Kindertagespflege

Die Bereitstellung und Vergabe von Tagespflegeplätzen im Zuständigkeitsbereich des Märkischen Kreises werden vom Kooperationspartner des Kreises, der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Unterbezirkes Hagen-Märkischer Kreis, organisiert. Erst wenn auf diesem Weg keine Tagespflege erreicht werden kann, ist das Kreisjugendamt Ansprechpartner für die Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz.

Eltern/Personensorgeberechtigte haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich Beiträge zu den Kosten der Tagespflege zu entrichten. 

Der Märkische Kreis setzt die Beiträge fest für folgende Städte und Gemeinden im Kreisgebiet: Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle.

Bei der Aufnahme der Tagespflege und danach ist auf Verlangen des Jugendamtes bzw. bei Änderung der Einkommensgruppe das Bruttojahreseinkommen nachzuweisen. Ohne Angaben zur Einkommenshöhe oder bei fehlenden Belegen ist der aus der u. a. Tabelle ersichtliche höchste Elternbeitrag zu leisten.

Der Elternbeitrag wird jeweils für ein Betreuungsjahr erhoben. Dieses entspricht dem Schuljahr (01.08. eines Jahres bis 31.07. des darauffolgenden Jahres). Laut § 2 der Satzung des Märkischen Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen handelt es sich um monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Kosten der Kindertagespflege. Der Beitragszeitraum beginnt mit dem ersten und endet mit dem letzten Betreuungstag.

Das letzte Betreuungsjahr vor der Einschulung ist grundsätzlich beitragsfrei. Kinder, die vorzeitig eingeschult werden, sind ab dem 01. Dezember bis zu maximal einem Jahr beitragsfrei.

Für die Berechnung des Elternbeitrags sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Aktuelle Lohn-/ Gehaltsabrechnung
  • Elterngeldbescheid
  • Mutterschaftsgeldbescheinigung
  • ARGE-Bescheide
  • Wohngeldbescheid

Die monatlichen Elternbeiträge für die öffentlich geförderte Kindertagespflege werden nach folgender Staffel erhoben:

EinkommensgruppeNutzungszeit bis 20 Std.Nutzungszeit bis 25 Std.Nutzungszeit bis 35 Std.Nutzungszeit bis 45 Std.
bis 15.000 €0 €0 €0 €0 €
bis 25.000 €19 €21 €25 €39 €
bis 37.500 €35 €38 €45 €70 €
bis 50.000 €59 €64 €75 €116 €
bis 62.500 €90 €98 €115 €178 €
bis 75.000 €117 €128 €150 €233 €
bis 87.500 €136 €149 €175 €271 €
bis 100.000 €155 €170 €200 €310 €
bis 112.500 €174 €191 €225 €349 €
über 112.500 €195 €213 €250 €388 €

Beiträge für Geschwisterkinder:

EinkommensgruppeNutzungszeit bis 20 Std.Nutzungszeit bis 25 Std.Nutzungszeit bis 35 Std.Nutzungszeit bis 45 Std.
bis 15.000 €0 €0 €0 €0 €
bis 25.000 €9,50 €10,50 €12,50 €19,50 €
bis 37.500 €17,50 €19 €22,50 €35 €
bis 50.000 €29,50 €32 €37,50 €58 €
bis 62.500 €45 €49 €57,50 €89 €
bis 75.000 €58,50 €64 €75 €116,50 €
bis 87.500 €68 €74,50 €87,50 €135,50 €
bis 100.000 €77,50 €85 €100 €155 €
bis 112.500 €87 €95,50 €112,50 €174,50 €
über 112.500 €97,50 €106,50 €125 €194 €
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Kontakt

Frau Fogel

Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Frau Kursawe

Kreishaus I Lüdenscheid
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Heedfelder Str. 45
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Frau Urban

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