Reha-Maßnahmen / Kuren - Beihilfefähigkeit bei Beamten

Vor Rehabiltations- oder Kurmaßnahmen für Beamte mit Wohnsitz im Märkischen Kreis muss die medizinische Notwendigkeit durch eine Amtsärztliche Untersuchung bestätigt werden, um Beihilfe zu erlangen.

Wenn der behandelnde Arzt eine Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme für erforderlich hält, sollte frühzeitig ein entsprechendes Attest bei der zuständigen Beihilfestelle eingereicht werden. Diese beauftragt den Märkischen Kreis mit einer amtsärztlichen Untersuchung und Stellungnahme, um die Notwendigkeit zu bestätigen.
Die Betroffenen erhalten daraufhin einen schriftlichen Untersuchungstermin.

Die Kosten für die Untersuchungen können in Lüdenscheid bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

31,00 € oder 60,00 €

Lichtbildausweis ärztliches Attest ggf. weitere fachärztliche Unterlagen

2-3 Wochen nach Erhalt des Auftrages

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Beihilfe

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