Tierhaltung - Vorschriften für das Halten von Geflügel (Hühner und Truthühner)

Der Märkische Kreis registriert Betriebe mit Geflügelhaltung und führt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften Untersuchungen der Schlachttiere durch.

Kontakt: veterinaer@maerkischer-kreis.de

Der amtliche Tierarzt untersucht das Schlachtgeflügel vor der Schlachtung in den jeweiligen Ursprungsbetrieben und stellt eine Gesundheitsbescheinigung für Schlachtgeflügel aus.

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Geflügelhaltung

Kontakt

Dienststelle Iserlohn
Raum: U25a
Griesenbrauckerstraße 6
58640 Iserlohn

Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 064
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

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