Kfz - Zuteilung eines E-Kennzeichens für Elektrofahrzeuge

Anmeldung von Elektrofahrzeugen

E-Kennzeichen sind spezielle Nummernschilder für Elektrofahrzeuge in Deutschland. Sie ermöglichen es Fahrern von Elektroautos, von verschiedenen Vorteilen zu profitieren, wie zum Beispiel der Nutzung von Busspuren, kostenfreien Parkplätzen oder der Befreiung von bestimmten Gebühren. Das E-Kennzeichen ist durch einen grünen Buchstaben "E" am Ende der Nummernschilder gekennzeichnet und soll die Förderung umweltfreundlicher Mobilität unterstützen. Es ist Teil der Bemühungen, den Einsatz von Elektrofahrzeugen zu steigern und die Luftqualität in Städten zu verbessern.

E-Kennzeichen können nur PKW, LKW und Krafträder erhalten, die entweder ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (PHEV) oder ein Brennstoffzellenfahrzeug (FCEV) sind.

Im Falle eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuges darf die Kohlendioxidemission höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer oder die Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer betragen.

Bei bereits angemeldeten Fahrzeugen (nur Wechsel des Kennzeichens):

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Herstellerbescheinigung
  • Kennzeichenschilder
  • Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
  • Bei juristischen Personen: Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug


Im Rahmen der Anmeldung eines Fahrzeugs zusätzlich zu den üblichen Unterlagen:

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Herstellerbescheinigung

Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

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