Jugendförderung

Um die Kinder- und Jugendarbeit von Vereinen und Verbänden zu unterstützen, gewährt das Jugendamt des Märkischen Kreises Zuschüsse zu bestimmten Aktivitäten der Jugendgruppen, Jugendvereine und Jugendverbände. Hierzu gehören insbesondere die Angebote zur außerschulischen Jugendbildung, Angebote der Kinder- und Jugenderholung, sowie Angebote der internationalen Jugendarbeit.

Gemäß den Richtlinien des Jugendamtes Märkischer Kreis zur Förderung jugendpflegerischer Aktivitäten der Jugendgruppen, Jugendvereine und Jugendverbände können Vereine und Organisationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes MK Zuschüsse zu diversen Veranstaltungen beantragen. In den Zuständigkeitsbereich fallen die Städte Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen und Neuenrade, sowie die Gemeinden Herscheid, Nachrodt- Wiblingwerde und Schalksmühle.

Unterschieden werden die Maßnahmen in Schulungen, Kinder- und Jugendfreizeiten und Ferienspaß. Schulungen werden in der Regel im Umfang von 5 Tagen pro Jahr gefördert.

  • Kinder- und Jugendfreizeiten müssen mindestens 2 Tage dauern. Bezuschusst werden die einzelnen Teilnehmer/innen, sowie die qualifizierten Leiter/innen dieser Maßnahme mit erhöhtem Satz.
  • Für den Ferienspaß ist die Grundvoraussetzung ein Rahmenprogramm, das altersspezifisch dem Freizeit- und Erholungscharakter gerecht wird.
  • Bei Begegnungen im Rahmen der internationalen Jugendarbeit muss die einzelne Maßnahme  eine Dauer von 5 bis 21 Tagen betragen.
  • Für jede Maßnahme ist ein eigenständiger Antrag erforderlich. Die Anträge müssen bis zum 15.03. eines jeden Jahres eingereicht werden.

Nähere Informationen sind in den Richtlinien nachzulesen.

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Kontakt

Frau Jens

Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

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Raum: 138
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