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Schulgebäude - Außerschulische Nutzungen
Genehmigung der Nutzung von Sporthallen oder anderer Teile von Schulgebäuden des Märkischen Kreises
Der Märkische Kreis stellt seine Schulen bzw. Sporthallen, Klassenräume, Aula usw. auch für Veranstaltungen anderer zur Verfügung. Die Genehmigung ist immer vom einzelnen Anliegen abhängig. Ein Anspruch auf die außerschulische Nutzung besteht nicht.
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Sporthalle
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Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 471
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