Ausstellen eines neuen Fahrzeugbriefes bei Verlust oder Diebstahl.
Wer die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren hat, kann bei der Zulassungsbehörde ein Ersatzdokument beantragen.
Der/die Fahrzeughalter/in muss in der Regel persönlich vorsprechen und eine Eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgeben.
Der bisherige Fahrzeugbrief wird im Verkehrsblatt aufgeboten. Ein neuer Fahrzeugbrief kann frühestens 14 Tage nach der Veröffentlichung im Verkehrsblatt ausgestellt werden.
Zusammen mit der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss stets auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgestellt werden.
Diese Dienstleistung kann nach vorheriger Terminvereinbarung in den Bürgerbüros der Kreisverwaltung persönlich vor Ort oder auf dem Postweg beantragt werden.
64,00 Euro
4 bis 6 Wochen; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Bürgerbüro Iserlohn
Bürgerbüro Lüdenscheid
Ausstellen eines neuen Fahrzeugbriefes bei Verlust oder Diebstahl.
Wer die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren hat, kann bei der Zulassungsbehörde ein Ersatzdokument beantragen.
Der/die Fahrzeughalter/in muss in der Regel persönlich vorsprechen und eine Eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgeben.
Der bisherige Fahrzeugbrief wird im Verkehrsblatt aufgeboten. Ein neuer Fahrzeugbrief kann frühestens 14 Tage nach der Veröffentlichung im Verkehrsblatt ausgestellt werden.
Zusammen mit der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss stets auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgestellt werden.
Diese Dienstleistung kann nach vorheriger Terminvereinbarung in den Bürgerbüros der Kreisverwaltung persönlich vor Ort oder auf dem Postweg beantragt werden.
64,00 Euro
4 bis 6 Wochen; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!