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- Dienstleistungen A-Z
- Taxen- und Mietwagenverkehr
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
- die fachliche Eignung
- die persönliche Zuverlässigkeit
- die finanzielle Leistungsfähigkeit
- die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Taxi-/Mietwagenkonzessionen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
- FOLGENDE UNTERLAGEN WERDEN GRUNDSÄTZLICH BENÖTIGT:
- Anlage 1 (Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV)
- Anlage 2 (Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 PBZugV)
- Nachweis der fachlichen Eignung des Antragstellers*
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) des Antragstellers
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für den Antragsteller
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für den Antragsteller
- Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die Zulässigkeit der gewerblichen Nutzung des beantragten Betriebssitzes (ggf. inkl. Nachweis vorhandener Parkflächen)
- Nachweis eines Betriebssitzes, z.B. durch Vorlage eines gewerblichen Mietvertrags beziehungsweise Zusatz im Mietvertrag, dass der Mieter die Wohnung gewerblich nutzen darf
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
- Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
- Gewerbeanmeldung
- aktuelle Hauptuntersuchungsberichte für alle Fahrzeuge
- aktuelle Abnahmen gem. BO-Kraft für alle Fahrzeuge
- aktuelle Eich- bzw. Konformitätsbescheinigungen für alle Taxameter bzw. Wegstreckenzähler
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- ggf. Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Auskünfte zum Nachweis der fachlichen Eignung erteilt auch die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, Frau Maßenberg, Telefon 02331/390286, Herr Tornow, Telefon 02331/390287
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) der geschäftsführenden Person
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für die geschäftsführende Person
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für die geschäftsführende Person
- Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der geschäftsführenden Person (z. B. Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, Lohnabrechnung)
- Arbeitsvertrag
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- Gesellschaftsvertrag
- Auszug aus dem Handelsregister
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
- Taxengenehmigung für 1 Jahr - 90 €
- Taxengenehmigung für 2 Jahre - 110 €
- Taxengenehmigung für 3 Jahre - 130 €
- Taxengenehmigung für 5 Jahre - 150 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 40 €
- Mietwagengenehmigung - 60 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 30 €
- Fahrzeugwechsel - 25 €
- Übertragung von Rechten und Pflichten - 150 €
- Ausstellen einer Ersatzurkunde - 25 €
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
- die fachliche Eignung
- die persönliche Zuverlässigkeit
- die finanzielle Leistungsfähigkeit
- die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Taxi-/Mietwagenkonzessionen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
- FOLGENDE UNTERLAGEN WERDEN GRUNDSÄTZLICH BENÖTIGT:
- Anlage 1 (Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV)
- Anlage 2 (Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 PBZugV)
- Nachweis der fachlichen Eignung des Antragstellers*
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) des Antragstellers
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für den Antragsteller
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für den Antragsteller
- Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die Zulässigkeit der gewerblichen Nutzung des beantragten Betriebssitzes (ggf. inkl. Nachweis vorhandener Parkflächen)
- Nachweis eines Betriebssitzes, z.B. durch Vorlage eines gewerblichen Mietvertrags beziehungsweise Zusatz im Mietvertrag, dass der Mieter die Wohnung gewerblich nutzen darf
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
- Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
- Gewerbeanmeldung
- aktuelle Hauptuntersuchungsberichte für alle Fahrzeuge
- aktuelle Abnahmen gem. BO-Kraft für alle Fahrzeuge
- aktuelle Eich- bzw. Konformitätsbescheinigungen für alle Taxameter bzw. Wegstreckenzähler
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- ggf. Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Auskünfte zum Nachweis der fachlichen Eignung erteilt auch die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, Frau Maßenberg, Telefon 02331/390286, Herr Tornow, Telefon 02331/390287
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) der geschäftsführenden Person
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für die geschäftsführende Person
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für die geschäftsführende Person
- Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der geschäftsführenden Person (z. B. Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, Lohnabrechnung)
- Arbeitsvertrag
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- Gesellschaftsvertrag
- Auszug aus dem Handelsregister
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
