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- Kfz - Umkennzeichnung
Wenn Sie ein Kennzeichenschild ohne besonderen Anlass ändern möchten, können Sie eine Umkennzeichnung Ihres Fahrzeugs beantragen. Eine Umkennzeichnung wird auch erforderlich, wenn eines oder mehrere Kennzeichen gestohlen oder verloren werden.
Wenn Sie möchten, können Sie sich online vorab ein Wunschkennzeichen reservieren.
Sonderfall Umkennzeichnung nach dem Cyberangriff vom 29.10.2023:
Die Inhaber von „Amtshilfekennzeichen“ (z.B. BO, BOH, DO, EN, LDK, ME, RE, UN, W oder andere) sowie Serienkennzeichen, die zwischen 22.01.2024 und 22.05.2024 zugeteilt wurden, können diese freiwillig auf MK ändern lassen. Die Kennzeichenänderung ist kostenpflichtig.
bei natürlichen Personen:
- Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins mit Originalunterschrift des Inhabers - Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
bei juristischen Personen:
- Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
- Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)
- Alte Kennzeichenschilder, sofern ein neues Kennzeichen erwünscht und das Fahrzeugen noch angemeldet ist
Soll die Änderung bei einem Fahrzeug eines Minderjährigen erfolgen, sind zusätzlich erforderlich:
- eine schriftliche Einverständniserklärung sowie
- die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile
- Führerschein oder
- Schwerbehindertenausweis
Ab 31,20 Euro (im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen)
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Bürgerbüro Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Griesenbrauckerstraße 6 58640 Iserlohn
Bürgerbüro Iserlohn
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de
Kfz - Umkennzeichnung
Wenn Sie ein Kennzeichenschild ohne besonderen Anlass ändern möchten, können Sie eine Umkennzeichnung Ihres Fahrzeugs beantragen. Eine Umkennzeichnung wird auch erforderlich, wenn eines oder mehrere Kennzeichen gestohlen oder verloren werden.
Wenn Sie möchten, können Sie sich online vorab ein Wunschkennzeichen reservieren.
Sonderfall Umkennzeichnung nach dem Cyberangriff vom 29.10.2023:
Die Inhaber von „Amtshilfekennzeichen“ (z.B. BO, BOH, DO, EN, LDK, ME, RE, UN, W oder andere) sowie Serienkennzeichen, die zwischen 22.01.2024 und 22.05.2024 zugeteilt wurden, können diese freiwillig auf MK ändern lassen. Die Kennzeichenänderung ist kostenpflichtig.
Ab 31,20 Euro (im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen)
bei natürlichen Personen:
- Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins mit Originalunterschrift des Inhabers - Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
bei juristischen Personen:
- Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
- Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)
- Alte Kennzeichenschilder, sofern ein neues Kennzeichen erwünscht und das Fahrzeugen noch angemeldet ist
Soll die Änderung bei einem Fahrzeug eines Minderjährigen erfolgen, sind zusätzlich erforderlich:
- eine schriftliche Einverständniserklärung sowie
- die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile
- Führerschein oder
- Schwerbehindertenausweis
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Kontakt
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Griesenbrauckerstraße 6
58640 Iserlohn
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