Kfz - Namens- oder Adressänderung (innerhalb des MK)

Änderungen in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.

Voraussetzung für Namens- und Adressänderungen in den Fahrzeugpapieren ist die Änderung im Melderegister bei der Einwohnermeldebehörde der Wohnortgemeinde. 

Für reine Anschriftenänderung genügt eine Änderung im Fahrzeugschein / in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese Änderung kann auch in den Meldeämtern am jeweiligen Wohnort durchgeführt werden.

Namensänderungen müssen auch im Fahrzeugbrief / in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen werden und können nur in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Lüdenscheid und Iserlohn bearbeitet werden. Dies gilt auch bei Namens- und Anschriftenänderungen bei Firmen. 

Diese Dienstleistung kann auch auf dem Postweg oder unter bestimmten Voraussetzungen online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie am Ende dieser Seite.

Ab 12,30 Euro (im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen)

Namensänderung

bei natürlichen Personen: 

  • Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
    oder beglaubigte Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins
    oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
    oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins mit Originalunterschrift des Inhabers
  • Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
  • Zusätzlich die Heiratsurkunde, falls der neue Name im Ausweis noch nicht eingetragen ist

bei juristischen Personen: 

  • Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
  • Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)

Adressänderung

bei natürlichen Personen: 

  • Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
    oder beglaubigte Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins
    oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
    oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins mit Originalunterschrift des Inhabers
  • Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist

bei juristischen Personen: 

  • Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
  • Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)

Soll die Änderung bei einem Fahrzeug eines Minderjährigen erfolgen, sind zusätzlich erforderlich:

  • eine schriftliche Einverständniserklärung sowie
  • die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile
  • Führerschein oder
  • Schwerbehindertenausweis

Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Fahrzeug,Auto,Verkehrsmittel,Personenkraftwagen,Kraftfahrzeug,Vehikel,Kraftwagen,Karre,Wagen,PKW,Bürgerbüro,Bürgerbüros,Bürgeramt,Kfz-Zulassungsbehörde,Zulassungsstelle,Zulassung,Zulassungsbescheinigung,Fahrzeugschein,Fahrzeugpapiere,Straßenverkehr,Fahrzeughalter,Wagenpapiere,Fahrzeugausweis,Adresse,Standort,Aufenthalt,Wohnsitz,Korrektur,update,aktualisierung,Pkw,kfzz,kffz,kkfz,fahrseug,fahrzueg,fahrzueg,fahrzeeug,faahrzeug,fahrzeuug,fahrrzeug,fahrzzeug,ffahrzeug,fahrzeugg,fahhrzeug,phahrzeug,ahrzeug,fahrzeu,uato,aauto,autoo,auuto,autto,uto,aut,zulassssung,zulasung,zulaßung,sulassung,zulazzung,zulaassung,zuulassuung,zzulassung,zulassungg,zullassung,zulassunng,zulassumg,zulassnug,ulassung,zulassun,strassenverkehr,sstraßenverkehr,strassenverkehr,straßenverckehr,straßenvercehr,ztraßenverkehr,tsraßenverkehr,straßeenveerkeehr,straaßenverkehr,strraßenverrkehrr,sttraßenverkehr,straßenverkehhr,straßenverkkehr,straßenvverkehr,straßennverkehr,straßemverkehr,traßenverkehr,straßenverkeh,adressdaten,adressanschrift,adressangaben,adresssse,adrese,adreße,adrezze,adreessee,aadresse,adrresse,addresse,dresse,adress,ändeerung,änderuung,änderrung,ändderung,änderungg,ännderunng,ämderumg,ändernug,nderung,änderun,umschreiten,umsschreibung,umschriebung,umskhreibung,umzchreibung,umshcreibung,umshcreibung,umschreeibung,umschreiibung,uumschreibuung,umschrreibung,umschreibungg,umschhreibung,umscchreibung,umschreibbung,umschreibunng,ummschreibung,umschreibumg,unschreibung,umschreibnug,mschreibung,umschreibun

Kontakt

Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Dienststelle Iserlohn
Griesenbrauckerstraße 6
58640 Iserlohn

×