- Taxengenehmigung für 1 Jahr - 90 €
- Taxengenehmigung für 2 Jahre - 110 €
- Taxengenehmigung für 3 Jahre - 130 €
- Taxengenehmigung für 5 Jahre - 150 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 40 €
- Mietwagengenehmigung - 60 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 30 €
- Fahrzeugwechsel - 25 €
- Übertragung von Rechten und Pflichten - 150 €
- Ausstellen einer Ersatzurkunde - 25 €
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
- die fachliche Eignung
- die persönliche Zuverlässigkeit
- die finanzielle Leistungsfähigkeit
- die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Taxi-/Mietwagenkonzessionen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
- FOLGENDE UNTERLAGEN WERDEN GRUNDSÄTZLICH BENÖTIGT:
- Anlage 1 (Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV)
- Anlage 2 (Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 PBZugV)
- Nachweis der fachlichen Eignung des Antragstellers*
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) des Antragstellers
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für den Antragsteller
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für den Antragsteller
- Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die Zulässigkeit der gewerblichen Nutzung des beantragten Betriebssitzes (ggf. inkl. Nachweis vorhandener Parkflächen)
- Nachweis eines Betriebssitzes, z.B. durch Vorlage eines gewerblichen Mietvertrags beziehungsweise Zusatz im Mietvertrag, dass der Mieter die Wohnung gewerblich nutzen darf
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
- Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
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- aktuelle Hauptuntersuchungsberichte für alle Fahrzeuge
- aktuelle Abnahmen gem. BO-Kraft für alle Fahrzeuge
- aktuelle Eich- bzw. Konformitätsbescheinigungen für alle Taxameter bzw. Wegstreckenzähler
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- ggf. Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Auskünfte zum Nachweis der fachlichen Eignung erteilt auch die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, Frau Maßenberg, Telefon 02331/390286, Herr Tornow, Telefon 02331/390287
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) der geschäftsführenden Person
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für die geschäftsführende Person
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für die geschäftsführende Person
- Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der geschäftsführenden Person (z. B. Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, Lohnabrechnung)
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1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- Gesellschaftsvertrag
- Auszug aus dem Handelsregister
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
- Taxengenehmigung für 1 Jahr - 90 €
- Taxengenehmigung für 2 Jahre - 110 €
- Taxengenehmigung für 3 Jahre - 130 €
- Taxengenehmigung für 5 Jahre - 150 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 40 €
- Mietwagengenehmigung - 60 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 30 €
- Fahrzeugwechsel - 25 €
- Übertragung von Rechten und Pflichten - 150 €
- Ausstellen einer Ersatzurkunde - 25 €
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
- die fachliche Eignung
- die persönliche Zuverlässigkeit
- die finanzielle Leistungsfähigkeit
- die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Taxi-/Mietwagenkonzessionen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
- FOLGENDE UNTERLAGEN WERDEN GRUNDSÄTZLICH BENÖTIGT:
- Anlage 1 (Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV)
- Anlage 2 (Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 PBZugV)
- Nachweis der fachlichen Eignung des Antragstellers*
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) des Antragstellers
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für den Antragsteller
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für den Antragsteller
- Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die Zulässigkeit der gewerblichen Nutzung des beantragten Betriebssitzes (ggf. inkl. Nachweis vorhandener Parkflächen)
- Nachweis eines Betriebssitzes, z.B. durch Vorlage eines gewerblichen Mietvertrags beziehungsweise Zusatz im Mietvertrag, dass der Mieter die Wohnung gewerblich nutzen darf
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
- Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
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- aktuelle Eich- bzw. Konformitätsbescheinigungen für alle Taxameter bzw. Wegstreckenzähler
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- ggf. Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Auskünfte zum Nachweis der fachlichen Eignung erteilt auch die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, Frau Maßenberg, Telefon 02331/390286, Herr Tornow, Telefon 02331/390287
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) der geschäftsführenden Person
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für die geschäftsführende Person
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für die geschäftsführende Person
- Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der geschäftsführenden Person (z. B. Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, Lohnabrechnung)
- Arbeitsvertrag
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- Gesellschaftsvertrag
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Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
- Taxengenehmigung für 1 Jahr - 90 €
- Taxengenehmigung für 2 Jahre - 110 €
- Taxengenehmigung für 3 Jahre - 130 €
- Taxengenehmigung für 5 Jahre - 150 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 40 €
- Mietwagengenehmigung - 60 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 30 €
- Fahrzeugwechsel - 25 €
- Übertragung von Rechten und Pflichten - 150 €
- Ausstellen einer Ersatzurkunde - 25 €
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
- die fachliche Eignung
- die persönliche Zuverlässigkeit
- die finanzielle Leistungsfähigkeit
- die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Taxi-/Mietwagenkonzessionen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
- FOLGENDE UNTERLAGEN WERDEN GRUNDSÄTZLICH BENÖTIGT:
- Anlage 1 (Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV)
- Anlage 2 (Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 PBZugV)
- Nachweis der fachlichen Eignung des Antragstellers*
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) des Antragstellers
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für den Antragsteller
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für den Antragsteller
- Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die Zulässigkeit der gewerblichen Nutzung des beantragten Betriebssitzes (ggf. inkl. Nachweis vorhandener Parkflächen)
- Nachweis eines Betriebssitzes, z.B. durch Vorlage eines gewerblichen Mietvertrags beziehungsweise Zusatz im Mietvertrag, dass der Mieter die Wohnung gewerblich nutzen darf
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
- Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
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- aktuelle Abnahmen gem. BO-Kraft für alle Fahrzeuge
- aktuelle Eich- bzw. Konformitätsbescheinigungen für alle Taxameter bzw. Wegstreckenzähler
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- ggf. Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Auskünfte zum Nachweis der fachlichen Eignung erteilt auch die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, Frau Maßenberg, Telefon 02331/390286, Herr Tornow, Telefon 02331/390287
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) der geschäftsführenden Person
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für die geschäftsführende Person
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für die geschäftsführende Person
- Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der geschäftsführenden Person (z. B. Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, Lohnabrechnung)
- Arbeitsvertrag
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- Gesellschaftsvertrag
- Auszug aus dem Handelsregister
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
- Taxengenehmigung für 1 Jahr - 90 €
- Taxengenehmigung für 2 Jahre - 110 €
- Taxengenehmigung für 3 Jahre - 130 €
- Taxengenehmigung für 5 Jahre - 150 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 40 €
- Mietwagengenehmigung - 60 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 30 €
- Fahrzeugwechsel - 25 €
- Übertragung von Rechten und Pflichten - 150 €
- Ausstellen einer Ersatzurkunde - 25 €
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
- die fachliche Eignung
- die persönliche Zuverlässigkeit
- die finanzielle Leistungsfähigkeit
- die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Taxi-/Mietwagenkonzessionen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
- FOLGENDE UNTERLAGEN WERDEN GRUNDSÄTZLICH BENÖTIGT:
- Anlage 1 (Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV)
- Anlage 2 (Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 PBZugV)
- Nachweis der fachlichen Eignung des Antragstellers*
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) des Antragstellers
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für den Antragsteller
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für den Antragsteller
- Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die Zulässigkeit der gewerblichen Nutzung des beantragten Betriebssitzes (ggf. inkl. Nachweis vorhandener Parkflächen)
- Nachweis eines Betriebssitzes, z.B. durch Vorlage eines gewerblichen Mietvertrags beziehungsweise Zusatz im Mietvertrag, dass der Mieter die Wohnung gewerblich nutzen darf
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
- Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
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- aktuelle Abnahmen gem. BO-Kraft für alle Fahrzeuge
- aktuelle Eich- bzw. Konformitätsbescheinigungen für alle Taxameter bzw. Wegstreckenzähler
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- ggf. Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Auskünfte zum Nachweis der fachlichen Eignung erteilt auch die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, Frau Maßenberg, Telefon 02331/390286, Herr Tornow, Telefon 02331/390287
