Copyright/Bildquelle
©
- Service
- Dienstleistungen A-Z
- Jägerprüfung
Termine für die Jägerprüfung 2025:
Der schriftliche Teil der Jägerprüfung 2025 findet gem. § 3 Abs. 3 DVO LJG-NRW am 23.04.2025 statt. Daher ergeben sich folgende Termine für die Jägerprüfung 2025
Jägerprüfungsausschuss Lüdenscheid:
Datum / Uhrzeit | Prüfungsteil | Ort / Raum |
---|---|---|
Mittwoch, den 23.04.2025 15 Uhr Prüfungsbeginn | Schriftliche Prüfung | Kreishaus Lüdenscheid, Raum 136 (großer Sitzungssaal) |
Donnerstag, den 24.04.2025 ab 09.00 Uhr | Schießprüfung | Schießstand „Breddershaus“ |
Montag, den 28.04.2025 ab 08.00 Uhr | Mündlich/Praktischer Teil | Kreishaus Lüdenscheid, Raum 136 (großer Sitzungssaal) |
Dienstag, den 29.04.2025 ab 08.00 Uhr | Mündlich/Praktischer Teil | Kreishaus Lüdenscheid, Raum 136 (großer Sitzungssaal) |
Mittwoch, den 30.04.2025 ab 08.00 Uhr | Mündlich/Praktischer Teil | Kreishaus Lüdenscheid, Raum 136 (großer Sitzungssaal) |
Jägerprüfungsausschuss Iserlohn:
Datum / Uhrzeit | Prüfungsteil | Ort / Raum |
---|---|---|
Mittwoch, den 23.04.2025 15 Uhr Prüfungsbeginn | Schriftliche Prüfung | Friedrichstraße 40, 58708 Menden |
Donnerstag, den 24.04.2025 ab 09.00 Uhr | Schießprüfung | Schießstand „Hexenteich“ |
Montag, den 28.04.2025 ab 08.00 Uhr | Mündlich/Praktischer Teil | Friedrichstraße 40, 58708 Menden |
Dienstag, den 29.04.2025 ab 08.00 Uhr | Mündlich/Praktischer Teil | Friedrichstraße 40, 58708 Menden |
Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung mit den erforderlichen Anlagen sind gemäß § 4 Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW bis spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der unteren Jagdbehörde einzureichen (Anmeldeschluss: 23.02.2025). Die Nachprüfung zur Jägerprüfung 2025 wird vom Prüfungsausschuss Iserlohn durchgeführt.
Jede Person, die mindestens 15 Jahre alt ist, kann sich zur Jägerprüfung anmelden.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil. Der schriftliche und mündlich-praktische Teil umfasst folgende Sachgebiete:
- Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie und -hege und Naturschutz,
- Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues und Wildschadenverhütung,
- Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen, besonders die sichere Handhabung, den Gebrauch und die Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen,
- Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffen-, des Tierschutz-, des Naturschutz- und Landschaftsrechts.
Die Schießprüfung besteht aus Büchsen- und Flintenschießen.
Alle Prüfungsteile müssen bestanden werden. Wer bei der Schießprüfung, dem mündlich-praktischen Teil oder beidem durchgefallen ist, kann einmal, frühestens nach drei Monaten, an einer Nachprüfung teilnehmen. Es wird nur der Teil geprüft, der nicht bestanden wurde.
- Antragsvordruck
- Bescheinigung der Schulung zur "kundigen Person"
- Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit Kurzwaffen
- Kopie des Personalausweises
- Führungszeugnis Belegart N
220,00 € Prüfungsgebühr + 30,00 € Verwaltungsgebühr
ca. 6-8 Wochen nach Antragstellung
Termine für die Jägerprüfung 2025:
Der schriftliche Teil der Jägerprüfung 2025 findet gem. § 3 Abs. 3 DVO LJG-NRW am 23.04.2025 statt. Daher ergeben sich folgende Termine für die Jägerprüfung 2025
Jägerprüfungsausschuss Lüdenscheid:
Datum / Uhrzeit | Prüfungsteil | Ort / Raum |
---|---|---|
Mittwoch, den 23.04.2025 15 Uhr Prüfungsbeginn | Schriftliche Prüfung | Kreishaus Lüdenscheid, Raum 136 (großer Sitzungssaal) |
Donnerstag, den 24.04.2025 ab 09.00 Uhr | Schießprüfung | Schießstand „Breddershaus“ |
Montag, den 28.04.2025 ab 08.00 Uhr | Mündlich/Praktischer Teil | Kreishaus Lüdenscheid, Raum 136 (großer Sitzungssaal) |
Dienstag, den 29.04.2025 ab 08.00 Uhr | Mündlich/Praktischer Teil | Kreishaus Lüdenscheid, Raum 136 (großer Sitzungssaal) |
Mittwoch, den 30.04.2025 ab 08.00 Uhr | Mündlich/Praktischer Teil | Kreishaus Lüdenscheid, Raum 136 (großer Sitzungssaal) |
Jägerprüfungsausschuss Iserlohn:
Datum / Uhrzeit | Prüfungsteil | Ort / Raum |
---|---|---|
Mittwoch, den 23.04.2025 15 Uhr Prüfungsbeginn | Schriftliche Prüfung | Friedrichstraße 40, 58708 Menden |
Donnerstag, den 24.04.2025 ab 09.00 Uhr | Schießprüfung | Schießstand „Hexenteich“ |
Montag, den 28.04.2025 ab 08.00 Uhr | Mündlich/Praktischer Teil | Friedrichstraße 40, 58708 Menden |
Dienstag, den 29.04.2025 ab 08.00 Uhr | Mündlich/Praktischer Teil | Friedrichstraße 40, 58708 Menden |
Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung mit den erforderlichen Anlagen sind gemäß § 4 Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW bis spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der unteren Jagdbehörde einzureichen (Anmeldeschluss: 23.02.2025). Die Nachprüfung zur Jägerprüfung 2025 wird vom Prüfungsausschuss Iserlohn durchgeführt.
