Der Märkische Kreis prüft, ob ein Betrieb schädliche Umwelteinwirkungen verursacht. Dabei wird der ordnungsgemäße Betrieb der Anlage kontrolliert. Die Behörde stellt fest, ob Regelungen zum Schutz der Nachbarn erforderlich sind. Wenn schädliche Umwelteinwirkungen vorliegen, werden Veranlassungen getroffen, die bis zur Stilllegung der Anlage führen können.
Das Gesetz gibt vor, welche Lärmwerte in Gebieten wie z.B. Wohngebieten, Mischgebieten oder Gewerbegebieten hinzunehmen sind. Zu den entsprechenden Lärmquellen sind Grenz- und Richtwerte in den Regelwerken zum Lärmschutz festgesetzt. Diese Grenz- und Richtwerte variieren und beziehen sich auf die sogenannte Gebietseinstufung einer Fläche, die zum Wohnen oder Produzieren bestimmt ist.
Der Märkische Kreis überwacht die Einhaltung durch regelmäßige oder anlassbezogene Überprüfungen. Bei Beschwerden von Bürgern über Immissionen wie Stäube, Geräusche, Erschütterungen, Licht oder Schattenwurf durch einen Gewerbe- oder Industriebetrieb oder eine Windkraftanlage prüft der Märkische Kreis im Einzelfall die Belastungssituation.
Formulare für Genehmigungsverfahren sowie für Anzeigen von Änderungen oder Betriebsstilllegungen etc. stehen unter den unten aufgeführten Links landesweit einheitlich zur Verfügung.
Der Märkische Kreis prüft, ob ein Betrieb schädliche Umwelteinwirkungen verursacht. Dabei wird der ordnungsgemäße Betrieb der Anlage kontrolliert. Die Behörde stellt fest, ob Regelungen zum Schutz der Nachbarn erforderlich sind. Wenn schädliche Umwelteinwirkungen vorliegen, werden Veranlassungen getroffen, die bis zur Stilllegung der Anlage führen können.
Das Gesetz gibt vor, welche Lärmwerte in Gebieten wie z.B. Wohngebieten, Mischgebieten oder Gewerbegebieten hinzunehmen sind. Zu den entsprechenden Lärmquellen sind Grenz- und Richtwerte in den Regelwerken zum Lärmschutz festgesetzt. Diese Grenz- und Richtwerte variieren und beziehen sich auf die sogenannte Gebietseinstufung einer Fläche, die zum Wohnen oder Produzieren bestimmt ist.
Der Märkische Kreis überwacht die Einhaltung durch regelmäßige oder anlassbezogene Überprüfungen. Bei Beschwerden von Bürgern über Immissionen wie Stäube, Geräusche, Erschütterungen, Licht oder Schattenwurf durch einen Gewerbe- oder Industriebetrieb oder eine Windkraftanlage prüft der Märkische Kreis im Einzelfall die Belastungssituation.
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Peter
Tüch
Fachdienstleitung
Heike
Comiotto-Azeem
Margret
Soldanski
Sandra
Rinke
Stephan
Bohnen
Pierre André
Hoffmann
Katharina
Sprecher
Petra
Roßkamp
Miriam
Wuttke
Mandy
Dademasch
Markus
Geisbauer
Adalbert
Hornik
Laura
Jähnke
Krohn
Tina
Schauer
Der Märkische Kreis prüft, ob ein Betrieb schädliche Umwelteinwirkungen verursacht. Dabei wird der ordnungsgemäße Betrieb der Anlage kontrolliert. Die Behörde stellt fest, ob Regelungen zum Schutz der Nachbarn erforderlich sind. Wenn schädliche Umwelteinwirkungen vorliegen, werden Veranlassungen getroffen, die bis zur Stilllegung der Anlage führen können.
Das Gesetz gibt vor, welche Lärmwerte in Gebieten wie z.B. Wohngebieten, Mischgebieten oder Gewerbegebieten hinzunehmen sind. Zu den entsprechenden Lärmquellen sind Grenz- und Richtwerte in den Regelwerken zum Lärmschutz festgesetzt. Diese Grenz- und Richtwerte variieren und beziehen sich auf die sogenannte Gebietseinstufung einer Fläche, die zum Wohnen oder Produzieren bestimmt ist.
Der Märkische Kreis überwacht die Einhaltung durch regelmäßige oder anlassbezogene Überprüfungen. Bei Beschwerden von Bürgern über Immissionen wie Stäube, Geräusche, Erschütterungen, Licht oder Schattenwurf durch einen Gewerbe- oder Industriebetrieb oder eine Windkraftanlage prüft der Märkische Kreis im Einzelfall die Belastungssituation.
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