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- Jägerprüfung
Termine für die Jägerprüfung 2024:
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, dass der schriftliche Teil der Jägerprüfung gem. § 3 Abs. 3 DVO LJG-NRW am 22.04.2024 stattfindet. Dementsprechend ergeben sich folgende Termine für die Durchführung der Jägerprüfung 2024 im Märkischen Kreis:
Jägerprüfungsausschuss Lüdenscheid:
Datum | Prüfungsteil | Raum |
Montag, 22.04.2024 Beginn: 15.00 Uhr | Schriftlicher Prüfungsteil | Großer Sitzungssaal 136 / Kreishaus Lüdenscheid |
Dienstag, 23.04.2024 Beginn: 09.00 Uhr | Schießprüfung | Schießstand „Spielwigge“ |
Mittwoch, 24.04.2024 ab 08.00 Uhr | Mündlich/praktischer Teil | Raum 137 Kreishaus Lüdenscheid |
Donnerstag, 25.04.2024 ab 08.00 Uhr | Mündlich/praktischer Teil | Raum 137 Kreishaus Lüdenscheid |
Freitag, 26.04.2024 ab 08.00 Uhr | Mündlich/praktischer Teil | Raum 137 Kreishaus Lüdenscheid |
Jägerprüfungsausschuss Iserlohn:
Datum | Prüfungsteil | Raum |
Montag, 22.04.2024 Beginn: 15.00 Uhr | Schriftlicher Prüfungsteil | Ständesaal Altena |
Dienstag, 23.04.2024 Beginn: 09.00 Uhr | Schießprüfung | Schießstand „Hexenteich“ |
Mittwoch, 24.04.2024 ab 08.00 Uhr | Mündlich/praktischer Teil | Ständesaal Altena |
Donnerstag, 25.04.2024 ab 08.00 Uhr | Mündlich/praktischer Teil | Ständesaal Altena |
Freitag, 26.04.2024 ab 08.00 Uhr | Mündlich/praktischer Teil | Ständesaal Altena |
Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung mit den erforderlichen Anlagen sind gemäß § 4 Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW bis spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der unteren Jagdbehörde einzureichen (Anmeldeschluss: 22.02.2024). Die Nachprüfung zur Jägerprüfung 2024 wird vom Prüfungsausschuss Iserlohn durchgeführt.
Jede Person, die mindestens 15 Jahre alt ist, kann sich zur Jägerprüfung anmelden.
Die Jägerprüfung findet jährlich im April und Mai bei der Kreisverwaltung des Märkischen Kreises statt. Die Prüfungstermine werden in den lokalen Tageszeitungen veröffentlicht. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil. Der schriftliche und mündlich-praktische Teil umfasst folgende Sachgebiete:
- Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie und -hege und Naturschutz,
- Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues und Wildschadenverhütung,
- Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen, besonders die sichere Handhabung, den Gebrauch und die Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen,
- Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffen-, des Tierschutz-, des Naturschutz- und Landschaftsrechts.
Die Schießprüfung besteht aus Büchsen- und Flintenschießen.
Alle Prüfungsteile müssen bestanden werden. Wer bei der Schießprüfung, dem mündlich-praktischen Teil oder beidem durchgefallen ist, kann einmal, frühestens nach drei Monaten, an einer Nachprüfung teilnehmen. Es wird nur der Teil geprüft, der nicht bestanden wurde.
Die Anmeldung zur Jägerprüfung oder Nachprüfung sollte mindestens zwei Monate vorher erfolgen.
