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- Parkausweis für Handwerksbetriebe und soziale Dienste
Ausstellen von Parkausweisen für Handwerksbetriebe und soziale Dienste, die ihren Firmensitz in einer der folgenden Kommunen haben: Balve - Halver - Herscheid - Kierspe - Meinerzhagen - Nachrodt-Wiblingwerde - Neuenrade - Schalksmühle
Der Parkausweis für Handwerksbetriebe oder soziale Dienste kann nur von Firmen/Unternehmen beantragt werden, die ihren Firmensitz in einer der folgenden Kommunen haben:
- Balve
- Halver
- Herscheid
- Kierspe
- Meinerzhagen
- Nachrodt-Wiblingwerde
- Neuenrade
- Schalksmühle
Er ist eine Ausnahmegenehmigung zum:
- Parken im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen (Zeichen 286 / 290 StVO),
- Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
- Parken auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer und
- Parken auf Bewohnerparkplätzen.
Die Parkdauer gilt für Handwerksbetriebe unbefristet, für soziale Dienste ist sie auf zwei Stunden befristet.
Im Parkausweis können bis zu fünf Fahrzeuge eingetragen werden, genutzt werden kann er aber immer nur im Original, d.h. für ein Fahrzeug.
Der Parkausweis kann für den Regierungsbezirk Arnsberg und für alle anderen Regierungsbezirke in NRW ausgestellt werden.
Die Gültigkeit des Parkausweises ist auf ein Jahr begrenzt.
- Antrag - siehe unten
- Kopie der Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein/Handwerkskarte)
- Kennzeichen angeben für Fahrzeuge, die im Märkischen Kreis zugelassen sind
- Kopien der Fahrzeugscheine/Zulassungsbescheinigungen Teil 1 für Fahrzeuge, die nicht im Märkischen Kreis zugelassen sind
Die Gebühr beträgt 150 € für einen Regierungsbezirk, für jeden weiteren Regierungsbezirk erhöht sie sich um jeweils 50 € (bis max. 350 € für 5 Regierungsbezirke).
ca. 3 Arbeitstage
Ausstellen von Parkausweisen für Handwerksbetriebe und soziale Dienste, die ihren Firmensitz in einer der folgenden Kommunen haben: Balve - Halver - Herscheid - Kierspe - Meinerzhagen - Nachrodt-Wiblingwerde - Neuenrade - Schalksmühle
Der Parkausweis für Handwerksbetriebe oder soziale Dienste kann nur von Firmen/Unternehmen beantragt werden, die ihren Firmensitz in einer der folgenden Kommunen haben:
- Balve
- Halver
- Herscheid
- Kierspe
- Meinerzhagen
- Nachrodt-Wiblingwerde
- Neuenrade
- Schalksmühle
Er ist eine Ausnahmegenehmigung zum:
- Parken im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen (Zeichen 286 / 290 StVO),
- Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
- Parken auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer und
- Parken auf Bewohnerparkplätzen.
Die Parkdauer gilt für Handwerksbetriebe unbefristet, für soziale Dienste ist sie auf zwei Stunden befristet.
Im Parkausweis können bis zu fünf Fahrzeuge eingetragen werden, genutzt werden kann er aber immer nur im Original, d.h. für ein Fahrzeug.
Der Parkausweis kann für den Regierungsbezirk Arnsberg und für alle anderen Regierungsbezirke in NRW ausgestellt werden.
Die Gültigkeit des Parkausweises ist auf ein Jahr begrenzt.
- Antrag - siehe unten
- Kopie der Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein/Handwerkskarte)
- Kennzeichen angeben für Fahrzeuge, die im Märkischen Kreis zugelassen sind
- Kopien der Fahrzeugscheine/Zulassungsbescheinigungen Teil 1 für Fahrzeuge, die nicht im Märkischen Kreis zugelassen sind
Die Gebühr beträgt 150 € für einen Regierungsbezirk, für jeden weiteren Regierungsbezirk erhöht sie sich um jeweils 50 € (bis max. 350 € für 5 Regierungsbezirke).
ca. 3 Arbeitstage
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Marcus
Kaczka
- Telefon
- 02351 966-6471
- Fax
- 02351 966886471
- M.Kaczka@maerkischer-kreis.de
Olaf
Plautz
- Telefon
- 02351 966-6482
- Fax
- 02351 966886482
- O.Plautz@maerkischer-kreis.de
Parkausweis für Handwerksbetriebe und soziale Dienste
Ausstellen von Parkausweisen für Handwerksbetriebe und soziale Dienste, die ihren Firmensitz in einer der folgenden Kommunen haben: Balve - Halver - Herscheid - Kierspe - Meinerzhagen - Nachrodt-Wiblingwerde - Neuenrade - Schalksmühle
Der Parkausweis für Handwerksbetriebe oder soziale Dienste kann nur von Firmen/Unternehmen beantragt werden, die ihren Firmensitz in einer der folgenden Kommunen haben:
- Balve
- Halver
- Herscheid
- Kierspe
- Meinerzhagen
- Nachrodt-Wiblingwerde
- Neuenrade
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Er ist eine Ausnahmegenehmigung zum:
- Parken im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen (Zeichen 286 / 290 StVO),
- Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
- Parken auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer und
- Parken auf Bewohnerparkplätzen.
Die Parkdauer gilt für Handwerksbetriebe unbefristet, für soziale Dienste ist sie auf zwei Stunden befristet.
Im Parkausweis können bis zu fünf Fahrzeuge eingetragen werden, genutzt werden kann er aber immer nur im Original, d.h. für ein Fahrzeug.
Der Parkausweis kann für den Regierungsbezirk Arnsberg und für alle anderen Regierungsbezirke in NRW ausgestellt werden.
Die Gültigkeit des Parkausweises ist auf ein Jahr begrenzt.
Die Gebühr beträgt 150 € für einen Regierungsbezirk, für jeden weiteren Regierungsbezirk erhöht sie sich um jeweils 50 € (bis max. 350 € für 5 Regierungsbezirke).
- Antrag - siehe unten
- Kopie der Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein/Handwerkskarte)
- Kennzeichen angeben für Fahrzeuge, die im Märkischen Kreis zugelassen sind
- Kopien der Fahrzeugscheine/Zulassungsbescheinigungen Teil 1 für Fahrzeuge, die nicht im Märkischen Kreis zugelassen sind
ca. 3 Arbeitstage
-
Hier können Sie einen Parkausweis für Ihren Handwerksbetrieb oder sozialen Dienst beantragen.
Kontakt
Herr Kaczka
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Herr Plautz
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid