Mietwohnraumförderung

Der Märkische Kreis bewilligt im Auftrage  des Landes Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Darlehen für die Schaffung von Mietwohnraum, der nach den Regeln der sozialen Wohnraumförderung belegt und bewirtschaftet wird.

Zu den förderfähigen Objekten gehören u. a.:

  • Wohnungen für bestimmte Nutzergruppen, wie z. B. kinderreiche Familien, Alleinerziehende und ältere Menschen 
  • Miet-Einfamilienhäuser
  • Wohnheime für Menschen mit Behinderungen
  • Gruppenwohnungen für ältere, pflegebedürftige Menschen oder behinderte Menschen
  • Pflegewohnplätze 

Gefördert werden insbesondere

  • Mietwohnungen in einer ruhigen und gesunden Umgebung
  • Häuser mit (in der Regel) höchstens vier Vollgeschossen
  • Häuser, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen 

Die Förderbedingungen sind recht umfangreich und können daher an dieser Stelle nicht im einzelnen dargestellt werden. Bei Bedarf vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin.

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Wohnungswesen

Kontakt

Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 318
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

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