Tierhaltung - Vorschriften für das Halten von Rindern

Probeentnahme von Rindern zur Untersuchung auf Krankheiten; Gesundheitsbescheinigungen für BHV-1, Leukose und Brucellose

Kontakt: veterinaer@maerkischer-kreis.de

Rinder müssen regelmäßig auf das Vorhandensein von Antikörpern gegen verschiedene Tierkrankheiten untersucht werden; Brucellose/Leukose alle drei Jahre, BHV1 mindestens in jährlichen Abstand.

Für das Verbringen von Tieren im Inland und in das Ausland sind vorgeschriebene Tiergesundheitsbescheinigungen erforderlich, u.a. bei Rindern  BHV1-Freiheit des Herkunftsbestandes und des Einzeltieres.

Gesundheitsbescheinigungen werden aufgrund der Untersuchungsergebnisse vom Märkischen Kreis ausgestellt.

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