
Copyright/Bildquelle
©
- Service
- Dienstleistungen A-Z
- Schülerfahrkosten
Der Märkische Kreis übernimmt als Träger seiner Berufskollegs und Förderschulen die Fahrkosten zum Schulbesuch und ggf. zum Praktikum nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten haben Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen, wenn der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule bzw. nächstgelegener Praktikantenstelle in der Primarstufe mehr als 2 km, in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt. Schüler, die Bildungsgänge des dualen Systems besuchen oder Bildungsgänge, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, sind nicht anspruchsberechtigt.
Der Märkische Kreis übernimmt als Träger seiner Berufskollegs und Förderschulen die Fahrkosten zum Schulbesuch und ggf. zum Praktikum nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten haben Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen, wenn der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule bzw. nächstgelegener Praktikantenstelle in der Primarstufe mehr als 2 km, in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt. Schüler, die Bildungsgänge des dualen Systems besuchen oder Bildungsgänge, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, sind nicht anspruchsberechtigt.
Der Märkische Kreis übernimmt als Träger seiner Berufskollegs und Förderschulen die Fahrkosten zum Schulbesuch und ggf. zum Praktikum nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten haben Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen, wenn der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule bzw. nächstgelegener Praktikantenstelle in der Primarstufe mehr als 2 km, in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt. Schüler, die Bildungsgänge des dualen Systems besuchen oder Bildungsgänge, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, sind nicht anspruchsberechtigt.
Der Märkische Kreis übernimmt als Träger seiner Berufskollegs und Förderschulen die Fahrkosten zum Schulbesuch und ggf. zum Praktikum nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten haben Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen, wenn der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule bzw. nächstgelegener Praktikantenstelle in der Primarstufe mehr als 2 km, in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt. Schüler, die Bildungsgänge des dualen Systems besuchen oder Bildungsgänge, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, sind nicht anspruchsberechtigt.
Der Märkische Kreis übernimmt als Träger seiner Berufskollegs und Förderschulen die Fahrkosten zum Schulbesuch und ggf. zum Praktikum nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten haben Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen, wenn der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule bzw. nächstgelegener Praktikantenstelle in der Primarstufe mehr als 2 km, in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt. Schüler, die Bildungsgänge des dualen Systems besuchen oder Bildungsgänge, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, sind nicht anspruchsberechtigt.
Der Märkische Kreis übernimmt als Träger seiner Berufskollegs und Förderschulen die Fahrkosten zum Schulbesuch und ggf. zum Praktikum nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten haben Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen, wenn der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule bzw. nächstgelegener Praktikantenstelle in der Primarstufe mehr als 2 km, in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt. Schüler, die Bildungsgänge des dualen Systems besuchen oder Bildungsgänge, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, sind nicht anspruchsberechtigt.
Der Märkische Kreis übernimmt als Träger seiner Berufskollegs und Förderschulen die Fahrkosten zum Schulbesuch und ggf. zum Praktikum nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten haben Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen, wenn der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule bzw. nächstgelegener Praktikantenstelle in der Primarstufe mehr als 2 km, in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt. Schüler, die Bildungsgänge des dualen Systems besuchen oder Bildungsgänge, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, sind nicht anspruchsberechtigt.
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Frevel
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-6565
- Fax
- 02351 966886565
- michael.frevel@maerkischer-kreis.de
Mann
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-6559
- Fax
- 02351 966886559
- B.Mann@maerkischer-kreis.de
Redding
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-6935
- Fax
- 02351 966886935
- A.Redding@maerkischer-kreis.de
Schülerfahrkosten
Der Märkische Kreis übernimmt als Träger seiner Berufskollegs und Förderschulen die Fahrkosten zum Schulbesuch und ggf. zum Praktikum nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten haben Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen, wenn der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule bzw. nächstgelegener Praktikantenstelle in der Primarstufe mehr als 2 km, in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt. Schüler, die Bildungsgänge des dualen Systems besuchen oder Bildungsgänge, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, sind nicht anspruchsberechtigt.
Kontakt
Raum: 509
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 510a
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 510b
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid