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- Schuleingangsuntersuchung
Der Gesetzgeber hat eine medizinisch-sozialpädiatrische Schuleingangsuntersuchung vorgesehen, die aus ärztlicher Sicht einen Gesamteindruck vermitteln soll, ob ein Kind den möglichen Anforderungen der Grundschule gewachsen ist, ob eine „Schulfähigkeit“ vorhanden ist.
Im Vordergrund steht der Vorsorgegedanke mit dem Ziel, Krankheiten oder anhaltende Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit festzustellen und die Schulfähigkeit aus körperlich-medizinischer Sicht zu beurteilen.
Eine weitere Sichtweise trägt dem geistigen Aspekt Rechnung, in dem eine Konzentrationsfähigkeit, ein Ausdauervermögen, eine ausreichende Lern- und Leistungsbereitschaft, eine ungestörte Wahrnehmungsfähigkeit zum Erfassen von Lerninhalten und deren Umsetzung gegeben sein sollten. Auch ist für das „schulfähige“ Kind ein sozial-emotionaler Aspekt mit einem Loslöseprozess von der Familie von Bedeutung, eine Gruppenfähigkeit, ein Regelverständnis und die Akzeptanz von Bedürfnissen der Mitschüler.
Die Untersuchungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes werden von Schulärztinnen und medizinischen Assistentinnen in den Beratungsstellen des Märkischen Kreises oder in den Grundschulen nach einem standardisierten Untersuchungsablauf nach den Vorgaben des LZG (Landeszentrale Gesundheit) durchgeführt.
Die erhobenen Daten werden anonymisiert an das LZG übermittelt und jährlich statistisch ausgewertet. Diese Daten geben Aufschluss darüber, wie es um die Gesundheit der Heranwachsenden zum einen im Märkischen Kreis zum anderen im Land NRW bestellt ist und dienen der Gesundheitsberichterstattung.
Informationen zum Untersuchungsablauf
Die Untersuchung wird von Schulärztinnen und medizinischen Assistentinnen des Gesundheitsamtes durchgeführt. Dazu werden die Erziehungsberechtigten mit ihrem Kind schriftlich eingeladen.
Zur Vermeidung langer Wartezeiten erhalten Sie einen Termin mit einem schriftlichen Fragebogen, indem Sie gebeten werden, Angaben zur Gesundheit und zur Entwicklung Ihres Kindes zu machen.
Unterlagen für die Einschulungsuntersuchung
Bitte bringen Sie den ausgefüllten Fragebogen, der gelbe Kinderfrüherkennungsheft und den Impfausweis sowie ggf. vorhandene Arztberichte mit.
Inhalte der Einschulungsuntersuchung
- Erfassung des gesundheitlichen Zustands des Kindes, besonderer Augenmerk auf schulrelevante körperliche Erkrankungen
- Dokumentation des Impfstatus
- Überprüfung des Sehvermögens, räumliches Sehen und Farbsehvermögen
- Überprüfung des Hörvermögens
- Ermitteln von Größe und Gewicht
- Feststellung des individuellen Entwicklungsstandes nach dem standardisierten Verfahren SOPESS:
- Visuomotorik
- Graphomotorik
- Feinmotorik
- Zahlen- und Mengenkenntnisse
- Selektive Aufmerksamkeit
- Visuelle Wahrnehmung und Informationsverarbeitung
- Sprachkompetenz und auditive Informationsverarbeitung
- Grobmotorische Koordination und Gleichgewicht
- Körperliche Untersuchung mit Zahnstatus, Untersuchung von Herz und Lunge, Bewegungsapparat
- Groborientierende neurologische Untersuchung
Aufzeigen von Fördermöglichkeiten, Empfehlung von schulischen Fördermaßnahmen auch zur Feststellung von besonderem pädagogischen oder medizinischen Förderbedarf. Im Schulgutachten werden die Ergebnisse zusammengefasst und der aufnehmenden Schule die relevanten Untersuchungsergebnisse mitgeteilt.
Die Einschulungsuntersuchung dauert in der Regel zwischen 35 und 40 Minuten; Sie sollten sich und Ihrem Kind ausreichend Zeit dafür einräumen.
Der Gesetzgeber hat eine medizinisch-sozialpädiatrische Schuleingangsuntersuchung vorgesehen, die aus ärztlicher Sicht einen Gesamteindruck vermitteln soll, ob ein Kind den möglichen Anforderungen der Grundschule gewachsen ist, ob eine „Schulfähigkeit“ vorhanden ist.
Im Vordergrund steht der Vorsorgegedanke mit dem Ziel, Krankheiten oder anhaltende Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit festzustellen und die Schulfähigkeit aus körperlich-medizinischer Sicht zu beurteilen.
Eine weitere Sichtweise trägt dem geistigen Aspekt Rechnung, in dem eine Konzentrationsfähigkeit, ein Ausdauervermögen, eine ausreichende Lern- und Leistungsbereitschaft, eine ungestörte Wahrnehmungsfähigkeit zum Erfassen von Lerninhalten und deren Umsetzung gegeben sein sollten. Auch ist für das „schulfähige“ Kind ein sozial-emotionaler Aspekt mit einem Loslöseprozess von der Familie von Bedeutung, eine Gruppenfähigkeit, ein Regelverständnis und die Akzeptanz von Bedürfnissen der Mitschüler.
Die Untersuchungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes werden von Schulärztinnen und medizinischen Assistentinnen in den Beratungsstellen des Märkischen Kreises oder in den Grundschulen nach einem standardisierten Untersuchungsablauf nach den Vorgaben des LZG (Landeszentrale Gesundheit) durchgeführt.
Die erhobenen Daten werden anonymisiert an das LZG übermittelt und jährlich statistisch ausgewertet. Diese Daten geben Aufschluss darüber, wie es um die Gesundheit der Heranwachsenden zum einen im Märkischen Kreis zum anderen im Land NRW bestellt ist und dienen der Gesundheitsberichterstattung.
Informationen zum Untersuchungsablauf
Die Untersuchung wird von Schulärztinnen und medizinischen Assistentinnen des Gesundheitsamtes durchgeführt. Dazu werden die Erziehungsberechtigten mit ihrem Kind schriftlich eingeladen.
Zur Vermeidung langer Wartezeiten erhalten Sie einen Termin mit einem schriftlichen Fragebogen, indem Sie gebeten werden, Angaben zur Gesundheit und zur Entwicklung Ihres Kindes zu machen.
Unterlagen für die Einschulungsuntersuchung
Bitte bringen Sie den ausgefüllten Fragebogen, der gelbe Kinderfrüherkennungsheft und den Impfausweis sowie ggf. vorhandene Arztberichte mit.
Inhalte der Einschulungsuntersuchung
- Erfassung des gesundheitlichen Zustands des Kindes, besonderer Augenmerk auf schulrelevante körperliche Erkrankungen
- Dokumentation des Impfstatus
- Überprüfung des Sehvermögens, räumliches Sehen und Farbsehvermögen
- Überprüfung des Hörvermögens
- Ermitteln von Größe und Gewicht
- Feststellung des individuellen Entwicklungsstandes nach dem standardisierten Verfahren SOPESS:
- Visuomotorik
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- Feinmotorik
- Zahlen- und Mengenkenntnisse
- Selektive Aufmerksamkeit
- Visuelle Wahrnehmung und Informationsverarbeitung
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- Körperliche Untersuchung mit Zahnstatus, Untersuchung von Herz und Lunge, Bewegungsapparat
- Groborientierende neurologische Untersuchung
Aufzeigen von Fördermöglichkeiten, Empfehlung von schulischen Fördermaßnahmen auch zur Feststellung von besonderem pädagogischen oder medizinischen Förderbedarf. Im Schulgutachten werden die Ergebnisse zusammengefasst und der aufnehmenden Schule die relevanten Untersuchungsergebnisse mitgeteilt.
Die Einschulungsuntersuchung dauert in der Regel zwischen 35 und 40 Minuten; Sie sollten sich und Ihrem Kind ausreichend Zeit dafür einräumen.
Der Gesetzgeber hat eine medizinisch-sozialpädiatrische Schuleingangsuntersuchung vorgesehen, die aus ärztlicher Sicht einen Gesamteindruck vermitteln soll, ob ein Kind den möglichen Anforderungen der Grundschule gewachsen ist, ob eine „Schulfähigkeit“ vorhanden ist.
Im Vordergrund steht der Vorsorgegedanke mit dem Ziel, Krankheiten oder anhaltende Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit festzustellen und die Schulfähigkeit aus körperlich-medizinischer Sicht zu beurteilen.
Eine weitere Sichtweise trägt dem geistigen Aspekt Rechnung, in dem eine Konzentrationsfähigkeit, ein Ausdauervermögen, eine ausreichende Lern- und Leistungsbereitschaft, eine ungestörte Wahrnehmungsfähigkeit zum Erfassen von Lerninhalten und deren Umsetzung gegeben sein sollten. Auch ist für das „schulfähige“ Kind ein sozial-emotionaler Aspekt mit einem Loslöseprozess von der Familie von Bedeutung, eine Gruppenfähigkeit, ein Regelverständnis und die Akzeptanz von Bedürfnissen der Mitschüler.
Die Untersuchungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes werden von Schulärztinnen und medizinischen Assistentinnen in den Beratungsstellen des Märkischen Kreises oder in den Grundschulen nach einem standardisierten Untersuchungsablauf nach den Vorgaben des LZG (Landeszentrale Gesundheit) durchgeführt.
Die erhobenen Daten werden anonymisiert an das LZG übermittelt und jährlich statistisch ausgewertet. Diese Daten geben Aufschluss darüber, wie es um die Gesundheit der Heranwachsenden zum einen im Märkischen Kreis zum anderen im Land NRW bestellt ist und dienen der Gesundheitsberichterstattung.
Informationen zum Untersuchungsablauf
Die Untersuchung wird von Schulärztinnen und medizinischen Assistentinnen des Gesundheitsamtes durchgeführt. Dazu werden die Erziehungsberechtigten mit ihrem Kind schriftlich eingeladen.
Zur Vermeidung langer Wartezeiten erhalten Sie einen Termin mit einem schriftlichen Fragebogen, indem Sie gebeten werden, Angaben zur Gesundheit und zur Entwicklung Ihres Kindes zu machen.
Unterlagen für die Einschulungsuntersuchung
Bitte bringen Sie den ausgefüllten Fragebogen, der gelbe Kinderfrüherkennungsheft und den Impfausweis sowie ggf. vorhandene Arztberichte mit.
Inhalte der Einschulungsuntersuchung
- Erfassung des gesundheitlichen Zustands des Kindes, besonderer Augenmerk auf schulrelevante körperliche Erkrankungen
- Dokumentation des Impfstatus
- Überprüfung des Sehvermögens, räumliches Sehen und Farbsehvermögen
- Überprüfung des Hörvermögens
- Ermitteln von Größe und Gewicht
- Feststellung des individuellen Entwicklungsstandes nach dem standardisierten Verfahren SOPESS:
- Visuomotorik
- Graphomotorik
- Feinmotorik
- Zahlen- und Mengenkenntnisse
- Selektive Aufmerksamkeit
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- Sprachkompetenz und auditive Informationsverarbeitung
- Grobmotorische Koordination und Gleichgewicht
- Körperliche Untersuchung mit Zahnstatus, Untersuchung von Herz und Lunge, Bewegungsapparat
- Groborientierende neurologische Untersuchung
Aufzeigen von Fördermöglichkeiten, Empfehlung von schulischen Fördermaßnahmen auch zur Feststellung von besonderem pädagogischen oder medizinischen Förderbedarf. Im Schulgutachten werden die Ergebnisse zusammengefasst und der aufnehmenden Schule die relevanten Untersuchungsergebnisse mitgeteilt.
Die Einschulungsuntersuchung dauert in der Regel zwischen 35 und 40 Minuten; Sie sollten sich und Ihrem Kind ausreichend Zeit dafür einräumen.
Der Gesetzgeber hat eine medizinisch-sozialpädiatrische Schuleingangsuntersuchung vorgesehen, die aus ärztlicher Sicht einen Gesamteindruck vermitteln soll, ob ein Kind den möglichen Anforderungen der Grundschule gewachsen ist, ob eine „Schulfähigkeit“ vorhanden ist.
Im Vordergrund steht der Vorsorgegedanke mit dem Ziel, Krankheiten oder anhaltende Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit festzustellen und die Schulfähigkeit aus körperlich-medizinischer Sicht zu beurteilen.
Eine weitere Sichtweise trägt dem geistigen Aspekt Rechnung, in dem eine Konzentrationsfähigkeit, ein Ausdauervermögen, eine ausreichende Lern- und Leistungsbereitschaft, eine ungestörte Wahrnehmungsfähigkeit zum Erfassen von Lerninhalten und deren Umsetzung gegeben sein sollten. Auch ist für das „schulfähige“ Kind ein sozial-emotionaler Aspekt mit einem Loslöseprozess von der Familie von Bedeutung, eine Gruppenfähigkeit, ein Regelverständnis und die Akzeptanz von Bedürfnissen der Mitschüler.
Die Untersuchungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes werden von Schulärztinnen und medizinischen Assistentinnen in den Beratungsstellen des Märkischen Kreises oder in den Grundschulen nach einem standardisierten Untersuchungsablauf nach den Vorgaben des LZG (Landeszentrale Gesundheit) durchgeführt.
Die erhobenen Daten werden anonymisiert an das LZG übermittelt und jährlich statistisch ausgewertet. Diese Daten geben Aufschluss darüber, wie es um die Gesundheit der Heranwachsenden zum einen im Märkischen Kreis zum anderen im Land NRW bestellt ist und dienen der Gesundheitsberichterstattung.
Informationen zum Untersuchungsablauf
Die Untersuchung wird von Schulärztinnen und medizinischen Assistentinnen des Gesundheitsamtes durchgeführt. Dazu werden die Erziehungsberechtigten mit ihrem Kind schriftlich eingeladen.
Zur Vermeidung langer Wartezeiten erhalten Sie einen Termin mit einem schriftlichen Fragebogen, indem Sie gebeten werden, Angaben zur Gesundheit und zur Entwicklung Ihres Kindes zu machen.
Unterlagen für die Einschulungsuntersuchung
Bitte bringen Sie den ausgefüllten Fragebogen, der gelbe Kinderfrüherkennungsheft und den Impfausweis sowie ggf. vorhandene Arztberichte mit.
Inhalte der Einschulungsuntersuchung
- Erfassung des gesundheitlichen Zustands des Kindes, besonderer Augenmerk auf schulrelevante körperliche Erkrankungen
- Dokumentation des Impfstatus
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- Ermitteln von Größe und Gewicht
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- Visuomotorik
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- Zahlen- und Mengenkenntnisse
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- Groborientierende neurologische Untersuchung
Aufzeigen von Fördermöglichkeiten, Empfehlung von schulischen Fördermaßnahmen auch zur Feststellung von besonderem pädagogischen oder medizinischen Förderbedarf. Im Schulgutachten werden die Ergebnisse zusammengefasst und der aufnehmenden Schule die relevanten Untersuchungsergebnisse mitgeteilt.
Die Einschulungsuntersuchung dauert in der Regel zwischen 35 und 40 Minuten; Sie sollten sich und Ihrem Kind ausreichend Zeit dafür einräumen.
- Anschrift
- 001 Hofeskamp 12a 58706 Menden
Isabell
Ambrosius
- Telefon
- 02351 966-5155
- Fax
- 02351 966885155
- I.Ambrosius@maerkischer-kreis.de
Claudia
Berger-Schöne
- Telefon
- 02371 966-8064
- Fax
- 02371 966888064
- C.Berger-Schoene@maerkischer-kreis.de
Anja
Brandts
- Telefon
- 02351 966-6905
- Fax
- 02351 966886905
- A.Brandts@maerkischer-kreis.de
Britta
Braun
- Telefon
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- Fax
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- B.Braun@maerkischer-kreis.de
Mareike
Dahmann
- Telefon
- 02351 966-5120
- Fax
- 02351 966885120
- M.Dahmann@maerkischer-kreis.de
Susanne
Ernst
- Telefon
- 02351 966-5154
- Fax
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- S.Ernst@maerkischer-kreis.de
Dr.
Afroditi
Gemou
- Telefon
- 02371 966-8055
- Fax
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- A.Gemou@maerkischer-kreis.de
Jennifer
Grünewald
- Telefon
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- Fax
- 02351 966885152
- J.Gruenewald@maerkischer-kreis.de
Dr.
Sigrid
Hagenah
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- 02351 966-6906
- Fax
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- S.Hagenah@maerkischer-kreis.de
Simone
Hörth
- Telefon
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- Fax
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- S.Hoerth@maerkischer-kreis.de
Elisabeth
Hunke
- Telefon
- 02371 966-8054
- Fax
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- E.Hunke@maerkischer-kreis.de
Angela
Jung
- Telefon
- 02351 966-6173
- Telefon
- 02351 966-5184
- Fax
- 02351 966886173
- A.Jung@maerkischer-kreis.de
Wellina
Jurski
- Telefon
- 02351 966-5119
- Fax
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- W.Jurski@maerkischer-kreis.de
Rita
Krämer-Stamm
- Telefon
- 02351 966-5211
- Fax
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- R.Kraemer-Stamm@maerkischer-kreis.de
Petra
Posselt
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- Fax
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- P.Posselt@maerkischer-kreis.de
Beate
Remmert
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- B.Remmert@maerkischer-kreis.de
Viktoria
Schneider
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- 02351 966-6921
- Fax
- 02351 966886921
- V.Schneider@maerkischer-kreis.de
Claudia
Scholten
- Telefon
- 02351 966-5115
- Fax
- 02351 966885115
- c.Scholten@maerkischer-kreis.de
Daniela
Schubert
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- 02351 966-6903
- Fax
- 02351 966886903
- D.Schubert@maerkischer-kreis.de
Sabrina
Sommer
- Telefon
- 02351 966-5114
- Fax
- 02351 966885114
- S.Sommer@maerkischer-kreis.de
Betti
Wagener
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- 02371 966-8061
- Fax
- 02371 966888061
- B.Wagener@maerkischer-kreis.de
Iris
Weiland
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- 02371 966-8063
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- I.Weiland@maerkischer-kreis.de
Schuleingangsuntersuchung
Der Gesetzgeber hat eine medizinisch-sozialpädiatrische Schuleingangsuntersuchung vorgesehen, die aus ärztlicher Sicht einen Gesamteindruck vermitteln soll, ob ein Kind den möglichen Anforderungen der Grundschule gewachsen ist, ob eine „Schulfähigkeit“ vorhanden ist.
Im Vordergrund steht der Vorsorgegedanke mit dem Ziel, Krankheiten oder anhaltende Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit festzustellen und die Schulfähigkeit aus körperlich-medizinischer Sicht zu beurteilen.
Eine weitere Sichtweise trägt dem geistigen Aspekt Rechnung, in dem eine Konzentrationsfähigkeit, ein Ausdauervermögen, eine ausreichende Lern- und Leistungsbereitschaft, eine ungestörte Wahrnehmungsfähigkeit zum Erfassen von Lerninhalten und deren Umsetzung gegeben sein sollten. Auch ist für das „schulfähige“ Kind ein sozial-emotionaler Aspekt mit einem Loslöseprozess von der Familie von Bedeutung, eine Gruppenfähigkeit, ein Regelverständnis und die Akzeptanz von Bedürfnissen der Mitschüler.
Die Untersuchungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes werden von Schulärztinnen und medizinischen Assistentinnen in den Beratungsstellen des Märkischen Kreises oder in den Grundschulen nach einem standardisierten Untersuchungsablauf nach den Vorgaben des LZG (Landeszentrale Gesundheit) durchgeführt.
Die erhobenen Daten werden anonymisiert an das LZG übermittelt und jährlich statistisch ausgewertet. Diese Daten geben Aufschluss darüber, wie es um die Gesundheit der Heranwachsenden zum einen im Märkischen Kreis zum anderen im Land NRW bestellt ist und dienen der Gesundheitsberichterstattung.
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Kontakt
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58675 Hemer
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Griesenbrauckerstraße 6
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Heedfelder Str. 45
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Heedfelder Str. 45
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Friedrichstraße 70
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Breddestraße 54
58675 Hemer
Helle 17
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Helle 17
58553 Halver
Raum: 355
Heedfelder Str. 45
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Hofeskamp 12a
58706 Menden
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Friedrichstraße 70
58636 Iserlohn