Zulassung eines aus dem Ausland importierten Fahrzeugs ohne deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Für Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert wurden, nun erstmals in Deutschland angemeldet werden sollen und noch keine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) besitzen, ist ein Nachweis über die Betriebserlaubnis (Typgenehmigung) zu erbringen. Bei Fahrzeugen aus der Europäischen Union kann dies über die ausländische Zulassungsbescheinigung oder die EG-Typgenehmigung / Certificate of Conformity erfolgen.
Sofern für das Fahrzeug keine europäische Betriebserlaubnis existiert, ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr erforderlich.
Enthalten die ausländischen Fahrzeugdokumente oder die EG-Typgenehmigung / Certificate of Conformity nicht alle für die Zulassung in Deutschland notwendigen Angaben (z.B. Schlüsselnummer der Emissionsklasse) müssen Sie auch hierüber einen entsprechenden Nachweis durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorlegen.
Die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug ist an Hand von Originaldokumenten zu belegen (z.B. Kaufvertrag oder Rechnung).
Bei einer Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter sind eine schriftliche Einverständniserklärung sowie die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile vorzulegen.
bei natürlichen Personen:
bei juristischen Personen:
Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:
Sofern im Ausland ausgestellt (bei Gebrauchtfahrzeugen immer):
Wenn im Ausland keine ausländischen Zulassungsdokumente ausgestellt worden sind:
Ab 31,20 Euro (im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen)
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Zulassung eines aus dem Ausland importierten Fahrzeugs ohne deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Für Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert wurden, nun erstmals in Deutschland angemeldet werden sollen und noch keine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) besitzen, ist ein Nachweis über die Betriebserlaubnis (Typgenehmigung) zu erbringen. Bei Fahrzeugen aus der Europäischen Union kann dies über die ausländische Zulassungsbescheinigung oder die EG-Typgenehmigung / Certificate of Conformity erfolgen.
Sofern für das Fahrzeug keine europäische Betriebserlaubnis existiert, ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr erforderlich.
Enthalten die ausländischen Fahrzeugdokumente oder die EG-Typgenehmigung / Certificate of Conformity nicht alle für die Zulassung in Deutschland notwendigen Angaben (z.B. Schlüsselnummer der Emissionsklasse) müssen Sie auch hierüber einen entsprechenden Nachweis durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorlegen.
Die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug ist an Hand von Originaldokumenten zu belegen (z.B. Kaufvertrag oder Rechnung).
Bei einer Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter sind eine schriftliche Einverständniserklärung sowie die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile vorzulegen.
bei natürlichen Personen:
bei juristischen Personen:
Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:
Sofern im Ausland ausgestellt (bei Gebrauchtfahrzeugen immer):
Wenn im Ausland keine ausländischen Zulassungsdokumente ausgestellt worden sind:
Ab 31,20 Euro (im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen)
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Zulassung eines aus dem Ausland importierten Fahrzeugs ohne deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Für Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert wurden, nun erstmals in Deutschland angemeldet werden sollen und noch keine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) besitzen, ist ein Nachweis über die Betriebserlaubnis (Typgenehmigung) zu erbringen. Bei Fahrzeugen aus der Europäischen Union kann dies über die ausländische Zulassungsbescheinigung oder die EG-Typgenehmigung / Certificate of Conformity erfolgen.
Sofern für das Fahrzeug keine europäische Betriebserlaubnis existiert, ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr erforderlich.
Enthalten die ausländischen Fahrzeugdokumente oder die EG-Typgenehmigung / Certificate of Conformity nicht alle für die Zulassung in Deutschland notwendigen Angaben (z.B. Schlüsselnummer der Emissionsklasse) müssen Sie auch hierüber einen entsprechenden Nachweis durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorlegen.
Die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug ist an Hand von Originaldokumenten zu belegen (z.B. Kaufvertrag oder Rechnung).
Bei einer Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter sind eine schriftliche Einverständniserklärung sowie die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile vorzulegen.
bei natürlichen Personen:
bei juristischen Personen:
Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:
Sofern im Ausland ausgestellt (bei Gebrauchtfahrzeugen immer):
Wenn im Ausland keine ausländischen Zulassungsdokumente ausgestellt worden sind:
Ab 31,20 Euro (im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen)
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Bürgerbüro Iserlohn
Bürgerbüro Lüdenscheid
Zulassung eines aus dem Ausland importierten Fahrzeugs ohne deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Für Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert wurden, nun erstmals in Deutschland angemeldet werden sollen und noch keine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) besitzen, ist ein Nachweis über die Betriebserlaubnis (Typgenehmigung) zu erbringen. Bei Fahrzeugen aus der Europäischen Union kann dies über die ausländische Zulassungsbescheinigung oder die EG-Typgenehmigung / Certificate of Conformity erfolgen.
Sofern für das Fahrzeug keine europäische Betriebserlaubnis existiert, ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr erforderlich.
Enthalten die ausländischen Fahrzeugdokumente oder die EG-Typgenehmigung / Certificate of Conformity nicht alle für die Zulassung in Deutschland notwendigen Angaben (z.B. Schlüsselnummer der Emissionsklasse) müssen Sie auch hierüber einen entsprechenden Nachweis durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorlegen.
Die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug ist an Hand von Originaldokumenten zu belegen (z.B. Kaufvertrag oder Rechnung).
Bei einer Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter sind eine schriftliche Einverständniserklärung sowie die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile vorzulegen.
Ab 31,20 Euro (im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen)
bei natürlichen Personen:
bei juristischen Personen:
Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:
Sofern im Ausland ausgestellt (bei Gebrauchtfahrzeugen immer):
Wenn im Ausland keine ausländischen Zulassungsdokumente ausgestellt worden sind:
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!