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- Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Ausstellen eines Ausweises zur Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeitsausweise sind urkundliche Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Sie sind keine Ausweisdokumente, die der Identifizierung einer Person dienen wie zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass.
Sie bestätigen, dass der Inhaber im Zeitpunkt der Ausstellung im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.
Benötigt wird ein Staatsangehörigkeitsausweis immer dann, wenn bestimmte Rechtsgeschäfte an den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gebunden sind, zum Beispiel:
- Approbation als Arzt oder Apotheker
- Aufnahme in den diplomatischen Dienst
- Offizierslaufbahn bei Bundeswehr
- Beantragung bestimmter Rentenzahlungen
- Staatsangehörigkeitsausweis (Urkunde): 25,00 €
- Bescheinigung über Staatsangehörigkeit: 10,00 €
- Urkunde über die Rechtsstellung als Deutscher: 25,00 €
- Bescheinigung über die Rechtsstellung als Deutscher: 10,00 €
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Larissa
Knautz
- Telefon
- 02351 966-5619
- Fax
- 02351 966885619
- L.Knautz@maerkischer-kreis.de
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Ausstellen eines Ausweises zur Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeitsausweise sind urkundliche Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Sie sind keine Ausweisdokumente, die der Identifizierung einer Person dienen wie zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass.
Sie bestätigen, dass der Inhaber im Zeitpunkt der Ausstellung im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.
Benötigt wird ein Staatsangehörigkeitsausweis immer dann, wenn bestimmte Rechtsgeschäfte an den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gebunden sind, zum Beispiel:
- Approbation als Arzt oder Apotheker
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- Urkunde über die Rechtsstellung als Deutscher: 25,00 €
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Raum: 304
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