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Der Märkische Kreis registriert landwirtschaftliche Betriebe und Tierhaltungen, die Futtermittel produzieren und verfüttern, und entnimmt regelmäßig Proben.
Kontakt: veterinaer@maerkischer-kreis.de
Landwirtschaftliche Betriebe und Tierhaltungen, die Futtermittel produzieren und verfüttern, unterliegen ab dem 01. Januar 2006 der Registrierungspflicht beim zuständigen Veterinäramt.
Für die genaue Einordnung des zu registrierenden Betriebes erleichtert der Leitfaden des Verbraucherschutzministeriums.
Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen, die der Erzeugung von Futtermitteln dienen, sind nur dann registrierungspflichtig, wenn sie diese Flächen selbst oder durch Dritte im Auftrage bewirtschaften lassen. Werden Futterflächen verpachtet, ist nur der Pächter registrierungspflichtig. Die Verpächter (z.B. Kommunen) sind nicht registrierungspflichtig, weil sie keine Tätigkeiten i. S. der Futtermittelhygieneverordnung durchführen.
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- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Anschrift
- 001 Griesenbrauckerstraße 6 58640 Iserlohn
Marlene
Geisler
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- 02351 966886549
- M.Geisler@maerkischer-kreis.de
Andreas
Geck
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Sonja
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Sabine
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Dorothe
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Britta
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Stefan
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Stephanie
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Isabel
Altieri
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Jutta
Butzer
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Prinz
Lund
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Silvia
Schriever
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- S.Schriever@maerkischer-kreis.de
Anja
Quambusch-Bröer
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Simon
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