Pflege - Angebote zur Unterstützung im Alltag

Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag

Pflegebedürftige können nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen und die hierfür entstehenden Aufwendungen gegenüber der Pflegekasse (im Wege der Kostenerstattung) geltend machen. Ihnen steht hierfür ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro sowie eine bis zu 40%ige Umwidmungsmöglichkeit ihres ambulanten Pflegesachleistungsanspruchs zur Verfügung.

Unterstützungsangebote im Alltag können sein:

  • Betreuungsangebote für Pflegebedürftige,
  • Angebote zur Entlastung von Angehörigen oder vergleichbar nahestehenden Personen, die Pflegeverantwortung übernehmen oder
  • Angebote zur Entlastung im Alltag, die sich an Pflegebedürftige richten und der Unterstützung dienen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt (insbesondere bei der Haushaltsführung) oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen.

Antragstellung für die Anerkennung eines Unterstützungsangebots im Alltag

Die Antragstellung erfolgt elektronisch beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW). Nach erfolgreicher Eingabe aller erforderlichen Daten ist der Antrag auszudrucken und unterschrieben an

Märkischer Kreis
Fachdienst Pflege
- Angebote zur Unterstützung im Alltag -

Bismarckstraße 17
58762 Altena

zu senden.

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Betreuung

Kontakt

Kreishaus II Altena
Raum: 210
Bismarckstraße 17
58762 Altena

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