Die Kindergartenplätze im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes werden von den Kindergärten in den Städten und Gemeinden eigenverantwortlich vergeben. Erst, wenn in einer Kommune kein Kindergartenplatz gefunden werden kann, ist das Kreisjugendamt Ansprechpartner für die Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz.
Eltern/Personensorgeberechtigte haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich Beiträge zu den Jahresbetriebskosten der Kindertageseinrichtung zu entrichten.
Der Märkische Kreis setzt die Beiträge fest für folgende Städte und Gemeinden im Kreisgebiet: Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle.
Bei der Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung ist entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich Beiträge zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtung an das Jugendamt zu entrichten. Ohne Angaben zur Einkommenshöhe oder bei fehlenden Belegen ist der höchste Elternbeitrag zu leisten.
Für die Berechnung des Elternbeitrags sind folgende Unterlagen erforderlich:
Der Elternbeitrag wird jeweils für ein Kindergartenjahr erhoben. Der Zeitraum geht vom 01.08. eines Jahres bis 31.07. des darauffolgenden Jahres. Die Zahlungen müssen auch für die Schließungszeit der Einrichtung geleistet werden.
Die Kindergartenplätze im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes werden von den Kindergärten in den Städten und Gemeinden eigenverantwortlich vergeben. Erst, wenn in einer Kommune kein Kindergartenplatz gefunden werden kann, ist das Kreisjugendamt Ansprechpartner für die Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz.
Eltern/Personensorgeberechtigte haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich Beiträge zu den Jahresbetriebskosten der Kindertageseinrichtung zu entrichten.
Der Märkische Kreis setzt die Beiträge fest für folgende Städte und Gemeinden im Kreisgebiet: Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle.
Bei der Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung ist entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich Beiträge zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtung an das Jugendamt zu entrichten. Ohne Angaben zur Einkommenshöhe oder bei fehlenden Belegen ist der höchste Elternbeitrag zu leisten.
Für die Berechnung des Elternbeitrags sind folgende Unterlagen erforderlich:
Der Elternbeitrag wird jeweils für ein Kindergartenjahr erhoben. Der Zeitraum geht vom 01.08. eines Jahres bis 31.07. des darauffolgenden Jahres. Die Zahlungen müssen auch für die Schließungszeit der Einrichtung geleistet werden.
Fogel
Kursawe
Roll
Urban
Die Kindergartenplätze im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes werden von den Kindergärten in den Städten und Gemeinden eigenverantwortlich vergeben. Erst, wenn in einer Kommune kein Kindergartenplatz gefunden werden kann, ist das Kreisjugendamt Ansprechpartner für die Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz.
Eltern/Personensorgeberechtigte haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich Beiträge zu den Jahresbetriebskosten der Kindertageseinrichtung zu entrichten.
Der Märkische Kreis setzt die Beiträge fest für folgende Städte und Gemeinden im Kreisgebiet: Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle.
Bei der Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung ist entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich Beiträge zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtung an das Jugendamt zu entrichten. Ohne Angaben zur Einkommenshöhe oder bei fehlenden Belegen ist der höchste Elternbeitrag zu leisten.
Für die Berechnung des Elternbeitrags sind folgende Unterlagen erforderlich:
Der Elternbeitrag wird jeweils für ein Kindergartenjahr erhoben. Der Zeitraum geht vom 01.08. eines Jahres bis 31.07. des darauffolgenden Jahres. Die Zahlungen müssen auch für die Schließungszeit der Einrichtung geleistet werden.