Schülerfahrkosten

Der Märkische Kreis übernimmt als Träger seiner Berufskollegs und Förderschulen die Fahrkosten zum Schulbesuch und ggf. zum Praktikum nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten haben Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen, wenn der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule bzw. nächstgelegener Praktikantenstelle in der Primarstufe mehr als 2 km, in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt. Schüler, die Bildungsgänge des dualen Systems besuchen oder Bildungsgänge, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, sind nicht anspruchsberechtigt.

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Kontakt

Herr Frevel

Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Frau Mann

Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Frau Redding

Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

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