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Im Auftrag des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe führt der Sozialpsychiatrische Dienst die Hilfeplanung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten durch. Wichtig hierbei ist es, abzuklären, welcher Hilfebedarf in den verschiedenen Bereichen (Wohnen, Arbeit, Sicherung des Lebensunterhaltes, Gesundheit und Umgang mit Suchtmitteln sowie soziale Beziehungen) bei den Antragsstellern besteht.
Seit dem 01.01.2012 muss für Bürgerinnen und Bürger, die sich in besonderen sozialen Schwierigkeiten befinden und Hilfen durch das ambulant oder stationäre Wohnen benötigen, eine umfassende Hilfeplanung durchgeführt werden. Es soll der genaue Hilfebedarf ermittelt und somit das passgenaue Angebot gefunden werden.
Die Kontaktaufnahme zu den Hilfeplanerinnen des Sozialpsychiatrischen Dienstes geschieht vor allem über die beiden Beratungsstellen für Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind; außerdem über die Anbieter der Leistungen des ambulanten und stationären Wohnens für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Im Rahmen der Hilfeplanung wird zunächst abgeklärt, ob der Antragsteller zum Personenkreis der Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten gehört. Nach Rücksprache mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, der Kostenträger für die gesamten Angebote ist, wird der genaue Hilfebedarf in den verschiedenen Teilbereichen ermittelt. Es werden die jeweils notwendigen Maßnahmen beschrieben, die zur Erreichung der Teilziele ergriffen bzw. umgesetzt werden müssten.
Bei einem Großteil der Antragsteller besteht neben den sozialen Schwierigkeiten eine seelische Störung oder eine Abhängigkeitserkrankung. Hierdurch ergeben sich vielfältige Überschneidungen zu den Beratungen des Sozialpsychiatrischen Dienstes. Die Kenntnis über das umfangreiche gemeindepsychiatrische Netzwerk ist bei der Vermittlung der Hilfen äußerst nützlich.
Im Auftrag des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe führt der Sozialpsychiatrische Dienst die Hilfeplanung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten durch. Wichtig hierbei ist es, abzuklären, welcher Hilfebedarf in den verschiedenen Bereichen (Wohnen, Arbeit, Sicherung des Lebensunterhaltes, Gesundheit und Umgang mit Suchtmitteln sowie soziale Beziehungen) bei den Antragsstellern besteht.
Seit dem 01.01.2012 muss für Bürgerinnen und Bürger, die sich in besonderen sozialen Schwierigkeiten befinden und Hilfen durch das ambulant oder stationäre Wohnen benötigen, eine umfassende Hilfeplanung durchgeführt werden. Es soll der genaue Hilfebedarf ermittelt und somit das passgenaue Angebot gefunden werden.
Die Kontaktaufnahme zu den Hilfeplanerinnen des Sozialpsychiatrischen Dienstes geschieht vor allem über die beiden Beratungsstellen für Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind; außerdem über die Anbieter der Leistungen des ambulanten und stationären Wohnens für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Im Rahmen der Hilfeplanung wird zunächst abgeklärt, ob der Antragsteller zum Personenkreis der Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten gehört. Nach Rücksprache mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, der Kostenträger für die gesamten Angebote ist, wird der genaue Hilfebedarf in den verschiedenen Teilbereichen ermittelt. Es werden die jeweils notwendigen Maßnahmen beschrieben, die zur Erreichung der Teilziele ergriffen bzw. umgesetzt werden müssten.
Bei einem Großteil der Antragsteller besteht neben den sozialen Schwierigkeiten eine seelische Störung oder eine Abhängigkeitserkrankung. Hierdurch ergeben sich vielfältige Überschneidungen zu den Beratungen des Sozialpsychiatrischen Dienstes. Die Kenntnis über das umfangreiche gemeindepsychiatrische Netzwerk ist bei der Vermittlung der Hilfen äußerst nützlich.
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- C.Schoeneberg@maerkischer-kreis.de
Hilfeplanung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten - Sozialpsychiatrischer Dienst
Im Auftrag des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe führt der Sozialpsychiatrische Dienst die Hilfeplanung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten durch. Wichtig hierbei ist es, abzuklären, welcher Hilfebedarf in den verschiedenen Bereichen (Wohnen, Arbeit, Sicherung des Lebensunterhaltes, Gesundheit und Umgang mit Suchtmitteln sowie soziale Beziehungen) bei den Antragsstellern besteht.
Seit dem 01.01.2012 muss für Bürgerinnen und Bürger, die sich in besonderen sozialen Schwierigkeiten befinden und Hilfen durch das ambulant oder stationäre Wohnen benötigen, eine umfassende Hilfeplanung durchgeführt werden. Es soll der genaue Hilfebedarf ermittelt und somit das passgenaue Angebot gefunden werden.
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Im Rahmen der Hilfeplanung wird zunächst abgeklärt, ob der Antragsteller zum Personenkreis der Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten gehört. Nach Rücksprache mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, der Kostenträger für die gesamten Angebote ist, wird der genaue Hilfebedarf in den verschiedenen Teilbereichen ermittelt. Es werden die jeweils notwendigen Maßnahmen beschrieben, die zur Erreichung der Teilziele ergriffen bzw. umgesetzt werden müssten.
Bei einem Großteil der Antragsteller besteht neben den sozialen Schwierigkeiten eine seelische Störung oder eine Abhängigkeitserkrankung. Hierdurch ergeben sich vielfältige Überschneidungen zu den Beratungen des Sozialpsychiatrischen Dienstes. Die Kenntnis über das umfangreiche gemeindepsychiatrische Netzwerk ist bei der Vermittlung der Hilfen äußerst nützlich.
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