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) der geschäftsführenden Person
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für die geschäftsführende Person
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für die geschäftsführende Person
- Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der geschäftsführenden Person (z. B. Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, Lohnabrechnung)
- Arbeitsvertrag
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- Gesellschaftsvertrag
- Auszug aus dem Handelsregister
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
- Taxengenehmigung für 1 Jahr - 90 €
- Taxengenehmigung für 2 Jahre - 110 €
- Taxengenehmigung für 3 Jahre - 130 €
- Taxengenehmigung für 5 Jahre - 150 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 40 €
- Mietwagengenehmigung - 60 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 30 €
- Fahrzeugwechsel - 25 €
- Übertragung von Rechten und Pflichten - 150 €
- Ausstellen einer Ersatzurkunde - 25 €
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
- die fachliche Eignung
- die persönliche Zuverlässigkeit
- die finanzielle Leistungsfähigkeit
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Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Taxi-/Mietwagenkonzessionen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
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- Anlage 1 (Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV)
- Anlage 2 (Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 PBZugV)
- Nachweis der fachlichen Eignung des Antragstellers*
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) des Antragstellers
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- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die Zulässigkeit der gewerblichen Nutzung des beantragten Betriebssitzes (ggf. inkl. Nachweis vorhandener Parkflächen)
- Nachweis eines Betriebssitzes, z.B. durch Vorlage eines gewerblichen Mietvertrags beziehungsweise Zusatz im Mietvertrag, dass der Mieter die Wohnung gewerblich nutzen darf
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
- Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
- Gewerbeanmeldung
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- aktuelle Abnahmen gem. BO-Kraft für alle Fahrzeuge
- aktuelle Eich- bzw. Konformitätsbescheinigungen für alle Taxameter bzw. Wegstreckenzähler
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- ggf. Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Auskünfte zum Nachweis der fachlichen Eignung erteilt auch die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, Frau Maßenberg, Telefon 02331/390286, Herr Tornow, Telefon 02331/390287
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) der geschäftsführenden Person
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für die geschäftsführende Person
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für die geschäftsführende Person
- Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der geschäftsführenden Person (z. B. Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, Lohnabrechnung)
- Arbeitsvertrag
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- Gesellschaftsvertrag
- Auszug aus dem Handelsregister
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
- Taxengenehmigung für 1 Jahr - 90 €
- Taxengenehmigung für 2 Jahre - 110 €
- Taxengenehmigung für 3 Jahre - 130 €
- Taxengenehmigung für 5 Jahre - 150 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 40 €
- Mietwagengenehmigung - 60 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 30 €
- Fahrzeugwechsel - 25 €
- Übertragung von Rechten und Pflichten - 150 €
- Ausstellen einer Ersatzurkunde - 25 €
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
- die fachliche Eignung
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- die finanzielle Leistungsfähigkeit
- die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Taxi-/Mietwagenkonzessionen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
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- Anlage 1 (Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV)
- Anlage 2 (Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 PBZugV)
- Nachweis der fachlichen Eignung des Antragstellers*
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) des Antragstellers
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für den Antragsteller
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für den Antragsteller
- Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die Zulässigkeit der gewerblichen Nutzung des beantragten Betriebssitzes (ggf. inkl. Nachweis vorhandener Parkflächen)
- Nachweis eines Betriebssitzes, z.B. durch Vorlage eines gewerblichen Mietvertrags beziehungsweise Zusatz im Mietvertrag, dass der Mieter die Wohnung gewerblich nutzen darf
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
- Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
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- aktuelle Eich- bzw. Konformitätsbescheinigungen für alle Taxameter bzw. Wegstreckenzähler
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- ggf. Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Auskünfte zum Nachweis der fachlichen Eignung erteilt auch die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, Frau Maßenberg, Telefon 02331/390286, Herr Tornow, Telefon 02331/390287
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) der geschäftsführenden Person
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für die geschäftsführende Person
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für die geschäftsführende Person
- Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der geschäftsführenden Person (z. B. Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, Lohnabrechnung)
- Arbeitsvertrag
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- Gesellschaftsvertrag
- Auszug aus dem Handelsregister
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
- Taxengenehmigung für 1 Jahr - 90 €
- Taxengenehmigung für 2 Jahre - 110 €
- Taxengenehmigung für 3 Jahre - 130 €
- Taxengenehmigung für 5 Jahre - 150 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 40 €
- Mietwagengenehmigung - 60 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 30 €
- Fahrzeugwechsel - 25 €
- Übertragung von Rechten und Pflichten - 150 €
- Ausstellen einer Ersatzurkunde - 25 €
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
- die fachliche Eignung
- die persönliche Zuverlässigkeit
- die finanzielle Leistungsfähigkeit
- die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Taxi-/Mietwagenkonzessionen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
- FOLGENDE UNTERLAGEN WERDEN GRUNDSÄTZLICH BENÖTIGT:
- Anlage 1 (Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV)
- Anlage 2 (Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 PBZugV)
- Nachweis der fachlichen Eignung des Antragstellers*
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) des Antragstellers
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für den Antragsteller
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für den Antragsteller
- Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die Zulässigkeit der gewerblichen Nutzung des beantragten Betriebssitzes (ggf. inkl. Nachweis vorhandener Parkflächen)
- Nachweis eines Betriebssitzes, z.B. durch Vorlage eines gewerblichen Mietvertrags beziehungsweise Zusatz im Mietvertrag, dass der Mieter die Wohnung gewerblich nutzen darf
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
- Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
- Gewerbeanmeldung
- aktuelle Hauptuntersuchungsberichte für alle Fahrzeuge
- aktuelle Abnahmen gem. BO-Kraft für alle Fahrzeuge
- aktuelle Eich- bzw. Konformitätsbescheinigungen für alle Taxameter bzw. Wegstreckenzähler
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- ggf. Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Auskünfte zum Nachweis der fachlichen Eignung erteilt auch die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, Frau Maßenberg, Telefon 02331/390286, Herr Tornow, Telefon 02331/390287
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) der geschäftsführenden Person
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für die geschäftsführende Person
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für die geschäftsführende Person
- Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der geschäftsführenden Person (z. B. Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, Lohnabrechnung)
- Arbeitsvertrag
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- Gesellschaftsvertrag
- Auszug aus dem Handelsregister
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
- Taxengenehmigung für 1 Jahr - 90 €
- Taxengenehmigung für 2 Jahre - 110 €
- Taxengenehmigung für 3 Jahre - 130 €
- Taxengenehmigung für 5 Jahre - 150 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 40 €
- Mietwagengenehmigung - 60 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 30 €
- Fahrzeugwechsel - 25 €
- Übertragung von Rechten und Pflichten - 150 €
- Ausstellen einer Ersatzurkunde - 25 €
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
- die fachliche Eignung
- die persönliche Zuverlässigkeit
- die finanzielle Leistungsfähigkeit
- die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Taxi-/Mietwagenkonzessionen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
- FOLGENDE UNTERLAGEN WERDEN GRUNDSÄTZLICH BENÖTIGT:
- Anlage 1 (Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV)
- Anlage 2 (Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 PBZugV)
- Nachweis der fachlichen Eignung des Antragstellers*
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) des Antragstellers
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für den Antragsteller
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für den Antragsteller
- Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die Zulässigkeit der gewerblichen Nutzung des beantragten Betriebssitzes (ggf. inkl. Nachweis vorhandener Parkflächen)
- Nachweis eines Betriebssitzes, z.B. durch Vorlage eines gewerblichen Mietvertrags beziehungsweise Zusatz im Mietvertrag, dass der Mieter die Wohnung gewerblich nutzen darf
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
- Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
- Gewerbeanmeldung
- aktuelle Hauptuntersuchungsberichte für alle Fahrzeuge
