Tierhaltung - Vorschriften für das Halten von Schweinen

Schweinehaltungen werden regelmäßig auf die Einhaltung der einschlägigen Hygiene- und Tierschutzvorschriften überprüft.
Schweine werden regelmäßig stichprobenartig auf die Aujeszkysche Krankheit untersucht; dazu werden Blutproben von den Tieren genommen.

Kontakt: veterinaer@maerkischer-kreis.de

Wer Schweine hält:

  • meldet diese bei der Tierseuchenkasse.
  • führt ein Bestandsregister Schweine, in dem sämtliche Zu- und Abgänge mit Angabe des Datums, der Herkunft bzw. des Verbleibs unverzüglich eingetragen werden. Zeitgleich sind Zugänge im Bestand bei HI-Tier durch den die Schweine übernehmendem Betrieb der zentralen Datenbank zu melden.
  • berücksichtigt die Anforderungen der Schweinehaltungshygiene-Verordnung.
  • verzeichnet jede Anwendung apothekenpflichtiger Tierarzneimittel in einem Bestandsbuch.

Untersuchungspflicht: Schweine müssen regelmäßig stichprobenartig auf die Aujeszkysche Krankheit untersucht werden!

Ohrmarken erhalten Sie beim:

LKV Nordrhein-Westfalen e.V.
Postfach 92 47
47749 Krefeld
Telefon: 0 21 51 - 5 14 39 40
Fax: 0 21 51 - 5 14 39 51

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