- Antragsvordruck
- Bescheinigung der Schulung zur "kundigen Person"
- Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit Kurzwaffen
- Kopie des Personalausweises
- Führungszeugnis Belegart N
220,00 € Prüfungsgebühr + 30,00 € Verwaltungsgebühr
ca. 6-8 Wochen nach Antragstellung
Termine für die Jägerprüfung 2024:
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, dass der schriftliche Teil der Jägerprüfung gem. § 3 Abs. 3 DVO LJG-NRW am 22.04.2024 stattfindet. Dementsprechend ergeben sich folgende Termine für die Durchführung der Jägerprüfung 2024 im Märkischen Kreis:
Jägerprüfungsausschuss Lüdenscheid:
Datum | Prüfungsteil | Raum |
Montag, 22.04.2024 Beginn: 15.00 Uhr | Schriftlicher Prüfungsteil | Großer Sitzungssaal 136 / Kreishaus Lüdenscheid |
Dienstag, 23.04.2024 Beginn: 09.00 Uhr | Schießprüfung | Schießstand „Spielwigge“ |
Mittwoch, 24.04.2024 ab 08.00 Uhr | Mündlich/praktischer Teil | Raum 137 Kreishaus Lüdenscheid |
Donnerstag, 25.04.2024 ab 08.00 Uhr | Mündlich/praktischer Teil | Raum 137 Kreishaus Lüdenscheid |
Freitag, 26.04.2024 ab 08.00 Uhr | Mündlich/praktischer Teil | Raum 137 Kreishaus Lüdenscheid |
Jägerprüfungsausschuss Iserlohn:
Datum | Prüfungsteil | Raum |
Montag, 22.04.2024 Beginn: 15.00 Uhr | Schriftlicher Prüfungsteil | Ständesaal Altena |
Dienstag, 23.04.2024 Beginn: 09.00 Uhr | Schießprüfung | Schießstand „Hexenteich“ |
Mittwoch, 24.04.2024 ab 08.00 Uhr | Mündlich/praktischer Teil | Ständesaal Altena |
Donnerstag, 25.04.2024 ab 08.00 Uhr | Mündlich/praktischer Teil | Ständesaal Altena |
Freitag, 26.04.2024 ab 08.00 Uhr | Mündlich/praktischer Teil | Ständesaal Altena |
Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung mit den erforderlichen Anlagen sind gemäß § 4 Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW bis spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der unteren Jagdbehörde einzureichen (Anmeldeschluss: 22.02.2024). Die Nachprüfung zur Jägerprüfung 2024 wird vom Prüfungsausschuss Iserlohn durchgeführt.
Jede Person, die mindestens 15 Jahre alt ist, kann sich zur Jägerprüfung anmelden.
Die Jägerprüfung findet jährlich im April und Mai bei der Kreisverwaltung des Märkischen Kreises statt. Die Prüfungstermine werden in den lokalen Tageszeitungen veröffentlicht. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil. Der schriftliche und mündlich-praktische Teil umfasst folgende Sachgebiete:
- Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie und -hege und Naturschutz,
- Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues und Wildschadenverhütung,
- Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen, besonders die sichere Handhabung, den Gebrauch und die Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen,
- Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffen-, des Tierschutz-, des Naturschutz- und Landschaftsrechts.
Die Schießprüfung besteht aus Büchsen- und Flintenschießen.
Alle Prüfungsteile müssen bestanden werden. Wer bei der Schießprüfung, dem mündlich-praktischen Teil oder beidem durchgefallen ist, kann einmal, frühestens nach drei Monaten, an einer Nachprüfung teilnehmen. Es wird nur der Teil geprüft, der nicht bestanden wurde.
Die Anmeldung zur Jägerprüfung oder Nachprüfung sollte mindestens zwei Monate vorher erfolgen.
