Sicherheitsgurt/Schutzhelm - Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Gurtpflicht/Helmpflicht

Gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5 b StVO kann man von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes / zum Tragen des Schutzhelmes mit einer Ausnahmegenehmigung befreit werden.

Der Märkische Kreis ist nur für folgende Städte und Gemeinden im Kreisgebiet zuständig: Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle. Die Bewohner der anderen Kommunen wenden sich bitte an ihr Rathaus.

Die Ausnahmegenehmigung wird maximal für zwei Jahre erteilt. Sie gilt bundesweit und ist stets offen hinter der Windschutzscheibe abzulegen.

20 €

  • Schriftlicher formloser Antrag
  • Attest eines Arztes, in dem bescheinigt wird, dass der Antragsteller von der Gurtanlegepflicht/Schutzhelmtragepflicht befreit werden muss.

ca. 1 Woche

Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Gurt-/Helmpflicht Ausnahmegenehmigungen)

Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)

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Kontakt

Herr Kaczka

Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

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