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Gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5 b StVO kann man von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes / zum Tragen des Schutzhelmes mit einer Ausnahmegenehmigung befreit werden.
Der Märkische Kreis ist nur für folgende Städte und Gemeinden im Kreisgebiet zuständig: Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle. Die Bewohner der anderen Kommunen wenden sich bitte an ihr Rathaus.
Die Ausnahmegenehmigung wird maximal für zwei Jahre erteilt. Sie gilt bundesweit und ist stets offen hinter der Windschutzscheibe abzulegen.
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Gurt-/Helmpflicht Ausnahmegenehmigungen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
- Schriftlicher formloser Antrag
- Attest eines Arztes, in dem bescheinigt wird, dass der Antragsteller von der Gurtanlegepflicht/Schutzhelmtragepflicht befreit werden muss.
20 €
ca. 1 Woche
Gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5 b StVO kann man von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes / zum Tragen des Schutzhelmes mit einer Ausnahmegenehmigung befreit werden.
Der Märkische Kreis ist nur für folgende Städte und Gemeinden im Kreisgebiet zuständig: Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle. Die Bewohner der anderen Kommunen wenden sich bitte an ihr Rathaus.
Die Ausnahmegenehmigung wird maximal für zwei Jahre erteilt. Sie gilt bundesweit und ist stets offen hinter der Windschutzscheibe abzulegen.
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Gurt-/Helmpflicht Ausnahmegenehmigungen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
- Schriftlicher formloser Antrag
- Attest eines Arztes, in dem bescheinigt wird, dass der Antragsteller von der Gurtanlegepflicht/Schutzhelmtragepflicht befreit werden muss.
20 €
ca. 1 Woche
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Marcus
Kaczka
- Telefon
- 02351 966-6471
- Fax
- 02351 966886471
- M.Kaczka@maerkischer-kreis.de
Sicherheitsgurt/Schutzhelm - Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Gurtpflicht/Helmpflicht
Gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5 b StVO kann man von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes / zum Tragen des Schutzhelmes mit einer Ausnahmegenehmigung befreit werden.
Der Märkische Kreis ist nur für folgende Städte und Gemeinden im Kreisgebiet zuständig: Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle. Die Bewohner der anderen Kommunen wenden sich bitte an ihr Rathaus.
Die Ausnahmegenehmigung wird maximal für zwei Jahre erteilt. Sie gilt bundesweit und ist stets offen hinter der Windschutzscheibe abzulegen.
20 €
- Schriftlicher formloser Antrag
- Attest eines Arztes, in dem bescheinigt wird, dass der Antragsteller von der Gurtanlegepflicht/Schutzhelmtragepflicht befreit werden muss.
ca. 1 Woche
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Gurt-/Helmpflicht Ausnahmegenehmigungen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
Kontakt
Herr Kaczka
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid