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- Dienstleistungen A-Z
- Kfz - Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs
An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen und Anhängern.
Soll ein abgemeldetes Fahrzeug, welches zuletzt in Deutschland zugelassen war, wieder zugelassen werden, handelt es sich um eine Wiederzulassung.
Diese Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie am Ende dieser Seite.
bei natürlichen Personen:
- Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins mit Originalunterschrift des Inhabers - Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
bei juristischen Personen:
- Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei Halterwechsel, Namensänderung, Saison-, H- oder E-Kennzeichen: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- CoC-Dokument (Certificate of conformity); EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- SEPA Lastschriftmandat über die Kfz-Steuer
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
- Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)
Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:
- eine schriftliche Einverständniserklärung sowie
- die Original-Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile
- Führerschein oder Schwerbehindertenausweis der/des Minderjährigen
Bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter mit reservierten Verbleibskennzeichen: Ab 23,90 Euro*
Bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter ohne reserviertes Verbleibskennzeichen: Ab 31,20 Euro*
Bei Wiederzulassung mit Halterwechsel: Ab 29,40 Euro*
*) Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen und Anhängern.
Soll ein abgemeldetes Fahrzeug, welches zuletzt in Deutschland zugelassen war, wieder zugelassen werden, handelt es sich um eine Wiederzulassung.
Diese Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie am Ende dieser Seite.
bei natürlichen Personen:
- Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins mit Originalunterschrift des Inhabers - Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
bei juristischen Personen:
- Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei Halterwechsel, Namensänderung, Saison-, H- oder E-Kennzeichen: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- CoC-Dokument (Certificate of conformity); EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- SEPA Lastschriftmandat über die Kfz-Steuer
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
- Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)
Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:
- eine schriftliche Einverständniserklärung sowie
- die Original-Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile
- Führerschein oder Schwerbehindertenausweis der/des Minderjährigen
Bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter mit reservierten Verbleibskennzeichen: Ab 23,90 Euro*
Bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter ohne reserviertes Verbleibskennzeichen: Ab 31,20 Euro*
Bei Wiederzulassung mit Halterwechsel: Ab 29,40 Euro*
*) Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
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Soll ein abgemeldetes Fahrzeug, welches zuletzt in Deutschland zugelassen war, wieder zugelassen werden, handelt es sich um eine Wiederzulassung.
Diese Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie am Ende dieser Seite.
bei natürlichen Personen:
- Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins mit Originalunterschrift des Inhabers - Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
bei juristischen Personen:
- Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei Halterwechsel, Namensänderung, Saison-, H- oder E-Kennzeichen: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- CoC-Dokument (Certificate of conformity); EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- SEPA Lastschriftmandat über die Kfz-Steuer
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
- Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)
Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:
- eine schriftliche Einverständniserklärung sowie
- die Original-Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile
- Führerschein oder Schwerbehindertenausweis der/des Minderjährigen
Bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter mit reservierten Verbleibskennzeichen: Ab 23,90 Euro*
Bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter ohne reserviertes Verbleibskennzeichen: Ab 31,20 Euro*
Bei Wiederzulassung mit Halterwechsel: Ab 29,40 Euro*
*) Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
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Soll ein abgemeldetes Fahrzeug, welches zuletzt in Deutschland zugelassen war, wieder zugelassen werden, handelt es sich um eine Wiederzulassung.
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oder beglaubigte Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins mit Originalunterschrift des Inhabers - Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
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- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei Halterwechsel, Namensänderung, Saison-, H- oder E-Kennzeichen: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- CoC-Dokument (Certificate of conformity); EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- SEPA Lastschriftmandat über die Kfz-Steuer
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
- Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)
Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:
- eine schriftliche Einverständniserklärung sowie
- die Original-Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile
- Führerschein oder Schwerbehindertenausweis der/des Minderjährigen
Bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter mit reservierten Verbleibskennzeichen: Ab 23,90 Euro*
Bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter ohne reserviertes Verbleibskennzeichen: Ab 31,20 Euro*
Bei Wiederzulassung mit Halterwechsel: Ab 29,40 Euro*
*) Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 Griesenbrauckerstraße 6 58640 Iserlohn
Bürgerbüro Iserlohn
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Bürgerbüro Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de
Kfz - Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs
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Bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter mit reservierten Verbleibskennzeichen: Ab 23,90 Euro*
Bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter ohne reserviertes Verbleibskennzeichen: Ab 31,20 Euro*
Bei Wiederzulassung mit Halterwechsel: Ab 29,40 Euro*
*) Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
bei natürlichen Personen:
- Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins mit Originalunterschrift des Inhabers - Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
bei juristischen Personen:
- Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
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- bei Halterwechsel, Namensänderung, Saison-, H- oder E-Kennzeichen: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- CoC-Dokument (Certificate of conformity); EG-Übereinstimmungsbescheinigung
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- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
- Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)
Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:
- eine schriftliche Einverständniserklärung sowie
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Kontakt
Heedfelder Str. 45
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