
Copyright/Bildquelle
©
- Service
- Dienstleistungen A-Z
- Sorgebescheinigung / Beurkundung
Der nichtverheirateten Mutter eines Kindes dient die Sorgebescheinigung als Nachweis für die alleinige elterliche Sorge für das Kind. So wird dokumentiert, dass die Mutter einzige gesetzliche Vertreterin des Kindes ist. Die Sorgebescheinigung wird von dem Jugendamt ausgestellt, in dessen Gemeinde das Kind geboren wurde. Es ist also egal, wo der aktuelle Wohnsitz ist.
So wird dokumentiert, dass die Mutter einzige gesetzliche Vertreterin des Kindes ist. Die Sorgebescheinigung wird von dem Jugendamt ausgestellt, in dessen Gemeinde das Kind geboren wurde. Es ist also egal, wo der aktuelle Wohnsitz ist.
Weitere Informationen zu Beistandschaft, Beratung/Unterstützung und Beurkundung.
Der nichtverheirateten Mutter eines Kindes dient die Sorgebescheinigung als Nachweis für die alleinige elterliche Sorge für das Kind. So wird dokumentiert, dass die Mutter einzige gesetzliche Vertreterin des Kindes ist. Die Sorgebescheinigung wird von dem Jugendamt ausgestellt, in dessen Gemeinde das Kind geboren wurde. Es ist also egal, wo der aktuelle Wohnsitz ist.
So wird dokumentiert, dass die Mutter einzige gesetzliche Vertreterin des Kindes ist. Die Sorgebescheinigung wird von dem Jugendamt ausgestellt, in dessen Gemeinde das Kind geboren wurde. Es ist also egal, wo der aktuelle Wohnsitz ist.
Weitere Informationen zu Beistandschaft, Beratung/Unterstützung und Beurkundung.
Der nichtverheirateten Mutter eines Kindes dient die Sorgebescheinigung als Nachweis für die alleinige elterliche Sorge für das Kind. So wird dokumentiert, dass die Mutter einzige gesetzliche Vertreterin des Kindes ist. Die Sorgebescheinigung wird von dem Jugendamt ausgestellt, in dessen Gemeinde das Kind geboren wurde. Es ist also egal, wo der aktuelle Wohnsitz ist.
So wird dokumentiert, dass die Mutter einzige gesetzliche Vertreterin des Kindes ist. Die Sorgebescheinigung wird von dem Jugendamt ausgestellt, in dessen Gemeinde das Kind geboren wurde. Es ist also egal, wo der aktuelle Wohnsitz ist.
Weitere Informationen zu Beistandschaft, Beratung/Unterstützung und Beurkundung.
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Buschkämper
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-6594
- Fax
- 02351 966886594
- H.Buschkaemper@maerkischer-kreis.de
Greitsch
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-6602
- Fax
- 02351 966886602
- J.Greitsch@maerkischer-kreis.de
Jakubowski
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-6603
- Fax
- 02351 966886603
- A.Jakubowski@maerkischer-kreis.de
Schellenberg
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-6605
- Fax
- 02351 966886605
- L.Schellenberg@maerkischer-kreis.de
Walla
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-6593
- Fax
- 02351 966886593
- k.walla@maerkischer-kreis.de
Sorgebescheinigung / Beurkundung
Der nichtverheirateten Mutter eines Kindes dient die Sorgebescheinigung als Nachweis für die alleinige elterliche Sorge für das Kind. So wird dokumentiert, dass die Mutter einzige gesetzliche Vertreterin des Kindes ist. Die Sorgebescheinigung wird von dem Jugendamt ausgestellt, in dessen Gemeinde das Kind geboren wurde. Es ist also egal, wo der aktuelle Wohnsitz ist.
So wird dokumentiert, dass die Mutter einzige gesetzliche Vertreterin des Kindes ist. Die Sorgebescheinigung wird von dem Jugendamt ausgestellt, in dessen Gemeinde das Kind geboren wurde. Es ist also egal, wo der aktuelle Wohnsitz ist.
Weitere Informationen zu Beistandschaft, Beratung/Unterstützung und Beurkundung.
Kontakt
Raum: 165
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 163
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 163
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 164
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 166
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid