Kfz - Umkennzeichnung

Änderung des Kennzeichens

Nachträgliche Änderung von Kennzeichen:

Die Inhaber von „Amtshilfekennzeichen“ (z.B. BO, BOH, DO, EN, LDK, ME, RE, UN, W oder andere) sowie Serienkennzeichen können diese freiwillig auf MK ändern lassen.

Benötigt werden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Gültige Hauptuntersuchung, ggf. gültige Sicherheitsprüfung
  • Bisherige Kennzeichenschilder

Die Kennzeichenänderung ist kostenpflichtig (ca. 50 Euro inkl. Wunschkennzeichen, ggf. können weitere Gebühren z.B. bei Leasingfahrzeugen hinzukommen. Die Kosten für die Kennzeichenschilder bei den Schilderverkaufsstellen kommen ebenfalls hinzu).

Wenn Sie ein Kennzeichenschild ohne besonderen Anlass ändern möchten, können Sie eine Umkennzeichnung Ihres Fahrzeugs beantragen.

Wenn Sie möchten, können Sie sich online vorab ein Wunschkennzeichen reservieren.

Ab 31,20 Euro (im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen)

  • Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
    oder beglaubigte Kopie des Ausweises
    oder beglaubigte Kopie des Kartenführerscheins
    oder Kopie des Ausweises ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
  • Bei juristischen Personen: Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über die letzte (gültige) Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder

Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

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