- Antragsvordruck
- Bescheinigung der Schulung zur "kundigen Person"
- Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit Kurzwaffen
- Kopie des Personalausweises
- Führungszeugnis Belegart N
220,00 € Prüfungsgebühr + 30,00 € Verwaltungsgebühr
ca. 6-8 Wochen nach Antragstellung
Termine für die Jägerprüfung 2024:
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, dass der schriftliche Teil der Jägerprüfung gem. § 3 Abs. 3 DVO LJG-NRW am 22.04.2024 stattfindet. Dementsprechend ergeben sich folgende Termine für die Durchführung der Jägerprüfung 2024 im Märkischen Kreis:
Jägerprüfungsausschuss Lüdenscheid:
Datum | Prüfungsteil | Raum |
Montag, 22.04.2024 Beginn: 15.00 Uhr | Schriftlicher Prüfungsteil | Großer Sitzungssaal 136 / Kreishaus Lüdenscheid |
Dienstag, 23.04.2024 Beginn: 09.00 Uhr | Schießprüfung | Schießstand „Spielwigge“ |
Mittwoch, 24.04.2024 ab 08.00 Uhr | Mündlich/praktischer Teil | Raum 137 Kreishaus Lüdenscheid |
Donnerstag, 25.04.2024 ab 08.00 Uhr | Mündlich/praktischer Teil | Raum 137 Kreishaus Lüdenscheid |
Freitag, 26.04.2024 ab 08.00 Uhr | Mündlich/praktischer Teil | Raum 137 Kreishaus Lüdenscheid |
Jägerprüfungsausschuss Iserlohn:
Datum | Prüfungsteil | Raum |
Montag, 22.04.2024 Beginn: 15.00 Uhr | Schriftlicher Prüfungsteil | Ständesaal Altena |
Dienstag, 23.04.2024 Beginn: 09.00 Uhr | Schießprüfung | Schießstand „Hexenteich“ |
Mittwoch, 24.04.2024 ab 08.00 Uhr | Mündlich/praktischer Teil | Ständesaal Altena |
Donnerstag, 25.04.2024 ab 08.00 Uhr | Mündlich/praktischer Teil | Ständesaal Altena |
Freitag, 26.04.2024 ab 08.00 Uhr | Mündlich/praktischer Teil | Ständesaal Altena |
Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung mit den erforderlichen Anlagen sind gemäß § 4 Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW bis spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der unteren Jagdbehörde einzureichen (Anmeldeschluss: 22.02.2024). Die Nachprüfung zur Jägerprüfung 2024 wird vom Prüfungsausschuss Iserlohn durchgeführt.
Jede Person, die mindestens 15 Jahre alt ist, kann sich zur Jägerprüfung anmelden.
Die Jägerprüfung findet jährlich im April und Mai bei der Kreisverwaltung des Märkischen Kreises statt. Die Prüfungstermine werden in den lokalen Tageszeitungen veröffentlicht. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil. Der schriftliche und mündlich-praktische Teil umfasst folgende Sachgebiete:
- Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie und -hege und Naturschutz,
- Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues und Wildschadenverhütung,
- Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen, besonders die sichere Handhabung, den Gebrauch und die Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen,
- Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffen-, des Tierschutz-, des Naturschutz- und Landschaftsrechts.
Die Schießprüfung besteht aus Büchsen- und Flintenschießen.
Alle Prüfungsteile müssen bestanden werden. Wer bei der Schießprüfung, dem mündlich-praktischen Teil oder beidem durchgefallen ist, kann einmal, frühestens nach drei Monaten, an einer Nachprüfung teilnehmen. Es wird nur der Teil geprüft, der nicht bestanden wurde.
Die Anmeldung zur Jägerprüfung oder Nachprüfung sollte mindestens zwei Monate vorher erfolgen.
