Kündigungsschutz für schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer

Arbeitgeber, die einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeiter kündigen wollen, brauchen - von wenigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen - die vorherige Zustimmung des LWL-Inklusionsamtes Arbeit beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster.

Nachdem der Arbeitgeber beim LWL-Inklusionsamt Arbeit in Münster einen Kündigungsantrag gestellt hat, werden von der Fachstelle alle Beteiligten gehört. In aller Regel wird eine Kündigungsverhandlung mit dem Ziel einer gütlichen Einigung durchgeführt. Sollte eine einvernehmliche Regelung nicht zustande kommen, entscheidet das LWL-Inklusionsamt Arbeit aufgrund des ermittelten Sachverhaltes.

Der Märkische Kreis ist für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden ohne die Stadt Iserlohn zuständig. Die Stadt Iserlohn hat eine eigene Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf.

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Schwerbehindertenrecht

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