- aktuelle Abnahmen gem. BO-Kraft für alle Fahrzeuge
- aktuelle Eich- bzw. Konformitätsbescheinigungen für alle Taxameter bzw. Wegstreckenzähler
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- ggf. Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Auskünfte zum Nachweis der fachlichen Eignung erteilt auch die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, Frau Maßenberg, Telefon 02331/390286, Herr Tornow, Telefon 02331/390287
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) der geschäftsführenden Person
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für die geschäftsführende Person
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für die geschäftsführende Person
- Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der geschäftsführenden Person (z. B. Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, Lohnabrechnung)
- Arbeitsvertrag
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- Gesellschaftsvertrag
- Auszug aus dem Handelsregister
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
- Taxengenehmigung für 1 Jahr - 90 €
- Taxengenehmigung für 2 Jahre - 110 €
- Taxengenehmigung für 3 Jahre - 130 €
- Taxengenehmigung für 5 Jahre - 150 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 40 €
- Mietwagengenehmigung - 60 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 30 €
- Fahrzeugwechsel - 25 €
- Übertragung von Rechten und Pflichten - 150 €
- Ausstellen einer Ersatzurkunde - 25 €
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
- die fachliche Eignung
- die persönliche Zuverlässigkeit
- die finanzielle Leistungsfähigkeit
- die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Taxi-/Mietwagenkonzessionen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
- FOLGENDE UNTERLAGEN WERDEN GRUNDSÄTZLICH BENÖTIGT:
- Anlage 1 (Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV)
- Anlage 2 (Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 PBZugV)
- Nachweis der fachlichen Eignung des Antragstellers*
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) des Antragstellers
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für den Antragsteller
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für den Antragsteller
- Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die Zulässigkeit der gewerblichen Nutzung des beantragten Betriebssitzes (ggf. inkl. Nachweis vorhandener Parkflächen)
- Nachweis eines Betriebssitzes, z.B. durch Vorlage eines gewerblichen Mietvertrags beziehungsweise Zusatz im Mietvertrag, dass der Mieter die Wohnung gewerblich nutzen darf
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
- Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
- Gewerbeanmeldung
- aktuelle Hauptuntersuchungsberichte für alle Fahrzeuge
- aktuelle Abnahmen gem. BO-Kraft für alle Fahrzeuge
- aktuelle Eich- bzw. Konformitätsbescheinigungen für alle Taxameter bzw. Wegstreckenzähler
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- ggf. Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Auskünfte zum Nachweis der fachlichen Eignung erteilt auch die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, Frau Maßenberg, Telefon 02331/390286, Herr Tornow, Telefon 02331/390287
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) der geschäftsführenden Person
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für die geschäftsführende Person
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für die geschäftsführende Person
- Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der geschäftsführenden Person (z. B. Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, Lohnabrechnung)
- Arbeitsvertrag
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- Gesellschaftsvertrag
- Auszug aus dem Handelsregister
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
- Taxengenehmigung für 1 Jahr - 90 €
- Taxengenehmigung für 2 Jahre - 110 €
- Taxengenehmigung für 3 Jahre - 130 €
- Taxengenehmigung für 5 Jahre - 150 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 40 €
- Mietwagengenehmigung - 60 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 30 €
- Fahrzeugwechsel - 25 €
- Übertragung von Rechten und Pflichten - 150 €
- Ausstellen einer Ersatzurkunde - 25 €
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
- die fachliche Eignung
- die persönliche Zuverlässigkeit
- die finanzielle Leistungsfähigkeit
- die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Taxi-/Mietwagenkonzessionen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
- FOLGENDE UNTERLAGEN WERDEN GRUNDSÄTZLICH BENÖTIGT:
- Anlage 1 (Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV)
- Anlage 2 (Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 PBZugV)
- Nachweis der fachlichen Eignung des Antragstellers*
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) des Antragstellers
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für den Antragsteller
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für den Antragsteller
- Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die Zulässigkeit der gewerblichen Nutzung des beantragten Betriebssitzes (ggf. inkl. Nachweis vorhandener Parkflächen)