Jede Person, die mindestens 15 Jahre alt ist, kann sich zur Jägerprüfung anmelden.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil. Der schriftliche und mündlich-praktische Teil umfasst folgende Sachgebiete:
- Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie und -hege und Naturschutz,
- Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues und Wildschadenverhütung,
- Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen, besonders die sichere Handhabung, den Gebrauch und die Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen,
- Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffen-, des Tierschutz-, des Naturschutz- und Landschaftsrechts.
Die Schießprüfung besteht aus Büchsen- und Flintenschießen.
Alle Prüfungsteile müssen bestanden werden. Wer bei der Schießprüfung, dem mündlich-praktischen Teil oder beidem durchgefallen ist, kann einmal, frühestens nach drei Monaten, an einer Nachprüfung teilnehmen. Es wird nur der Teil geprüft, der nicht bestanden wurde.
- Antragsvordruck
- Bescheinigung der Schulung zur "kundigen Person"
- Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit Kurzwaffen
- Kopie des Personalausweises
- Führungszeugnis Belegart N
220,00 € Prüfungsgebühr + 30,00 € Verwaltungsgebühr
ca. 6-8 Wochen nach Antragstellung
Termine für die Jägerprüfung 2025:
Der schriftliche Teil der Jägerprüfung 2025 findet gem. § 3 Abs. 3 DVO LJG-NRW am 23.04.2025 statt. Daher ergeben sich folgende Termine für die Jägerprüfung 2025
Jägerprüfungsausschuss Lüdenscheid:
Datum / Uhrzeit | Prüfungsteil | Ort / Raum |
---|---|---|
Mittwoch, den 23.04.2025 15 Uhr Prüfungsbeginn | Schriftliche Prüfung | Kreishaus Lüdenscheid, Raum 136 (großer Sitzungssaal) |
Donnerstag, den 24.04.2025 ab 09.00 Uhr | Schießprüfung | Schießstand „Breddershaus“ |
Montag, den 28.04.2025 ab 08.00 Uhr | Mündlich/Praktischer Teil | Kreishaus Lüdenscheid, Raum 136 (großer Sitzungssaal) |
Dienstag, den 29.04.2025 ab 08.00 Uhr | Mündlich/Praktischer Teil | Kreishaus Lüdenscheid, Raum 136 (großer Sitzungssaal) |
Mittwoch, den 30.04.2025 ab 08.00 Uhr | Mündlich/Praktischer Teil | Kreishaus Lüdenscheid, Raum 136 (großer Sitzungssaal) |
Jägerprüfungsausschuss Iserlohn:
Datum / Uhrzeit | Prüfungsteil | Ort / Raum |
---|---|---|
Mittwoch, den 23.04.2025 15 Uhr Prüfungsbeginn | Schriftliche Prüfung | Friedrichstraße 40, 58708 Menden |
Donnerstag, den 24.04.2025 ab 09.00 Uhr | Schießprüfung | Schießstand „Hexenteich“ |
Montag, den 28.04.2025 ab 08.00 Uhr | Mündlich/Praktischer Teil | Friedrichstraße 40, 58708 Menden |
Dienstag, den 29.04.2025 ab 08.00 Uhr | Mündlich/Praktischer Teil | Friedrichstraße 40, 58708 Menden |
Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung mit den erforderlichen Anlagen sind gemäß § 4 Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW bis spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der unteren Jagdbehörde einzureichen (Anmeldeschluss: 23.02.2025). Die Nachprüfung zur Jägerprüfung 2025 wird vom Prüfungsausschuss Iserlohn durchgeführt.
