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Der nichtverheirateten Mutter eines Kindes dient die Sorgebescheinigung als Nachweis für die alleinige elterliche Sorge für das Kind. So wird dokumentiert, dass die Mutter einzige gesetzliche Vertreterin des Kindes ist. Die Sorgebescheinigung wird von dem Jugendamt ausgestellt, in dessen Gemeinde das Kind geboren wurde. Es ist also egal, wo der aktuelle Wohnsitz ist.
So wird dokumentiert, dass die Mutter einzige gesetzliche Vertreterin des Kindes ist. Die Sorgebescheinigung wird von dem Jugendamt ausgestellt, in dessen Gemeinde das Kind geboren wurde. Es ist also egal, wo der aktuelle Wohnsitz ist.
Weitere Informationen zu Beistandschaft, Beratung/Unterstützung und Beurkundung.
Der nichtverheirateten Mutter eines Kindes dient die Sorgebescheinigung als Nachweis für die alleinige elterliche Sorge für das Kind. So wird dokumentiert, dass die Mutter einzige gesetzliche Vertreterin des Kindes ist. Die Sorgebescheinigung wird von dem Jugendamt ausgestellt, in dessen Gemeinde das Kind geboren wurde. Es ist also egal, wo der aktuelle Wohnsitz ist.
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- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Heike
Buschkämper
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- 02351 966-6594
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- H.Buschkaemper@maerkischer-kreis.de
Jessica
Greitsch
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- J.Greitsch@maerkischer-kreis.de
Alexandra
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- A.Jakubowski@maerkischer-kreis.de
Lena
Schellenberg
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Kerstin
Walla
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- k.walla@maerkischer-kreis.de
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Kontakt
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Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Frau Greitsch
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