- Nachweis eines Betriebssitzes, z.B. durch Vorlage eines gewerblichen Mietvertrags beziehungsweise Zusatz im Mietvertrag, dass der Mieter die Wohnung gewerblich nutzen darf
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
- Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
- Gewerbeanmeldung
- aktuelle Hauptuntersuchungsberichte für alle Fahrzeuge
- aktuelle Abnahmen gem. BO-Kraft für alle Fahrzeuge
- aktuelle Eich- bzw. Konformitätsbescheinigungen für alle Taxameter bzw. Wegstreckenzähler
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- ggf. Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Auskünfte zum Nachweis der fachlichen Eignung erteilt auch die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, Frau Maßenberg, Telefon 02331/390286, Herr Tornow, Telefon 02331/390287
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) der geschäftsführenden Person
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für die geschäftsführende Person
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für die geschäftsführende Person
- Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der geschäftsführenden Person (z. B. Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, Lohnabrechnung)
- Arbeitsvertrag
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- Gesellschaftsvertrag
- Auszug aus dem Handelsregister
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
- Taxengenehmigung für 1 Jahr - 90 €
- Taxengenehmigung für 2 Jahre - 110 €
- Taxengenehmigung für 3 Jahre - 130 €
- Taxengenehmigung für 5 Jahre - 150 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 40 €
- Mietwagengenehmigung - 60 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 30 €
- Fahrzeugwechsel - 25 €
- Übertragung von Rechten und Pflichten - 150 €
- Ausstellen einer Ersatzurkunde - 25 €
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
- die fachliche Eignung
- die persönliche Zuverlässigkeit
- die finanzielle Leistungsfähigkeit
- die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Taxi-/Mietwagenkonzessionen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
- FOLGENDE UNTERLAGEN WERDEN GRUNDSÄTZLICH BENÖTIGT:
- Anlage 1 (Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV)
- Anlage 2 (Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 PBZugV)
- Nachweis der fachlichen Eignung des Antragstellers*
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) des Antragstellers
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für den Antragsteller
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für den Antragsteller
- Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die Zulässigkeit der gewerblichen Nutzung des beantragten Betriebssitzes (ggf. inkl. Nachweis vorhandener Parkflächen)
- Nachweis eines Betriebssitzes, z.B. durch Vorlage eines gewerblichen Mietvertrags beziehungsweise Zusatz im Mietvertrag, dass der Mieter die Wohnung gewerblich nutzen darf
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
- Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
- Gewerbeanmeldung
- aktuelle Hauptuntersuchungsberichte für alle Fahrzeuge
- aktuelle Abnahmen gem. BO-Kraft für alle Fahrzeuge
- aktuelle Eich- bzw. Konformitätsbescheinigungen für alle Taxameter bzw. Wegstreckenzähler
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- ggf. Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Auskünfte zum Nachweis der fachlichen Eignung erteilt auch die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, Frau Maßenberg, Telefon 02331/390286, Herr Tornow, Telefon 02331/390287
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) der geschäftsführenden Person
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für die geschäftsführende Person
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für die geschäftsführende Person
- Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der geschäftsführenden Person (z. B. Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, Lohnabrechnung)
- Arbeitsvertrag
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- Gesellschaftsvertrag
- Auszug aus dem Handelsregister
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
- Taxengenehmigung für 1 Jahr - 90 €
- Taxengenehmigung für 2 Jahre - 110 €
- Taxengenehmigung für 3 Jahre - 130 €
- Taxengenehmigung für 5 Jahre - 150 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 40 €
- Mietwagengenehmigung - 60 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 30 €
- Fahrzeugwechsel - 25 €
- Übertragung von Rechten und Pflichten - 150 €
- Ausstellen einer Ersatzurkunde - 25 €
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
- die fachliche Eignung
- die persönliche Zuverlässigkeit
- die finanzielle Leistungsfähigkeit
- die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Taxi-/Mietwagenkonzessionen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
- FOLGENDE UNTERLAGEN WERDEN GRUNDSÄTZLICH BENÖTIGT:
- Anlage 1 (Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV)
- Anlage 2 (Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 PBZugV)
- Nachweis der fachlichen Eignung des Antragstellers*
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) des Antragstellers
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für den Antragsteller
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für den Antragsteller
- Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die Zulässigkeit der gewerblichen Nutzung des beantragten Betriebssitzes (ggf. inkl. Nachweis vorhandener Parkflächen)
- Nachweis eines Betriebssitzes, z.B. durch Vorlage eines gewerblichen Mietvertrags beziehungsweise Zusatz im Mietvertrag, dass der Mieter die Wohnung gewerblich nutzen darf
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
- Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
- Gewerbeanmeldung
- aktuelle Hauptuntersuchungsberichte für alle Fahrzeuge
- aktuelle Abnahmen gem. BO-Kraft für alle Fahrzeuge
- aktuelle Eich- bzw. Konformitätsbescheinigungen für alle Taxameter bzw. Wegstreckenzähler
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- ggf. Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Auskünfte zum Nachweis der fachlichen Eignung erteilt auch die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, Frau Maßenberg, Telefon 02331/390286, Herr Tornow, Telefon 02331/390287
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) der geschäftsführenden Person
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für die geschäftsführende Person
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für die geschäftsführende Person
- Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der geschäftsführenden Person (z. B. Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, Lohnabrechnung)
- Arbeitsvertrag
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- Gesellschaftsvertrag
- Auszug aus dem Handelsregister
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
- Taxengenehmigung für 1 Jahr - 90 €
- Taxengenehmigung für 2 Jahre - 110 €
- Taxengenehmigung für 3 Jahre - 130 €
- Taxengenehmigung für 5 Jahre - 150 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 40 €
- Mietwagengenehmigung - 60 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 30 €
- Fahrzeugwechsel - 25 €
- Übertragung von Rechten und Pflichten - 150 €
- Ausstellen einer Ersatzurkunde - 25 €
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Vendlindje
Jakupaj-Sinani
- Telefon
- 02351 966-6466
- Fax
- 02351 966886466
- V.Jakupaj-Sinani@maerkischer-kreis.de
Hüseyin
Zorlu
- Telefon
- 02351 966-6474
- Fax
- 02351 966886474
- H.Zorlu@maerkischer-kreis.de
Taxen- und Mietwagenverkehr
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
- die fachliche Eignung
- die persönliche Zuverlässigkeit
- die finanzielle Leistungsfähigkeit
- die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes
- Taxengenehmigung für 1 Jahr - 90 €
- Taxengenehmigung für 2 Jahre - 110 €
- Taxengenehmigung für 3 Jahre - 130 €
- Taxengenehmigung für 5 Jahre - 150 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 40 €
- Mietwagengenehmigung - 60 €
- jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 30 €
- Fahrzeugwechsel - 25 €
- Übertragung von Rechten und Pflichten - 150 €
- Ausstellen einer Ersatzurkunde - 25 €
- FOLGENDE UNTERLAGEN WERDEN GRUNDSÄTZLICH BENÖTIGT:
- Anlage 1 (Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV)
- Anlage 2 (Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 PBZugV)
- Nachweis der fachlichen Eignung des Antragstellers*
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) des Antragstellers
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für den Antragsteller
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für den Antragsteller
- Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die Zulässigkeit der gewerblichen Nutzung des beantragten Betriebssitzes (ggf. inkl. Nachweis vorhandener Parkflächen)
- Nachweis eines Betriebssitzes, z.B. durch Vorlage eines gewerblichen Mietvertrags beziehungsweise Zusatz im Mietvertrag, dass der Mieter die Wohnung gewerblich nutzen darf
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
- Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
- Gewerbeanmeldung
- aktuelle Hauptuntersuchungsberichte für alle Fahrzeuge
- aktuelle Abnahmen gem. BO-Kraft für alle Fahrzeuge
- aktuelle Eich- bzw. Konformitätsbescheinigungen für alle Taxameter bzw. Wegstreckenzähler
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- ggf. Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Auskünfte zum Nachweis der fachlichen Eignung erteilt auch die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, Frau Maßenberg, Telefon 02331/390286, Herr Tornow, Telefon 02331/390287
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) der geschäftsführenden Person
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für die geschäftsführende Person
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für die geschäftsführende Person
- Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der geschäftsführenden Person (z. B. Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, Lohnabrechnung)
- Arbeitsvertrag
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
- Gesellschaftsvertrag
- Auszug aus dem Handelsregister
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
Kontakt
Frau Jakupaj-Sinani
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Herr Zorlu
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