Schulgebäude - Außerschulische Nutzungen

Genehmigung der Nutzung von Sporthallen oder anderer Teile von Schulgebäuden des Märkischen Kreises

Der Märkische Kreis stellt seine Schulen bzw. Sporthallen, Klassenräume, Aula usw. auch für Veranstaltungen anderer zur Verfügung. Die Genehmigung ist immer vom einzelnen Anliegen abhängig. Ein Anspruch auf die außerschulische Nutzung besteht nicht.

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Sporthalle

Kontakt

Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 471
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

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