Jägerprüfung

Termine für die Jägerprüfung 2025:

Der schriftliche Teil der Jägerprüfung 2025 findet gem. § 3 Abs. 3 DVO LJG-NRW am 23.04.2025 statt. Daher ergeben sich folgende Termine für die Jägerprüfung 2025

Jägerprüfungsausschuss Lüdenscheid:

Datum / UhrzeitPrüfungsteilOrt / Raum 

Mittwoch, den 23.04.2025

15 Uhr Prüfungsbeginn

Schriftliche Prüfung 

Kreishaus Lüdenscheid,

Raum 136 (großer Sitzungssaal)

Donnerstag, den 24.04.2025 ab 09.00 Uhr SchießprüfungSchießstand „Breddershaus“ 

Montag, den 28.04.2025

ab 08.00 Uhr 

Mündlich/Praktischer Teil 

Kreishaus Lüdenscheid, 

Raum 136 (großer Sitzungssaal)

Dienstag, den 29.04.2025

ab 08.00 Uhr

Mündlich/Praktischer Teil 

Kreishaus Lüdenscheid, 

Raum 136 (großer Sitzungssaal)

Mittwoch, den 30.04.2025

ab 08.00 Uhr

Mündlich/Praktischer Teil 

Kreishaus Lüdenscheid, 

Raum 136 (großer Sitzungssaal)

Jägerprüfungsausschuss Iserlohn:

Datum / UhrzeitPrüfungsteilOrt / Raum 

Mittwoch, den 23.04.2025

15 Uhr Prüfungsbeginn

Schriftliche Prüfung Friedrichstraße 40, 58708 Menden
Donnerstag, den 24.04.2025 ab 09.00 Uhr SchießprüfungSchießstand „Hexenteich“

Montag, den 28.04.2025

ab 08.00 Uhr 

Mündlich/Praktischer Teil Friedrichstraße 40, 58708 Menden

Dienstag, den 29.04.2025

ab 08.00 Uhr

Mündlich/Praktischer Teil Friedrichstraße 40, 58708 Menden

Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung mit den erforderlichen Anlagen sind gemäß § 4 Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW bis spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der unteren Jagdbehörde einzureichen (Anmeldeschluss: 23.02.2025). Die Nachprüfung zur Jägerprüfung 2025 wird vom Prüfungsausschuss Iserlohn durchgeführt.

Jede Person, die mindestens 15 Jahre alt ist, kann sich zur Jägerprüfung anmelden.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil. Der schriftliche und mündlich-praktische Teil umfasst folgende Sachgebiete:

  • Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie und -hege und Naturschutz,
  • Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues und Wildschadenverhütung,
  • Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen, besonders die sichere Handhabung, den Gebrauch und die Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen,
  • Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffen-, des Tierschutz-, des Naturschutz- und Landschaftsrechts.

Die Schießprüfung besteht aus Büchsen- und Flintenschießen.

Alle Prüfungsteile müssen bestanden werden. Wer bei der Schießprüfung, dem mündlich-praktischen Teil oder beidem durchgefallen ist, kann einmal, frühestens nach drei Monaten, an einer Nachprüfung teilnehmen. Es wird nur der Teil geprüft, der nicht bestanden wurde.

220,00 € Prüfungsgebühr + 30,00 € Verwaltungsgebühr

  • Antragsvordruck
  • Bescheinigung der Schulung zur "kundigen Person"
  • Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit Kurzwaffen
  • Kopie des Personalausweises
  • Führungszeugnis Belegart N

ca. 6-8 Wochen nach Antragstellung

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Jagdschein

Kontakt

Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 336
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

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