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Auskunft aus der Kaufpreissammlung und Marktanalysen
Die Kaufpreissammlung wird bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingerichtet und geführt. Zur Führung der Kaufpreissammlung ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden.
Dies gilt auch für das Angebot und die Annahme eines Vertrags, wenn diese getrennt beurkundet werden, sowie entsprechend für die Einigung vor einer Enteignungsbehörde, den Enteignungsbeschluss, den Beschluss über die Vorwegnahme einer Entscheidung im Umlegungsverfahren, den Beschluss über die Aufstellung eines Umlegungsplans, den Beschluss über eine vereinfachte Umlegung und für den Zuschlag in einem Zwangsversteigerungsverfahren. Die Kaufverträge sind nach Weisung des Gutachterausschusses auszuwerten.
je nach Art der Auskunft ist eine Zertifizierung als Sachverständiger nachzuweisen
Die Gebühren betragen gemäß der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung (VermWertKostO NRW) in Nordrhein-Westfalen mindesten 140 €.
1-3 Werktage
Auskunft aus der Kaufpreissammlung und Marktanalysen
Die Kaufpreissammlung wird bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingerichtet und geführt. Zur Führung der Kaufpreissammlung ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden.
Dies gilt auch für das Angebot und die Annahme eines Vertrags, wenn diese getrennt beurkundet werden, sowie entsprechend für die Einigung vor einer Enteignungsbehörde, den Enteignungsbeschluss, den Beschluss über die Vorwegnahme einer Entscheidung im Umlegungsverfahren, den Beschluss über die Aufstellung eines Umlegungsplans, den Beschluss über eine vereinfachte Umlegung und für den Zuschlag in einem Zwangsversteigerungsverfahren. Die Kaufverträge sind nach Weisung des Gutachterausschusses auszuwerten.
je nach Art der Auskunft ist eine Zertifizierung als Sachverständiger nachzuweisen
Die Gebühren betragen gemäß der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung (VermWertKostO NRW) in Nordrhein-Westfalen mindesten 140 €.
1-3 Werktage
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Jan Lucas
Crone
- Telefon
- 02351 966-6735
- Fax
- 02351-966886735
- J.Crone@maerkischer-kreis.de
Petra
Schröder
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- 02351 966-6674
- Fax
- 02351 966886674
- P.Schroeder@maerkischer-kreis.de
Michaela
Werner
- Telefon
- 02351 966-6751
- Fax
- 02351 966886751
- M.Werner@maerkischer-kreis.de
David
Wienand
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- Fax
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- D.Wienand@maerkischer-kreis.de
Kaufpreissammlung
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Kontakt
Herr Crone
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 515
Heedfelder Str. 45
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Frau Werner
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Herr Wienand
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