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An- und Abmelden von Kraftfahrzeugen und Anhängern
Soll ein Fahrzeug, welches bereits in Deutschland angemeldet ist oder zuletzt in Deutschland angemeldet war, auf einen anderen Fahrzeughalter angemeldet werden, handelt es sich um eine Umschreibung eines Gebrauchtfahrzeugs auf einen neuen Halter. Dabei kann - bei noch angemeldeten Fahrzeugen - das bisherige Kennzeichen auf Wunsch weiter geführt werden.
Wenn Sie möchten, können Sie sich online vorab ein Wunschkennzeichen oder für Ihren Besuch im Bürgerbüro einen Termin reservieren.
Diese Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie an Ende dieser Seite.
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Ausweises
oder Kopie des Ausweises ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie) - Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
- Bei juristischen Personen: Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
- SEPA Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (das Mandat muss vom Kontoinhaber und falls abweichend auch vom Fahrzeughalter unterschrieben sein!)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- Alte Kennzeichenschilder, sofern ein neues Kennzeichen erwünscht und das Fahrzeugen noch angemeldet ist
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
- Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)
Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:
- eine schriftliche Einverständniserklärung sowie
- die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile
- Führerschein des Minderjährigen oder
- Schwerbehindertenausweis
Wenn das Fahrzeug bisher im Märkischen Kreis zugelassen war:
Ab 27,40 Euro bei Kennzeichenbeibehalt*
Ab 29,40 Euro bei neuem Kennzeichen*
Wenn das Fahrzeug bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war:
Ab 26,50 Euro bei Kennzeichenbeibehalt*
Ab 30,30 Euro bei neuem Kennzeichen*
*) Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
An- und Abmelden von Kraftfahrzeugen und Anhängern
Soll ein Fahrzeug, welches bereits in Deutschland angemeldet ist oder zuletzt in Deutschland angemeldet war, auf einen anderen Fahrzeughalter angemeldet werden, handelt es sich um eine Umschreibung eines Gebrauchtfahrzeugs auf einen neuen Halter. Dabei kann - bei noch angemeldeten Fahrzeugen - das bisherige Kennzeichen auf Wunsch weiter geführt werden.
Wenn Sie möchten, können Sie sich online vorab ein Wunschkennzeichen oder für Ihren Besuch im Bürgerbüro einen Termin reservieren.
Diese Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie an Ende dieser Seite.
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Ausweises
oder Kopie des Ausweises ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie) - Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
- Bei juristischen Personen: Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
- SEPA Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (das Mandat muss vom Kontoinhaber und falls abweichend auch vom Fahrzeughalter unterschrieben sein!)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- Alte Kennzeichenschilder, sofern ein neues Kennzeichen erwünscht und das Fahrzeugen noch angemeldet ist
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
- Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)
Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:
- eine schriftliche Einverständniserklärung sowie
- die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile
- Führerschein des Minderjährigen oder
- Schwerbehindertenausweis
Wenn das Fahrzeug bisher im Märkischen Kreis zugelassen war:
Ab 27,40 Euro bei Kennzeichenbeibehalt*
Ab 29,40 Euro bei neuem Kennzeichen*
Wenn das Fahrzeug bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war:
Ab 26,50 Euro bei Kennzeichenbeibehalt*
Ab 30,30 Euro bei neuem Kennzeichen*
*) Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 Griesenbrauckerstraße 6 58640 Iserlohn
Bürgerbüro Iserlohn
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Bürgerbüro Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de
Kfz - Wechsel des Fahrzeughalters bei einem Gebrauchtfahrzeug (innerhalb Deutschlands)
An- und Abmelden von Kraftfahrzeugen und Anhängern
Soll ein Fahrzeug, welches bereits in Deutschland angemeldet ist oder zuletzt in Deutschland angemeldet war, auf einen anderen Fahrzeughalter angemeldet werden, handelt es sich um eine Umschreibung eines Gebrauchtfahrzeugs auf einen neuen Halter. Dabei kann - bei noch angemeldeten Fahrzeugen - das bisherige Kennzeichen auf Wunsch weiter geführt werden.
Wenn Sie möchten, können Sie sich online vorab ein Wunschkennzeichen oder für Ihren Besuch im Bürgerbüro einen Termin reservieren.
Diese Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie an Ende dieser Seite.
Wenn das Fahrzeug bisher im Märkischen Kreis zugelassen war:
Ab 27,40 Euro bei Kennzeichenbeibehalt*
Ab 29,40 Euro bei neuem Kennzeichen*
Wenn das Fahrzeug bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war:
Ab 26,50 Euro bei Kennzeichenbeibehalt*
Ab 30,30 Euro bei neuem Kennzeichen*
*) Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Ausweises
oder Kopie des Ausweises ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie) - Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
- Bei juristischen Personen: Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
- SEPA Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (das Mandat muss vom Kontoinhaber und falls abweichend auch vom Fahrzeughalter unterschrieben sein!)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- Alte Kennzeichenschilder, sofern ein neues Kennzeichen erwünscht und das Fahrzeugen noch angemeldet ist
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
- Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)
Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:
- eine schriftliche Einverständniserklärung sowie
- die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile
- Führerschein des Minderjährigen oder
- Schwerbehindertenausweis
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
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Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
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