- Antragsvordruck
- Bescheinigung der Schulung zur "kundigen Person"
- Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit Kurzwaffen
- Kopie des Personalausweises
- Führungszeugnis Belegart N
220,00 € Prüfungsgebühr + 30,00 € Verwaltungsgebühr
ca. 6-8 Wochen nach Antragstellung
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Katja
Budde
- Telefon
- 02351 966-6486
- Fax
- 02351 966886486
- katja.budde@maerkischer-kreis.de
Sarah
Moschner
- Telefon
- 02351 966-6323
- Fax
- 02351 966886323
- S.Moschner@maerkischer-kreis.de
Inga
Ritter
- Telefon
- 02351 966-6324
- Fax
- 02351 966886324
- I.Ritter@maerkischer-kreis.de
Jägerprüfung
Termine für die Jägerprüfung 2024:
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, dass der schriftliche Teil der Jägerprüfung gem. § 3 Abs. 3 DVO LJG-NRW am 22.04.2024 stattfindet. Dementsprechend ergeben sich folgende Termine für die Durchführung der Jägerprüfung 2024 im Märkischen Kreis:
Jägerprüfungsausschuss Lüdenscheid:
Datum | Prüfungsteil | Raum |
Montag, 22.04.2024 Beginn: 15.00 Uhr | Schriftlicher Prüfungsteil | Großer Sitzungssaal 136 / Kreishaus Lüdenscheid |
Dienstag, 23.04.2024 Beginn: 09.00 Uhr | Schießprüfung | Schießstand „Spielwigge“ |
Mittwoch, 24.04.2024 ab 08.00 Uhr | Mündlich/praktischer Teil | Raum 137 Kreishaus Lüdenscheid |
Donnerstag, 25.04.2024 ab 08.00 Uhr | Mündlich/praktischer Teil | Raum 137 Kreishaus Lüdenscheid |
Freitag, 26.04.2024 ab 08.00 Uhr | Mündlich/praktischer Teil | Raum 137 Kreishaus Lüdenscheid |
Jägerprüfungsausschuss Iserlohn:
Datum | Prüfungsteil | Raum |
Montag, 22.04.2024 Beginn: 15.00 Uhr | Schriftlicher Prüfungsteil | Ständesaal Altena |
Dienstag, 23.04.2024 Beginn: 09.00 Uhr | Schießprüfung | Schießstand „Hexenteich“ |
Mittwoch, 24.04.2024 ab 08.00 Uhr | Mündlich/praktischer Teil | Ständesaal Altena |
Donnerstag, 25.04.2024 ab 08.00 Uhr | Mündlich/praktischer Teil | Ständesaal Altena |
Freitag, 26.04.2024 ab 08.00 Uhr | Mündlich/praktischer Teil | Ständesaal Altena |
Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung mit den erforderlichen Anlagen sind gemäß § 4 Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW bis spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der unteren Jagdbehörde einzureichen (Anmeldeschluss: 22.02.2024). Die Nachprüfung zur Jägerprüfung 2024 wird vom Prüfungsausschuss Iserlohn durchgeführt.
Jede Person, die mindestens 15 Jahre alt ist, kann sich zur Jägerprüfung anmelden.
Die Jägerprüfung findet jährlich im April und Mai bei der Kreisverwaltung des Märkischen Kreises statt. Die Prüfungstermine werden in den lokalen Tageszeitungen veröffentlicht. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil. Der schriftliche und mündlich-praktische Teil umfasst folgende Sachgebiete:
- Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie und -hege und Naturschutz,
- Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues und Wildschadenverhütung,
- Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen, besonders die sichere Handhabung, den Gebrauch und die Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen,
- Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffen-, des Tierschutz-, des Naturschutz- und Landschaftsrechts.
Die Schießprüfung besteht aus Büchsen- und Flintenschießen.
Alle Prüfungsteile müssen bestanden werden. Wer bei der Schießprüfung, dem mündlich-praktischen Teil oder beidem durchgefallen ist, kann einmal, frühestens nach drei Monaten, an einer Nachprüfung teilnehmen. Es wird nur der Teil geprüft, der nicht bestanden wurde.
Die Anmeldung zur Jägerprüfung oder Nachprüfung sollte mindestens zwei Monate vorher erfolgen.
220,00 € Prüfungsgebühr + 30,00 € Verwaltungsgebühr
- Antragsvordruck
- Bescheinigung der Schulung zur "kundigen Person"
- Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit Kurzwaffen
- Kopie des Personalausweises
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