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- Kfz - Saisonkennzeichen
Zuteilung, Änderung oder Löschung von Saisonkennzeichen
Soll ein Fahrzeug nur für einen Teil des Jahres (z.B. April bis Oktober) angemeldet werden, so kann dem Fahrzeug ein Saisonkennzeichen zugeteilt werden. Außerhalb des Saisonzeitraumes ruht die Zulassung und das Fahrzeug darf nicht gefahren werden.
Der Zeitraum des Saisonkennzeichens kann geändert oder ganz gelöscht werden.
Bei einer Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter sind eine schriftliche Einverständniserklärung sowie die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile vorzulegen.
Saisonkennzeichen können bei Oldtimern auch mit einem H-Kennzeichen kombiniert werden.
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Ausweises
oder beglaubigte Kopie des Kartenführerscheins
oder Kopie des Ausweises ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie) - Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist.
- Bei juristischen Personen: Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
- Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- Kennzeichenschilder
- SEPA Lastschriftmandat an den Zoll für den Einzug der Kfz-Steuer, falls das Fahrzeug zugleich an- oder umgemeldet wird.
Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:
- eine schriftliche Einverständniserklärung sowie
- die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile
- Führerschein oder
- Schwerbehindertenausweis
Ab 31,20 Euro (im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen)
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Zuteilung, Änderung oder Löschung von Saisonkennzeichen
Soll ein Fahrzeug nur für einen Teil des Jahres (z.B. April bis Oktober) angemeldet werden, so kann dem Fahrzeug ein Saisonkennzeichen zugeteilt werden. Außerhalb des Saisonzeitraumes ruht die Zulassung und das Fahrzeug darf nicht gefahren werden.
Der Zeitraum des Saisonkennzeichens kann geändert oder ganz gelöscht werden.
Bei einer Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter sind eine schriftliche Einverständniserklärung sowie die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile vorzulegen.
Saisonkennzeichen können bei Oldtimern auch mit einem H-Kennzeichen kombiniert werden.
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Ausweises
oder beglaubigte Kopie des Kartenführerscheins
oder Kopie des Ausweises ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie) - Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist.
- Bei juristischen Personen: Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
- Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- Kennzeichenschilder
- SEPA Lastschriftmandat an den Zoll für den Einzug der Kfz-Steuer, falls das Fahrzeug zugleich an- oder umgemeldet wird.
Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:
- eine schriftliche Einverständniserklärung sowie
- die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile
- Führerschein oder
- Schwerbehindertenausweis
Ab 31,20 Euro (im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen)
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 Griesenbrauckerstraße 6 58640 Iserlohn
Bürgerbüro Iserlohn
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Bürgerbüro Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de
Kfz - Saisonkennzeichen
Zuteilung, Änderung oder Löschung von Saisonkennzeichen
Soll ein Fahrzeug nur für einen Teil des Jahres (z.B. April bis Oktober) angemeldet werden, so kann dem Fahrzeug ein Saisonkennzeichen zugeteilt werden. Außerhalb des Saisonzeitraumes ruht die Zulassung und das Fahrzeug darf nicht gefahren werden.
Der Zeitraum des Saisonkennzeichens kann geändert oder ganz gelöscht werden.
Bei einer Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter sind eine schriftliche Einverständniserklärung sowie die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile vorzulegen.
Saisonkennzeichen können bei Oldtimern auch mit einem H-Kennzeichen kombiniert werden.
Ab 31,20 Euro (im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen)
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Ausweises
oder beglaubigte Kopie des Kartenführerscheins
oder Kopie des Ausweises ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie) - Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist.
- Bei juristischen Personen: Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
- Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
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Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:
- eine schriftliche Einverständniserklärung sowie
- die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile
- Führerschein oder
- Schwerbehindertenausweis
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
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