Kfz - Wechsel des Fahrzeughalters bei einem Gebrauchtfahrzeug (innerhalb Deutschlands)

An- und Abmelden von Kraftfahrzeugen und Anhängern

Soll ein Fahrzeug, welches bereits in Deutschland angemeldet ist oder zuletzt in Deutschland angemeldet war, auf einen anderen Fahrzeughalter angemeldet werden, handelt es sich um eine Umschreibung eines Gebrauchtfahrzeugs auf einen neuen Halter. Dabei kann - bei noch angemeldeten Fahrzeugen - das bisherige Kennzeichen auf Wunsch weitergeführt werden.

Wenn Sie möchten, können Sie sich online vorab ein Wunschkennzeichen oder für Ihren Besuch im Bürgerbüro einen Termin reservieren. 

Diese Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie am Ende dieser Seite.

Wenn das Fahrzeug bisher im Märkischen Kreis zugelassen war:

Ab 27,40 Euro bei Kennzeichenbeibehalt*
Ab 29,40 Euro bei neuem Kennzeichen*

Wenn das Fahrzeug bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war:

Ab 26,50 Euro bei Kennzeichenbeibehalt*
Ab 30,30 Euro bei neuem Kennzeichen*

*) Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.

bei natürlichen Personen: 

  • Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
    oder beglaubigte Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins
    oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
    oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins mit Originalunterschrift des Inhabers
  • Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist

bei juristischen Personen: 

  • Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
  • Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)
  • SEPA Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Alte Kennzeichenschilder, sofern ein neues Kennzeichen erwünscht und das Fahrzeugen noch angemeldet ist

Soll die Änderung bei einem Fahrzeug eines Minderjährigen erfolgen, sind zusätzlich erforderlich:

  • eine schriftliche Einverständniserklärung sowie
  • die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile
  • Führerschein oder
  • Schwerbehindertenausweis

Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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