Zuteilung von Wechselkennzeichen
Auf Wunsch können je 2 PKW, Anhänger oder Krafträder ein Wechselkennzeichen erhalten.
Das Wechselkennzeichen besteht aus einem gemeinsamen Teil, welches jeweils vor Antritt der Fahrt an das Fahrzeug, welches gefahren werden soll, zu montieren ist und einem fahrzeuggebundenen Teil, der am Fahrzeug verbleibt.
Die Voraussetzungen sind:
Es bleiben beide Fahrzeuge / Anhänger kfz.-steuer- und versicherungspflichtig. Beide Fahrzeuge erhalten je eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und einen Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
Für beide Fahrzeuge werden eigene Erkennungsnummern (Kennzeichen) vergeben, welche bis auf die letzte Stelle gleich lauten muss (z.B. Fahrzeug 1: MK-AA101 & Fahrzeug 2: MK-AA103).
Die Kennzeichenschilder bestehen aus einem gemeinsamen Teil (hier im Beispiel MK-AA10) und fahrzeuggebundenen Teil (hier im Beispiel 1 & 3).
Der fahrzeuggebundene Teil soll dauerhaft am Fahrzeug montiert bleiben, der gemeinsame Teil muss vor jeder Fahrt an das entsprechende Fahrzeug montiert werden.
Die Kombination von Wechselkennzeichen mit Saison- oder grünen Kennzeichen ist nicht möglich.
Bei bereits angemeldeten Fahrzeugen (nur Wechsel des Kennzeichens):
ab 33,10 €
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Bürgerbüro Iserlohn
Bürgerbüro Lüdenscheid
Zuteilung von Wechselkennzeichen
Auf Wunsch können je 2 PKW, Anhänger oder Krafträder ein Wechselkennzeichen erhalten.
Das Wechselkennzeichen besteht aus einem gemeinsamen Teil, welches jeweils vor Antritt der Fahrt an das Fahrzeug, welches gefahren werden soll, zu montieren ist und einem fahrzeuggebundenen Teil, der am Fahrzeug verbleibt.
Die Voraussetzungen sind:
Es bleiben beide Fahrzeuge / Anhänger kfz.-steuer- und versicherungspflichtig. Beide Fahrzeuge erhalten je eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und einen Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
Für beide Fahrzeuge werden eigene Erkennungsnummern (Kennzeichen) vergeben, welche bis auf die letzte Stelle gleich lauten muss (z.B. Fahrzeug 1: MK-AA101 & Fahrzeug 2: MK-AA103).
Die Kennzeichenschilder bestehen aus einem gemeinsamen Teil (hier im Beispiel MK-AA10) und fahrzeuggebundenen Teil (hier im Beispiel 1 & 3).
Der fahrzeuggebundene Teil soll dauerhaft am Fahrzeug montiert bleiben, der gemeinsame Teil muss vor jeder Fahrt an das entsprechende Fahrzeug montiert werden.
Die Kombination von Wechselkennzeichen mit Saison- oder grünen Kennzeichen ist nicht möglich.
ab 33,10 €
Bei bereits angemeldeten Fahrzeugen (nur Wechsel des Kennzeichens):
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!