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- Dienstleistungen A-Z
- Selbsthilfegruppen - Förderung
Der Märkische Kreis fördert und unterstützt die Gründung und die Aktivitäten von Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen auf örtlicher Ebene. Das ehrenamtliche Engagement kann durch freiwillige Kreiszuschüsse unterstützt werden.
Voraussetzungen für die Förderung:
- gesundheitliche Prävention, Aufklärung, Beratung und Interessenvertretung
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Gesundheit und Soziales
- Gruppenangebot im Kreisgebiet oder die überwiegende Mitgliederzahl sind Bürger des Märkischen Kreises
- keine gewerbliche Betätigung
- parteipolitische Neutralität
- mindestens einjähriges Bestehen und regelmäßige Gruppenarbeit
- Gruppenstärke ab 6 Mitglieder
Anträge sind jeweils bis zum 31. März zu stellen.
Der Märkische Kreis fördert und unterstützt die Gründung und die Aktivitäten von Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen auf örtlicher Ebene. Das ehrenamtliche Engagement kann durch freiwillige Kreiszuschüsse unterstützt werden.
Voraussetzungen für die Förderung:
- gesundheitliche Prävention, Aufklärung, Beratung und Interessenvertretung
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Gesundheit und Soziales
- Gruppenangebot im Kreisgebiet oder die überwiegende Mitgliederzahl sind Bürger des Märkischen Kreises
- keine gewerbliche Betätigung
- parteipolitische Neutralität
- mindestens einjähriges Bestehen und regelmäßige Gruppenarbeit
- Gruppenstärke ab 6 Mitglieder
Anträge sind jeweils bis zum 31. März zu stellen.
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Volker
Schmidt
Fachbereichsleitung
- Telefon
- 02351 966-6660
- Fax
- 02351 966886660
- V.Schmidt@maerkischer-kreis.de
Christiane
Meyer
- Telefon
- 02371 966-8084
- Fax
- 02371 966888084
- C.Meyer@maerkischer-kreis.de
Sandra
Schmiedel
- Telefon
- 02351 966-6671
- Fax
- 02351 966886671
- S.Schmiedel@maerkischer-kreis.de
Selbsthilfegruppen - Förderung
Der Märkische Kreis fördert und unterstützt die Gründung und die Aktivitäten von Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen auf örtlicher Ebene. Das ehrenamtliche Engagement kann durch freiwillige Kreiszuschüsse unterstützt werden.
Voraussetzungen für die Förderung:
- gesundheitliche Prävention, Aufklärung, Beratung und Interessenvertretung
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Gesundheit und Soziales
- Gruppenangebot im Kreisgebiet oder die überwiegende Mitgliederzahl sind Bürger des Märkischen Kreises
- keine gewerbliche Betätigung
- parteipolitische Neutralität
- mindestens einjähriges Bestehen und regelmäßige Gruppenarbeit
- Gruppenstärke ab 6 Mitglieder
Anträge sind jeweils bis zum 31. März zu stellen.