 966886474
- H.Zorlu@maerkischer-kreis.de
Vendlindje
Jakupaj-Sinani
- Telefon
- 02351 966-6466
- Fax
- 02351 966886466
- V.Jakupaj-Sinani@maerkischer-kreis.de
Güterkraftverkehr - gewerblich
Ausstellen einer Lizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr
Wer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Beförderungseinheiten mit mehr als 3,5 t zGG ausüben möchte, benötigt eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (§ 3 Absatz 1 GüKG).
Wer grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr mit Beförderungseinheiten mit mehr als 2,5 t zGG ausüben möchte, benötigt eine Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 VO (EG) Nr. 1072/2009).
Güterkraftverkehrsunternehmen in Deutschland können ihre Marktzugangsberechtigung auch über eine Gemeinschaftslizenz nachweisen. Mit der Gemeinschaftslizenz können also auch innerdeutsche Transporte durchgeführt werden.
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Kontakt
Herr Zorlu
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Frau Jakupaj-Sinani
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid