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- Pflegewohngeld
Der Märkische Kreis gewährt vollstationären Pflegeeinrichtungen auf Antrag für ihre Bewohner Pflegewohngeld. Die Höhe des Pflegewohngeldes ist abhängig von den Investitionskosten der Einrichtung und dem Einkommen und Vermögen des jeweiligen Bewohners.
Der Antrag wird gewöhnlich bei Heimaufnahme von der Pflegeeinrichtung gestellt. Stellt die Einrichtung keinen Antrag, so sind die Pflegebedürftigen antragsberechtigt.
Pflegewohngeld wird ab Antragstellung, max. für drei Monate rückwirkend, für die Dauer von zwölf Monaten bewilligt. Es wird angepasst, sofern sich die Pflegesätze, die Investitionskosten oder die Pflegestufe ändert.
Voraussetzungen für die Zuständigkeit des Märkischen Kreises:
Die Einrichtung liegt in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern und der Bewohner muss vor Heimaufnahme im Märkischen Kreis gewohnt oder Verwandte 1. oder 2. Grades im Märkischen Kreis haben.
- Pflegewohngeldantrag
- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
- Pflegekassenbescheid für die vollstationäre Pflege
Der Märkische Kreis gewährt vollstationären Pflegeeinrichtungen auf Antrag für ihre Bewohner Pflegewohngeld. Die Höhe des Pflegewohngeldes ist abhängig von den Investitionskosten der Einrichtung und dem Einkommen und Vermögen des jeweiligen Bewohners.
Der Antrag wird gewöhnlich bei Heimaufnahme von der Pflegeeinrichtung gestellt. Stellt die Einrichtung keinen Antrag, so sind die Pflegebedürftigen antragsberechtigt.
Pflegewohngeld wird ab Antragstellung, max. für drei Monate rückwirkend, für die Dauer von zwölf Monaten bewilligt. Es wird angepasst, sofern sich die Pflegesätze, die Investitionskosten oder die Pflegestufe ändert.
Voraussetzungen für die Zuständigkeit des Märkischen Kreises:
Die Einrichtung liegt in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern und der Bewohner muss vor Heimaufnahme im Märkischen Kreis gewohnt oder Verwandte 1. oder 2. Grades im Märkischen Kreis haben.
- Pflegewohngeldantrag
- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
- Pflegekassenbescheid für die vollstationäre Pflege
Der Märkische Kreis gewährt vollstationären Pflegeeinrichtungen auf Antrag für ihre Bewohner Pflegewohngeld. Die Höhe des Pflegewohngeldes ist abhängig von den Investitionskosten der Einrichtung und dem Einkommen und Vermögen des jeweiligen Bewohners.
Der Antrag wird gewöhnlich bei Heimaufnahme von der Pflegeeinrichtung gestellt. Stellt die Einrichtung keinen Antrag, so sind die Pflegebedürftigen antragsberechtigt.
Pflegewohngeld wird ab Antragstellung, max. für drei Monate rückwirkend, für die Dauer von zwölf Monaten bewilligt. Es wird angepasst, sofern sich die Pflegesätze, die Investitionskosten oder die Pflegestufe ändert.
Voraussetzungen für die Zuständigkeit des Märkischen Kreises:
Die Einrichtung liegt in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern und der Bewohner muss vor Heimaufnahme im Märkischen Kreis gewohnt oder Verwandte 1. oder 2. Grades im Märkischen Kreis haben.
- Pflegewohngeldantrag
- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
- Pflegekassenbescheid für die vollstationäre Pflege
Der Märkische Kreis gewährt vollstationären Pflegeeinrichtungen auf Antrag für ihre Bewohner Pflegewohngeld. Die Höhe des Pflegewohngeldes ist abhängig von den Investitionskosten der Einrichtung und dem Einkommen und Vermögen des jeweiligen Bewohners.
Der Antrag wird gewöhnlich bei Heimaufnahme von der Pflegeeinrichtung gestellt. Stellt die Einrichtung keinen Antrag, so sind die Pflegebedürftigen antragsberechtigt.
Pflegewohngeld wird ab Antragstellung, max. für drei Monate rückwirkend, für die Dauer von zwölf Monaten bewilligt. Es wird angepasst, sofern sich die Pflegesätze, die Investitionskosten oder die Pflegestufe ändert.
Voraussetzungen für die Zuständigkeit des Märkischen Kreises:
Die Einrichtung liegt in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern und der Bewohner muss vor Heimaufnahme im Märkischen Kreis gewohnt oder Verwandte 1. oder 2. Grades im Märkischen Kreis haben.
- Pflegewohngeldantrag
- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
- Pflegekassenbescheid für die vollstationäre Pflege
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
Laura
Arens
- Telefon
- 02352 966-7228
- Fax
- 02352 966887228
- L.Arens@maerkischer-kreis.de
Daria
Bosse
- Telefon
- 02352 966-7188
- Fax
- 02352 966887188
- D.Bosse@maerkischer-kreis.de
Laura
Falkner
- Telefon
- 02352 966-7185
- Fax
- 02352 966887185
- L.Falkner@maerkischer-kreis.de
Mariella
Günther
- Telefon
- 02352 966-7235
- Fax
- 02352 966887235
- M.Guenther@maerkischer-kreis.de
Fynn
Hampel
- Telefon
- 02352 966-7233
- Fax
- 02352 966887233
- F.Hampel@maerkischer-kreis.de
Fidan
Kadayifci
- Telefon
- 02352 966-7186
- Fax
- 02352 966887186
- F.Kadayifci@maerkischer-kreis.de
Annika
Knaub
- Telefon
- 02352 966-7174
- Fax
- 02352 966887174
- A.Knaub@maerkischer-kreis.de
Martina
König
- Telefon
- 02352 966-7096
- Fax
- 02352 966887096
- M.Koenig@maerkischer-kreis.de
Tobias
Köper
- Telefon
- 02352 966-7281
- Fax
- 02352 966887281
- T.Koeper@maerkischer-kreis.de
Rebecca
Kroek
- Telefon
- 02352 966-7118
- Fax
- 02352 966887118
- R.Kroek@maerkischer-kreis.de
Annika
Langwald
- Telefon
- 02352 966-7087
- Fax
- 02352 966887087
- A.Langwald@maerkischer-kreis.de
Jana
Makala
- Telefon
- 02352 966-7176
- Fax
- 02352 966887176
- J.Makala@maerkischer-kreis.de
Viola
Matthe
- Telefon
- 02352 966-7015
- Fax
- 02352 966887015
- V.Matthe@maerkischer-kreis.de
Katharina
Meyer
- Telefon
- 02352 966-7097
- Fax
- 02352 966887097
- K.Meyer@maerkischer-kreis.de
Katja
Neumann
- Telefon
- 02352 966-7128
- Fax
- 02352 966887128
- K.Neumann@maerkischer-kreis.de
Agnes
Nocker
- Telefon
- 02352 966-7086
- Fax
- 02352 966887086
- A.Nocker@maerkischer-kreis.de
Kathrin
Polus
- Telefon
- 02352 966-7130
- Fax
- 02352 966887130
- K.Polus@maerkischer-kreis.de
Ines
Schulte
- Telefon
- 02352 966-7109
- Fax
- 02352 966887109
- I.Schulte@maerkischer-kreis.de
Lennart
Sieg
- Telefon
- 02352 966-7234
- Fax
- 02352 966887234
- L.Sieg@maerkischer-kreis.de
Verena
Stockey
- Telefon
- 02352 966-7090
- Fax
- 02352 966887090
- V.Stockey@maerkischer-kreis.de
Sandra
Stübner-Koslowski
- Telefon
- 02352 966-7088
- Fax
- 02352 966887088
- S.Stuebner-Koslowski@maerkischer-kreis.de
Rabea
Viteritti
- Telefon
- 02352 966-7163
- Fax
- 02352 966887163
- R.Viteritti@maerkischer-kreis.de
Daniel
Waßmuth
- Telefon
- 02352 966-7187
- Fax
- 02352 966887187
- D.Wassmuth@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
Christine
Fischer
- Telefon
- 02352 966-7005
- Fax
- 02352 966887005
- C.Fischer@maerkischer-kreis.de
Pflegewohngeld
Der Märkische Kreis gewährt vollstationären Pflegeeinrichtungen auf Antrag für ihre Bewohner Pflegewohngeld. Die Höhe des Pflegewohngeldes ist abhängig von den Investitionskosten der Einrichtung und dem Einkommen und Vermögen des jeweiligen Bewohners.
Der Antrag wird gewöhnlich bei Heimaufnahme von der Pflegeeinrichtung gestellt. Stellt die Einrichtung keinen Antrag, so sind die Pflegebedürftigen antragsberechtigt.
Pflegewohngeld wird ab Antragstellung, max. für drei Monate rückwirkend, für die Dauer von zwölf Monaten bewilligt. Es wird angepasst, sofern sich die Pflegesätze, die Investitionskosten oder die Pflegestufe ändert.
Voraussetzungen für die Zuständigkeit des Märkischen Kreises:
Die Einrichtung liegt in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern und der Bewohner muss vor Heimaufnahme im Märkischen Kreis gewohnt oder Verwandte 1. oder 2. Grades im Märkischen Kreis haben.
- Pflegewohngeldantrag
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- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
- Pflegekassenbescheid für die vollstationäre Pflege
Kontakt
Raum: 118
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Frau Bosse
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Frau Falkner
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Frau Fischer
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Raum: 102
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Raum: 115
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Raum: 102
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Raum: 113
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Frau König
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Herr Köper
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Frau Kroek
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Raum: 101
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Frau Makala
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Frau Matthe
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Frau Meyer
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Raum: 122
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Frau Nocker
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Raum: 121
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Raum: 113
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Raum: 107
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Raum: 103
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Raum: 123
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Frau Viteritti
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Raum: 101
Bismarckstraße 17
58762 Altena