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- Kfz - Rotes Dauerkennzeichen (06er Kennzeichen)
Zuteilung eines Roten Dauerkennzeichens für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten.
Beratung und Antragstellung sind nur nach Vereinbarung möglich.
Für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten kann Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, ein rotes Dauerkennzeichen zugeteilt werden.
Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist, für die das Kennzeichen zugeteilt worden ist, ist das Kennzeichen mit dem dazugehörigen Fahrzeugscheinheft der Zulassungsbehörde unverzüglich zurückzugeben.
- Schriftlicher Antrag mit Begründung
- Gewerbeanmeldung
- Führungszeugnis - Belegart 0 - (über Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (online über Kraftfahrt-Bundesamt zu beantragen)
- Personalausweis oder Reisepass des künftigen Kennzeicheninhabers
- Versicherungsbestätigung für rotes Kennzeichen (eVB)
- Einzugsermächtigung für das zuständige Hauptzollamt zum Einzug der Kfz-Steuer
117,90 Euro für die Ersterteilung
15,30 Euro bei Verlängerung
6-8 Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
Zuteilung eines Roten Dauerkennzeichens für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten.
Beratung und Antragstellung sind nur nach Vereinbarung möglich.
Für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten kann Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, ein rotes Dauerkennzeichen zugeteilt werden.
Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist, für die das Kennzeichen zugeteilt worden ist, ist das Kennzeichen mit dem dazugehörigen Fahrzeugscheinheft der Zulassungsbehörde unverzüglich zurückzugeben.
- Schriftlicher Antrag mit Begründung
- Gewerbeanmeldung
- Führungszeugnis - Belegart 0 - (über Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (online über Kraftfahrt-Bundesamt zu beantragen)
- Personalausweis oder Reisepass des künftigen Kennzeicheninhabers
- Versicherungsbestätigung für rotes Kennzeichen (eVB)
- Einzugsermächtigung für das zuständige Hauptzollamt zum Einzug der Kfz-Steuer
117,90 Euro für die Ersterteilung
15,30 Euro bei Verlängerung
6-8 Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
Zuteilung eines Roten Dauerkennzeichens für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten.
Beratung und Antragstellung sind nur nach Vereinbarung möglich.
Für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten kann Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, ein rotes Dauerkennzeichen zugeteilt werden.
Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist, für die das Kennzeichen zugeteilt worden ist, ist das Kennzeichen mit dem dazugehörigen Fahrzeugscheinheft der Zulassungsbehörde unverzüglich zurückzugeben.
- Schriftlicher Antrag mit Begründung
- Gewerbeanmeldung
- Führungszeugnis - Belegart 0 - (über Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (online über Kraftfahrt-Bundesamt zu beantragen)
- Personalausweis oder Reisepass des künftigen Kennzeicheninhabers
- Versicherungsbestätigung für rotes Kennzeichen (eVB)
- Einzugsermächtigung für das zuständige Hauptzollamt zum Einzug der Kfz-Steuer
117,90 Euro für die Ersterteilung
15,30 Euro bei Verlängerung
6-8 Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
Zuteilung eines Roten Dauerkennzeichens für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten.
Beratung und Antragstellung sind nur nach Vereinbarung möglich.
Für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten kann Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, ein rotes Dauerkennzeichen zugeteilt werden.
Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist, für die das Kennzeichen zugeteilt worden ist, ist das Kennzeichen mit dem dazugehörigen Fahrzeugscheinheft der Zulassungsbehörde unverzüglich zurückzugeben.
- Schriftlicher Antrag mit Begründung
- Gewerbeanmeldung
- Führungszeugnis - Belegart 0 - (über Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (online über Kraftfahrt-Bundesamt zu beantragen)
- Personalausweis oder Reisepass des künftigen Kennzeicheninhabers
- Versicherungsbestätigung für rotes Kennzeichen (eVB)
- Einzugsermächtigung für das zuständige Hauptzollamt zum Einzug der Kfz-Steuer
117,90 Euro für die Ersterteilung
15,30 Euro bei Verlängerung
6-8 Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
- Anschrift
- 001 Griesenbrauckerstraße 6 58640 Iserlohn
Jessika
Rebiger
- Telefon
- 02371 966-8622
- Fax
- 02371 966888622
- backoffice-bbis@maerkischer-kreis.de
Hans Joachim
Weiß
- Telefon
- 02371 966-8664
- Fax
- 02371 966888664
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- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Regina
Hartmann
- Telefon
- 02351 966-6444
- Fax
- 02351 9666277
- backoffice-bbld@maerkischer-kreis.de
Michael
Sobczyk
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- Fax
- 02351 9666277
- backoffice-bbld@maerkischer-kreis.de
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Zuteilung eines Roten Dauerkennzeichens für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten.
Beratung und Antragstellung sind nur nach Vereinbarung möglich.
Für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten kann Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, ein rotes Dauerkennzeichen zugeteilt werden.
Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist, für die das Kennzeichen zugeteilt worden ist, ist das Kennzeichen mit dem dazugehörigen Fahrzeugscheinheft der Zulassungsbehörde unverzüglich zurückzugeben.
117,90 Euro für die Ersterteilung
15,30 Euro bei Verlängerung
- Schriftlicher Antrag mit Begründung
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- Führungszeugnis - Belegart 0 - (über Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (online über Kraftfahrt-Bundesamt zu beantragen)
- Personalausweis oder Reisepass des künftigen Kennzeicheninhabers
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Kontakt
Frau Hartmann
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Frau Rebiger
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Herr Sobczyk
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Herr Weiß
Griesenbrauckerstraße 6
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