Jede Person, die mindestens 15 Jahre alt ist, kann sich zur Jägerprüfung anmelden.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil. Der schriftliche und mündlich-praktische Teil umfasst folgende Sachgebiete:
- Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie und -hege und Naturschutz,
- Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues und Wildschadenverhütung,
- Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen, besonders die sichere Handhabung, den Gebrauch und die Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen,
- Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffen-, des Tierschutz-, des Naturschutz- und Landschaftsrechts.
Die Schießprüfung besteht aus Büchsen- und Flintenschießen.
Alle Prüfungsteile müssen bestanden werden. Wer bei der Schießprüfung, dem mündlich-praktischen Teil oder beidem durchgefallen ist, kann einmal, frühestens nach drei Monaten, an einer Nachprüfung teilnehmen. Es wird nur der Teil geprüft, der nicht bestanden wurde.
- Antragsvordruck
- Bescheinigung der Schulung zur "kundigen Person"
- Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit Kurzwaffen
- Kopie des Personalausweises
- Führungszeugnis Belegart N
220,00 € Prüfungsgebühr + 30,00 € Verwaltungsgebühr
ca. 6-8 Wochen nach Antragstellung
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Sarah
Moschner
- Telefon
- 02351 966-6323
- Fax
- 02351 966886323
- S.Moschner@maerkischer-kreis.de
Jägerprüfung
Termine für die Jägerprüfung 2025:
Der schriftliche Teil der Jägerprüfung 2025 findet gem. § 3 Abs. 3 DVO LJG-NRW am 23.04.2025 statt. Daher ergeben sich folgende Termine für die Jägerprüfung 2025
Jägerprüfungsausschuss Lüdenscheid:
Datum / Uhrzeit | Prüfungsteil | Ort / Raum |
---|---|---|
Mittwoch, den 23.04.2025 15 Uhr Prüfungsbeginn | Schriftliche Prüfung | Kreishaus Lüdenscheid, Raum 136 (großer Sitzungssaal) |
Donnerstag, den 24.04.2025 ab 09.00 Uhr | Schießprüfung | Schießstand „Breddershaus“ |
Montag, den 28.04.2025 ab 08.00 Uhr | Mündlich/Praktischer Teil | Kreishaus Lüdenscheid, Raum 136 (großer Sitzungssaal) |
Dienstag, den 29.04.2025 ab 08.00 Uhr | Mündlich/Praktischer Teil | Kreishaus Lüdenscheid, Raum 136 (großer Sitzungssaal) |
Mittwoch, den 30.04.2025 ab 08.00 Uhr | Mündlich/Praktischer Teil | Kreishaus Lüdenscheid, Raum 136 (großer Sitzungssaal) |
Jägerprüfungsausschuss Iserlohn:
Datum / Uhrzeit | Prüfungsteil | Ort / Raum |
---|---|---|
Mittwoch, den 23.04.2025 15 Uhr Prüfungsbeginn | Schriftliche Prüfung | Friedrichstraße 40, 58708 Menden |
Donnerstag, den 24.04.2025 ab 09.00 Uhr | Schießprüfung | Schießstand „Hexenteich“ |
Montag, den 28.04.2025 ab 08.00 Uhr | Mündlich/Praktischer Teil | Friedrichstraße 40, 58708 Menden |
Dienstag, den 29.04.2025 ab 08.00 Uhr | Mündlich/Praktischer Teil | Friedrichstraße 40, 58708 Menden |
Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung mit den erforderlichen Anlagen sind gemäß § 4 Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW bis spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der unteren Jagdbehörde einzureichen (Anmeldeschluss: 23.02.2025). Die Nachprüfung zur Jägerprüfung 2025 wird vom Prüfungsausschuss Iserlohn durchgeführt.
Jede Person, die mindestens 15 Jahre alt ist, kann sich zur Jägerprüfung anmelden.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil. Der schriftliche und mündlich-praktische Teil umfasst folgende Sachgebiete:
- Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie und -hege und Naturschutz,
- Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues und Wildschadenverhütung,
- Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen, besonders die sichere Handhabung, den Gebrauch und die Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen,
- Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffen-, des Tierschutz-, des Naturschutz- und Landschaftsrechts.
Die Schießprüfung besteht aus Büchsen- und Flintenschießen.
Alle Prüfungsteile müssen bestanden werden. Wer bei der Schießprüfung, dem mündlich-praktischen Teil oder beidem durchgefallen ist, kann einmal, frühestens nach drei Monaten, an einer Nachprüfung teilnehmen. Es wird nur der Teil geprüft, der nicht bestanden wurde.
220,00 € Prüfungsgebühr + 30,00 € Verwaltungsgebühr
- Antragsvordruck
- Bescheinigung der Schulung zur "kundigen Person"
- Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit Kurzwaffen
- Kopie des Personalausweises
- Führungszeugnis Belegart N
ca. 6-8 Wochen nach Antragstellung
Kontakt
Raum: 336
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid