Schwarzarbeit - Bekämpfung unerlaubter Handwerksausübung

Bekämpfung unerlaubter Handwerksausübung und deren Beauftragung

Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk ausübt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 Handwerksordnung), begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Eine Ordnungswidrigkeit begeht auch, wer eine Person, die nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist, mit Arbeiten beauftragt (selbständige Tätigkeit mit Rechnungsstellung etc.).

Hinweise und Anzeigen auf Schwarzarbeit nimmt die Ermittlungsgruppe des Märkischen Kreises entgegen. Die Hinweise können telefonisch oder mit Hilfe des Formulars gegeben werden.

Der Märkische Kreis ist im Kreisgebiet nicht für die Städte Iserlohn und Lüdenscheid zuständig.

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