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Ordensangelegenheiten
Der Landrat des Märkischen Kreises händigt besonders verdienten Bürgerinnen und Bürgern im Auftrag des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen das vom Bundespräsidenten verliehene Bundesverdienstkreuz aus.
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundespräsidenten für besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland im politischen, wirtschaftlich-sozialen und kulturellen Bereich verliehen.
Anregungen zur Verleihung des Verdienstordens kann jedermann an den Ministerpräsidenten des Landes NRW oder an die Staatskanzlei des Landes NRW richten, die den Landrat dann auffordern, eine Stellungnahme zur Ordensanregung abzugeben. Ordensanregungen, die bei der Wohnortgemeinde oder direkt bei der Kreisverwaltung eingehen, werden mit einer entsprechenden Stellungnahme über die Bezirksregierung Arnsberg an die Ministerpräsidentin des Landes weitergeleitet.
Als Erstauszeichnung wird grundsätzlich keine höhere Ordensstufe als das Verdienstkreuz am Bande verliehen. Bei der Erstauszeichnung mit dem Verdienstkreuz soll der Auszeichnende das 40. Lebensjahr vollendet haben. Die Verleihung einer höheren Ordensstufe setzt den Besitz der vorangehenden Ordensstufe voraus. Eine höhere Ordensstufe kann nur verliehen werden, wenn neue auszeichnungswürdige Verdienste vorliegen, bzw. sich das Engagement seit der Erstauszeichnung im Ausmaß wesentlich gesteigert hat.
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