Kfz - Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs

An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen und Anhängern.

Soll ein abgemeldetes Fahrzeug, welches zuletzt in Deutschland zugelassen war, wieder zugelassen werden, handelt es sich um eine Wiederzulassung.
Diese Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie an Ende dieser Seite

Bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter mit reservierten Verbleibskennzeichen: Ab 23,90 Euro*

Bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter ohne reserviertes Verbleibskennzeichen: Ab 31,20 Euro*

Bei Wiederzulassung mit Halterwechsel: Ab 29,40 Euro*

*) Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.

  • Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
        oder beglaubigte Kopie des Ausweises
        oder beglaubigte Kopie des Kartenführerscheins
        oder Kopie des Ausweises ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
  • Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist.
  • Bei juristischen Personen: Aktueller Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
  • SEPA Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (das Mandat muss vom Kontoinhaber und falls abweichend auch vom Fahrzeughalter unterschrieben sein!)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • bei Halterwechsel, Namensänderung, Saison-, H- oder E-Kennzeichen: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
  • Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)

Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:

  • eine schriftliche Einverständniserklärung sowie
  • die Original-Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile
  • Führerschein oder Schwerbehindertenausweis der/des Minderjährigen

Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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