Schwerbehindertenausweis - Widersprüche, Nachprüfungen und Klagen

Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen gegen Bescheide und Nachprüfung von Bescheiden

Widerspruch:
Sind Sie mit dem Bescheid über die Feststellung Ihrer Behinderungen nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Beachten Sie hierzu bitte die Erläuterungen in Ihrem Bescheid. Ihr Widerspruch wird hier geprüft. Die Bezirksregierung Münster als Aufsichtsbehörde entscheidet über den Widerspruch.

Klage:
Gegen den Widerspruchsbescheid können Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben. Bitte beachten Sie die Rechtsmittelbelehrung in dem Widerspruchsbescheid.

Nachprüfungen:
Nachprüfungen werden bei Erkrankungen durchgeführt, die sich möglicherweise in ihrer Schwere und ihren Auswirkungen im Laufe der Jahre verbessern können. Ob eine Nachprüfung vorgesehen ist, steht im Bescheid über die Feststellung Ihrer Behinderungen. Die Nachprüfung ist keine Befristung der Schwerbehinderteneigenschaft. Erst wenn die Nachprüfung durchgeführt wurde, kann es zu einer Änderung kommen.

Ausweisverlängerung:
Steht eine Nachprüfung noch aus und läuft Ihr Ausweis ab, wird Ihnen der Ausweis ohne weitere Prüfung zunächst verlängert. Es genügt eine entsprechende Email an schwerbehindert@​maerkischer-kreis.de, in der Sie um Verlängerung des Schwerbehindertenausweises bitten.

Ansprechpartner:
Telefon: 02352 / 966 + Durchwahl

ZuständigkeitMitarbeiterDurchwahl
A, B, CHerr Stracke7201
D, E, F, G, Ha-HiFrau Ünver7202
Ho-Hz, I, J, K, L, MaHerr Ermster7223
Mb-Mz, N, O, PFrau Heyne7221
Q, R, Sa-SchrFrau Wnek7218
Schu-Sz, T, U, V, W, X, Y, ZFrau Müller7172
KlagenHerr Dr. Stückemann7220

 

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