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- Kfz - Verlust Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung…
Ausstellen eines neuen Fahrzeugbriefes bei Verlust oder Diebstahl.
Wer die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren hat, kann bei der Zulassungsbehörde ein Ersatzdokument beantragen.
Der/die Fahrzeughalter/in muss in der Regel persönlich vorsprechen und eine Eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgeben.
Der bisherige Fahrzeugbrief wird im Verkehrsblatt aufgeboten. Ein neuer Fahrzeugbrief kann frühestens 14 Tage nach der Veröffentlichung im Verkehrsblatt ausgestellt werden.
Zusammen mit der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss stets auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgestellt werden.
Diese Dienstleistung kann nach vorheriger Terminvereinbarung in den Bürgerbüros der Kreisverwaltung persönlich vor Ort oder auf dem Postweg beantragt werden.
- Eidesstattliche Versicherung des Fahrzeughalters (Download)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters (falls dieser nur in Kopie vorliegt, muss die Unterschrift auf der eidesstattlichen Versicherung zwingend im Original vorliegen!)
64,00 Euro
4 bis 6 Wochen; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
- Anschrift
- 001 Griesenbrauckerstraße 6 58640 Iserlohn
Bürgerbüro Iserlohn
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Bürgerbüro Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de
Kfz - Verlust Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
Ausstellen eines neuen Fahrzeugbriefes bei Verlust oder Diebstahl.
Wer die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren hat, kann bei der Zulassungsbehörde ein Ersatzdokument beantragen.
Der/die Fahrzeughalter/in muss in der Regel persönlich vorsprechen und eine Eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgeben.
Der bisherige Fahrzeugbrief wird im Verkehrsblatt aufgeboten. Ein neuer Fahrzeugbrief kann frühestens 14 Tage nach der Veröffentlichung im Verkehrsblatt ausgestellt werden.
Zusammen mit der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss stets auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgestellt werden.
Diese Dienstleistung kann nach vorheriger Terminvereinbarung in den Bürgerbüros der Kreisverwaltung persönlich vor Ort oder auf dem Postweg beantragt werden.
64,00 Euro
- Eidesstattliche Versicherung des Fahrzeughalters (Download)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters (falls dieser nur in Kopie vorliegt, muss die Unterschrift auf der eidesstattlichen Versicherung zwingend im Original vorliegen!)
4 bis 6 Wochen; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Kontakt
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Griesenbrauckerstraße 6
58640 Iserlohn
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58509 Lüdenscheid