Schwerbehindertenausweis

Der Märkische Kreis führt das Feststellungsverfahren zur Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft durch.

Anträge:
Papieranträge erhalten Sie im Rathaus Ihres Wohnorts, elektronische Anträge können Sie sich unten, unter Formulare herunterladen.

Verlust von Ausweisen oder Beiblättern:
Bei Verlust des Ausweises oder Beiblatts ist eine schriftliche Verlustmeldung erforderlich. Es genügt eine entsprechende E-Mail an schwerbehindert@​maerkischer-kreis.de.

Ansprechpartner und Zuständigkeiten:
Telefonnummer: 02352 / 966 + Durchwahl

ZuständigkeitMitarbeiterDurchwahl
AFrau Renfordt7212
BFrau Harder7207
CFrau Konkol7219
DFrau Renfordt7212
EFrau Renfordt7212
FFrau Pahlig7216
GFrau Scheidt7121
HHerr Losse7222
IHerr Losse7222
JHerr Losse7222
KHerr Schnittger7227
LFrau Scheidt7121
MHerr Rubenkov7215
NHerr Rubenkov7215
OHerr Rubenkov7215
PFrau Alewelt7229
QFrau Alewelt7229
RFrau Alewelt7229
S (ohne Sch)Frau Möllenhoff7208
SchFrau Pahlig7216
TFrau Möllenhoff7208
UHerr Rubenkov7215
VFrau Konkol7219
WFrau Konkol7219
XHerr Losse7219
YHerr Losse7219
ZFrau Harder7207

 

Im Feststellungsverfahren wird ermittelt,

  • ob eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts vorliegt,
  • welcher Grad der Behinderung vorhanden ist und
  • welche gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen gegeben sind (Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis).

Im Feststellungsverfahren werden der Grad der Behinderung festgesetzt und sogenannte Merkzeichen zuerkannt.
Die wichtigsten Merkzeichen sind:

  • G für erheblich in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr eingeschränkt
  • aG für außergewöhnlich gehbehindert (hierzu gehören Menschen, die ständig, auch für kurze Entfernungen, einen Rollstuhl nutzen müssen)
  • B für die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
  • H für hilflos
  • Bl für blind
  • Gl für gehörlos
  • TBl für taubblind

Der Märkische Kreis stellt den entsprechenden Schwerbehindertenausweis aus.

Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden u.a. behandelnde Ärzte um Befundberichte gebeten und die medizinischen Unterlagen durch einen ärztlichen Gutachter beurteilt.

Verschlimmert sich die Behinderung, kann ein neuer Antrag auf Feststellung der Behinderung gestellt werden.

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Kontakt

Frau Alewelt

Kreishaus II Altena
Bismarckstraße 17
58762 Altena

Frau Harder

Kreishaus II Altena
Bismarckstraße 17
58762 Altena

Kreishaus II Altena
Raum: 016
Bismarckstraße 17
58762 Altena

Kreishaus II Altena
Raum: 022
Bismarckstraße 17
58762 Altena

Kreishaus II Altena
Raum: 019
Bismarckstraße 17
58762 Altena

Kreishaus II Altena
Raum: 019
Bismarckstraße 17
58762 Altena

Kreishaus II Altena
Raum: 014
Bismarckstraße 17
58762 Altena

Kreishaus II Altena
Raum: 008
Bismarckstraße 17
58762 Altena

Frau Scheidler

Kreishaus II Altena
Bismarckstraße 17
58762 Altena

Frau Scheidt

Kreishaus II Altena
Bismarckstraße 17
58762 Altena

Kreishaus II Altena
Raum: 013
Bismarckstraße 17
58762 Altena

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